Betreff
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes; Bürgerbeteiligung
Vorlage
31/248/2020
Aktenzeichen
I/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Stadt Erlangen ist nach § 47d Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ver-
pflichtet den Lärmaktionsplan alle fünf Jahre zu überarbeiten. Auf Grundlage von Lärmkarten,
welche vom Landesamt für Umwelt (LfU) erstellt wurden und online über den Bayernatlas  (https://geoportal.bayern.de/bayernatlas) abgerufen werden können, wird der derzeit noch gültige Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2015 fortgeschrieben. Ein Ausschnitt ist beispielhaft angefügt.

 

Die Stadt Erlangen ist für die Lärmaktionsplanung an städtischen Straßen zuständig, A3, A73 und B4 sind somit nicht Teil der Fortschreibung.

 

Das Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und –systeme (IVAS) wurde mit der Fortschreibung beauftragt. Im Zuge dessen ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Erlanger Bürger erhalten so effektiv die Möglichkeit, an der Ausarbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.

 

Als Hilfsmittel für die Bürgerbeteiligung wurden ein Analysebericht der aktuellen Lärmsituation und ein Fragebogen erarbeitet (vgl. Anlagen). Die Befragung soll v.a. online erfolgen. Ein Fragebogen in Papierform wird zusätzlich im Rathaus ausgelegt.

 

Die Dauer der Mitwirkungsphase soll 4 Wochen betragen und am 6. April 2020 beginnen.

Eingegangene Rückmeldungen der Bürger werden von Amt 31 und dem Ingenieurbüro IVAS gemeinsam erfasst, ausgewertet und für die Lärmaktionsplanung berücksichtigt.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll auf verschiedenen Kanälen beworben werden, z.B. mittels Printmedien, Homepage der Stadt und sozialen Medien.


Anlagen:
Anlage 1 Lärmkartierung Bayern 2017 – Ausschnitt NFE024

Anlage 2 Analysebericht Ingenieurbüro IVAS – insb. Fazit, Lärmschwerpunkte S.13/Abb. 3.3 und Steckbriefe

Anlage 3 Fragebogen (Druckversion)