Der Seniorenbeirat der Stadt Erlangen beantragt, dass die LSVB (Landesseniorenvertretung Bayern) unter Einbeziehung des Bayerischen Gemeindetags als kommunalem Spitzenverband darauf hinwirkt, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften jeweils eine feste Ansprechperson in Zuständigkeit für die Thematik der Projekte und Formen gemeinschaftlichen Wohnens im Alter benennen mögen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit den geburtenreichen Jahrgängen gibt es nun „junge Alte“, die
bereits früher Erfahrungen des gemeinschaftlichen Wohnens gesammelt haben und
für ihr Alter nach Möglichkeiten zum Leben in Gemeinschaft suchen, ohne die
Möglichkeit zum Immobilienerwerb zu haben. Moderne Konzepte solcher Wohnformen
umfassen z. B. abgeschlossene kleine Wohneinheiten zur Wahrung der
Individualität und sehen Gemeinschaftsräume im Gebäude vor, wo man zusammen
Zeit verbringen, Aktivitäten planen, kochen, essen und feiern kann. Ebenso gibt
es Modelle im vorhandenen Geschosswohnungsbau, wo neben den einzeln bewohnten
kleineren Wohnungen eine der vorhandenen Wohnungen zur gemeinschaftlichen
Nutzung vorgehalten wird und dort z. B. auch Übernachtungsmöglichkeit für Gäste
besteht. Vielerorts haben kommunale Wohnungsbaugesellschaften auch bereits
derartige Projekte umgesetzt, so auch z. B. die wbg Nürnberg mit dem
Wohnprojekt „OLGA“.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Sich bietende Möglichkeiten für Planung und
Umsetzung solcher Modelle im Rahmen anstehender Modernisierungs- und
Neubauvorhaben sollen gerade in Anbetracht der oftmals geringen Spielräume für
den kommunalen Wohnungsbau frühzeitig in den Blick genommen werden. Ebenso kann
die Expertise zur Wahrnehmung
entsprechender Unterstützungs-, Entwicklungs- und Förderungsangebote durch
Stiftungen und Zuschüsse ausgebaut sowie der Austausch mit
Seniorenvertretungen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern durch personelle
Kontinuität sichergestellt und konzentriert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Älter
werdende Menschen haben zum großen Anteil den Wunsch, ihr Leben weiterhin in
einer eigenen Wohnung und in ihrem gewohnten Lebensumfeld (Stadtteil) zu
führen.
Viele Kommunen haben sich bereits im Rahmen des kommunalen Wohnungsbaus
verstärkt in altersgerechter und barrierearmer Modernisierung und ebensolchem
Neubau engagiert und streben weitere Entwicklung in ihren Seniorenpolitischen
Konzepten an.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden