Betreff
Antrag zur Landesdelegiertenversammlung der LSVB: Kommunale Wohnungsbau-Unternehmen zur Wahrnehmung der Thematik des gemeinschaftlichen Wohnens aufrufen
Vorlage
13-2/317/2020
Aktenzeichen
OBM/13-2
Art
Beschlussvorlage

Der Seniorenbeirat der Stadt Erlangen beantragt, dass die LSVB (Landesseniorenvertretung Bayern) unter Einbeziehung des Bayerischen Gemeindetags als kommunalem Spitzenverband darauf hinwirkt, dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften jeweils eine feste Ansprechperson in Zuständigkeit für die Thematik der Projekte und Formen gemeinschaftlichen Wohnens im Alter benennen mögen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit den geburtenreichen Jahrgängen gibt es nun „junge Alte“, die bereits früher Erfahrungen des gemeinschaftlichen Wohnens gesammelt haben und für ihr Alter nach Möglichkeiten zum Leben in Gemeinschaft suchen, ohne die Möglichkeit zum Immobilienerwerb zu haben. Moderne Konzepte solcher Wohnformen umfassen z. B. abgeschlossene kleine Wohneinheiten zur Wahrung der Individualität und sehen Gemeinschaftsräume im Gebäude vor, wo man zusammen Zeit verbringen, Aktivitäten planen, kochen, essen und feiern kann. Ebenso gibt es Modelle im vorhandenen Geschosswohnungsbau, wo neben den einzeln bewohnten kleineren Wohnungen eine der vorhandenen Wohnungen zur gemeinschaftlichen Nutzung vorgehalten wird und dort z. B. auch Übernachtungsmöglichkeit für Gäste besteht. Vielerorts haben kommunale Wohnungsbaugesellschaften auch bereits derartige Projekte umgesetzt, so auch z. B. die wbg Nürnberg mit dem Wohnprojekt „OLGA“.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Sich bietende Möglichkeiten für Planung und Umsetzung solcher Modelle im Rahmen anstehender Modernisierungs- und Neubauvorhaben sollen gerade in Anbetracht der oftmals geringen Spielräume für den kommunalen Wohnungsbau frühzeitig in den Blick genommen werden. Ebenso kann die Expertise zur Wahrnehmung entsprechender Unterstützungs-, Entwicklungs- und Förderungsangebote durch Stiftungen und Zuschüsse ausgebaut sowie der Austausch mit Seniorenvertretungen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern durch personelle Kontinuität sichergestellt und konzentriert werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Älter werdende Menschen haben zum großen Anteil den Wunsch, ihr Leben weiterhin in einer eigenen Wohnung und in ihrem gewohnten Lebensumfeld (Stadtteil) zu führen.
Viele Kommunen haben sich bereits im Rahmen des kommunalen Wohnungsbaus verstärkt in altersgerechter und barrierearmer Modernisierung und ebensolchem Neubau engagiert und streben weitere Entwicklung in ihren Seniorenpolitischen Konzepten an.

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden