Die Verwaltung wird beauftragt, im Bereich des Bergkirchweihgeländes ein Bewohnerparkgebiet auszuweisen. Hierbei sind die im räumlichen Umgriff in Anlage 1 dargestellten Straßen zu berücksichtigen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Wegen der hohen Parkraumauslastung im Bereich des Bergkirchweihgeländes, hauptsächlich verursacht durch ortsfremde Parker und Dauerparker, finden die Anwohner häufig nur sehr schwer einen Pkw-Stellplatz im öffentlichen Raum. Im Rahmen der von der Verwaltung durchgeführten, aufwändigen Parkraumanalyse im Jahr 2016 in diesem Bereich, konnte ein hoher Anteil an Fahrzeugen identifiziert werden, die auf dem Bergkirchweihgelände dauerhaft abgestellt sind. Weiterhin wurde festgestellt, dass auch tagsüber eine sehr hohe Parkraumauslastung besteht (vgl. Anlage 2). Dies wird darauf zurückgeführt, dass viele im unmittelbaren Umfeld Beschäftigte sowie Studierende die Flächen tagsüber zum Parken nutzen. Aus diesen Gründen erreichen die Verwaltung immer wieder Forderungen aus der Anwohnerschaft zur Einführung eines Bewohnerparkgebietes.

      Nach StVO §45 Abs. 1b ist die Anordnung von Bewohnerparken nur möglich, „wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden“. Die rechtlichen Voraussetzungen gemäß StVO zur Ausweisung eines Bewohnerparkgebietes sind aufgrund des hohen Parkdrucks im Bereich des Bergkirchweihgeländes gegeben.

      Mit der Einführung eines Bewohnerparkgebietes sollen daher folgende Ziele erreicht werden:

 

·         Verbesserte Parkbedingungen für Bewohner mit eigens reservierten Stellplätzen im öffentlichen Raum

·         Vermeidung von Dauer- und Langzeitparkern durch Nicht-Anwohner

·         Strukturierte Regelung und Ordnung des ruhenden Verkehres

 


 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Anwohnerinformation und Umsetzungskonzept

Ende 2018 fand bereits eine erste Bürgerinformationsveranstaltung statt, welche dazu diente ein Parkraumkonzept für den Bereich des Bergkirchweihgeländes vorzustellen. Das von der Verwaltung ursprünglich erarbeitete Konzept beinhaltete den Ansatz, das Gebiet als Parkraumbewirtschaftungszone auszuweisen (siehe Anlage 2). Diese Art der Parkraumbewirtschaftung sieht die Bereitstellung aller Parkstände im Straßenraum zeitgleich sowohl für die berechtigten Bewohner als auch für Gebietsfremde vor (Mischprinzip). Der Tenor der ersten Informationsveranstaltung war, dass trotz der kontroversen Diskussion dennoch weitestgehend Einigkeit besteht, dass sich im Vergleich zur aktuellen Situation auf jeden Fall etwas verändern soll. Auf Basis der Anregungen seitens der Bürgerschaft sowie mit Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen auf dem Bergkirchweihgelände wurde das Parkraumkonzept von der Verwaltung weiterentwickelt und im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung am 04. Februar 2020 vorgestellt (siehe Anlage 3).

Das derzeitige Konzept hat folgende Inhalte: Das Gebiet soll nicht, wie ursprünglich angedacht, als Parkraumbewirtschaftungszone ausgewiesen werden, sondern die im Straßenraum vorhandenen Stellplätze werden, wie von den Anwohnern gewünscht, zwischen Anwohnern und gebietsfremden Parken klar getrennt (Trennprinzip). Vorteil bei dem Trennprinzip ist, dass somit für die Bewohner eigens reservierte Bereiche zum Parken zur Verfügung stehen. Aus der Bewohnerschaft war dies eine häufig geäußerte Anforderung.

Gemäß StVO können zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr maximal 50% und zu den übrigen Zeiten maximal 75% der öffentlichen Stellplätze für Bewohner reserviert werden. Daher soll der maximal mögliche Anteil an Bewohnerstellplätzen in dem Parkraumkonzept umgesetzt werden, sodass zukünftig 50% der verfügbaren Stellplätze lediglich von Bewohnern genutzt werden dürfen (siehe Anlage 4). In Teilen der Essenbacher Straße, der Bergstraße und An den Kellern sind gebührenpflichtige Stellplätze vorgesehen. Die Parkgebühren sollen mittels vier Parkscheinautomaten erhoben werden. Die exakte räumliche Aufteilung zwischen Bewohner- und gebührenpflichtigen Stellplätzen und die Standorte der Parkscheinautomaten können der Anlage 5 entnommen werden. Die Kosten für die Parktickets orientieren sich an die allgemein gültigen Zonenparkgebühren der Stadt Erlangen. Der Bereich des Bergkirchweihgeländes fällt in die Parkzone 3.

Kosten für Parktickets

Kosten für einen Bewohnerparkausweis

·         0,25 Euro je angefangene 25 Minuten.

·         Für je weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 10 Minuten bis zur zulässigen Höchstparkdauer erweitert werden.

·         Gebührenpflicht Montag bis Samstag von 9:00 bis 19:00 Uhr

·         0,5 Jahre: 20,50 €

·         1 Jahr:      30,70 €

·         2 Jahre:    61,40 €

 

Das Angebot von Tages-, Wochen- oder Monatstickets wurde im Vorfeld verwaltungsintern diskutiert. Da ein wichtiges Ziel der Parkraumbewirtschaftung An den Kellern der Ausschluss fremder Langzeitparker ist, wurde das Angebot auf eine Parkdauer von maximal einem Tag begrenzt. Die Möglichkeiten für das Angebot von Wochen- oder Monatstickets können nach erfolgtem Beschluss im Zuge der konkreten Beschilderung- und Standortplanung für die Parkscheinautomaten nochmals überprüft werden.

 

Das vorgestellte und modifizierte Parkraumkonzept mit Berücksichtigung des Trennprinzips bei dem Bewohnerparkgebiet wurde bei der gut besuchten Bürgerinformationsveranstaltung am 04. Februar 2020 intensiv diskutiert. Es verfestigte sich der Eindruck, dass seitens der Bewohnerschaft eine Regelung des Ruhenden Verkehrs auf dem Bergkirchweihgelände in Form eines Bewohnerparkgebietes mit dem vorgeschlagenen Trennprinzip mehrheitlich gewünscht wird.

      Räumliche Abgrenzung des Bewohnerparkgebietes

Der Bereich südlich von „An den Kellern“ ist im Bebauungsplan Nr. 255 mit 1. Deckblatt als „öffentliche Grünfläche“ festgelegt (Siehe Anlage 6). Die Flächen außerhalb des Geltungsbereichs in östlicher Richtung der Straße „An den Kellern“, auf denen das Bewohnerparken ursprünglich auch angeordnet werden sollte, sind zum einen derzeit nicht öffentlich gewidmet und zum anderen gemäß gültigem Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Die Fläche wird derzeit intensiv zum Parken genutzt. Aufgrund der komplizierten Nutzungsstruktur dieses Bereiches und der konkurrierenden Nutzungsansprüche wurde im Zuge der Konzipierung des Bewohnerparkgebietes festgelegt, dass diese Grünfläche nicht in das Bewohnerparkgebiet aufgenommen wird. Im Rahmen des zu erarbeitenden Gesamtkonzeptes Bergkirchweihgelände werden mögliche künftige Nutzungen der beschriebenen Fläche vertieft untersucht.

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die im Jahr 2016 von der Verwaltung durchgeführte Parkraumerhebung im Bereich des Bergkirchweihgeländes bestätigt den hohen Parkdruck, der vor allem durch viele Dauer- und ortsfremde Parker verursacht wird. Seitens der Anwohnerschaft erreichten die Verwaltung daher vermehrt Beschwerden dahingehend, keinen Pkw- Stellplatz zu finden. Mit der Einführung des Bewohnerparkgebietes „An den Kellern“ wird daher eine deutlich verbesserte Regelung für die Anwohner erwartet. Durch die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen können den Anwohnern somit akzeptable Abstellmöglichkeiten wohnungsnah angeboten werden.

      Nach dem Beschluss wird seitens der Verwaltung ein detaillierter Beschilderungsplan erarbeitet.  Es ist vorgesehen, das Konzept im 3./4. Quartal 2020 umzusetzen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv* durch die Regelung des ruhenden Verkehrs wird weniger Parksucherverkehr erwartet

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 30.000

bei IPNr.: 547.870

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 613090     

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1- Räumlicher Umgriff Bewohnerparkgebiet „An den Kellern“

Anlage 2- Präsentation Bürgerinformationsveranstaltung am 26. November 2018

Anlage 3- Präsentation Bürgerinformationsveranstaltung am 04. Februar 2020

Anlage 4- Geplante Anzahl der Bewohnerstellplätze

Anlage 5- Parkraumkonzept für den Bereich des Bergkirchweihgeländes

Anlage 6- Bebauungsplan Nr. 255 mit 1. Deckblatt