1.
Der Bericht der
Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. 2.
In Form eines
Letter of Intent sichert die Stadt Erlangen zu - im Falle der Vergabe des
Titels Kulturhauptstadt Europas 2025 an die Stadt Nürnberg und die
Europäische Metropolregion – sich mit Projektmitteln in Höhe von insgesamt
550.000 € zu beteiligen. 3.
Mittel, die
Erlangen bereitstellt, fließen durch die „Kickback-Garantie“ ausschließlich
in Projekte mit Beteiligung Erlangens zurück. Bei der Höhe der finanziellen
Beteiligung orientiert sich Erlangen an der Empfehlung der Bewerberstadt 1
Euro je Einwohner für die Jahre 2021 - 2025. 4.
In den Budgets
der mitwirkenden Ämter vorhandene und für das Projekt Kulturhauptstadt
eingeplante Budget-/ Programmmittel werden dabei berücksichtigt und
eingerechnet. 5.
Die von der
Stadt Erlangen aufgebrachten Mittel sind erst ab dem Jahr der Projektplanung
und -durchführung zu leisten. 6.
Die notwendigen
Finanzmittel sind im Bedarfsfall zu gegebener Zeit bei Referat II zum
Haushalt anzumelden. |
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Eine internationale Jury hat am 12. Dezember 2019
entschieden, dass Nürnberg zusammen mit Hannover, Magdeburg, Chemnitz und
Hildesheim die letzte Runde der Bewerbung um den Titel der Europäischen
Kulturhauptstadt 2025 erreicht hat. Nürnberg bewirbt sich mit der gesamten
Metropolregion, elf kreisfreie Städte und nahezu alle Landkreise haben ihre
Beteiligung zugesagt.
Für die Stadt Erlangen bietet die Kulturhauptstadtbewerbung
Nürnbergs die große Chance, sich mit eigenen Schwerpunktprojekten, die an den
Stärken des Erlanger Kulturlebens ansetzen, eigens zu positionieren und dabei
neue und möglicherweise auch bleibende Akzente zu setzen.
Die Leitthemen der Bewerbung sind:
-
Menschlichkeit
-
Weltgestaltung
-
Miteinander
Die Stadt Erlangen
stellt mit dem vorliegenden Beschluss die konkreten Weichen, damit sie sich im
Falle der Vergabe des Titels „Kulturhauptstadt Europas 2025“ an die Stadt
Nürnberg und die Europäische Metropolregion mit Projekten beteiligen kann.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zeitplan der Nürnberger
Kulturhauptstadtbewerbung
Das haben Nürnberg
und die Metropolregion bereits erreicht:
31.07.2019 Abgabe der 1.
Absichtserklärung der Gebietskörperschaften in der EMN
30.09.2019 Abgabe des 1. Bewerbungsbuchs
bei der Europäischen Union
11.12.2019 1. Präsentation der Bewerbung
vor Jury in Berlin
12.12.2019 Bekanntgabe der Shortlist
durch die Europäische Kommission:
Erfolg:
Nürnberg ist eine Runde weiter
bis 05.2020 Projektentwicklungsprozess in
sechs Arbeitsgruppen
Diese Aufgaben
stehen noch an:
bis 31.07.2020 Abgabe der 2. Absichtserklärung der
Gebietskörperschaften in der EMN
bis 21.09.2020 Abgabe des 2. Bewerbungsbuchs bei
der Europäischen Union
27.10.2020 2. Präsentation der Bewerbung
vor Jury in Berlin
28.10.2020 Tag der Entscheidung:
Titelvergabe durch die Europäische Kommission
ab 2021 Projektumsetzung mit
„Kickback-Garantie“
Beteiligung Erlangens im Regionalverbund
Ref IV/Kulturreferat, Amt 47/ Kulturamt und weitere
Dienststellen in Ref IV arbeiten seit Beginn der ersten Bewerbungsüberlegungen
eng mit der Stadt Nürnberg zusammen und unterstützen den konsequent regionalen
Ansatz, die Europäische Metropolregion in die Bewerbung einzubinden. Die
Referatsleitung ist hierbei zugleich auch in ihrer Funktion als
Geschäftsführung des Forums Kultur der EMN aktiv beteiligt. Die regionale
Dimension der Kulturhauptstadtbewerbung ist eine große Chance den Kulturbereich
in der Metropolregion gemeinsam zu entwickeln, wegweisende kulturtouristische
Angebote aufzusetzen und die Region international sichtbarer zu machen.
In sechs Arbeitsgruppen haben von November 2019 bis Mai 2020 Vertreter/-innen
aus der ganzen Metropolregion gemeinsam Projekte zu den folgenden Themen
entwickelt, die 2025 in mehreren Städten und Gebietskörperschaften stattfinden
sollen. Erlangen ist in einigen Arbeitsgruppen bereits vertreten und wird sich
an Projekten der übrigen Arbeitsgruppen, soweit sinnvoll, beteiligen.
Die sechs Arbeitgruppen:
1. Handwerk, Industriekultur, Zukunft
der Arbeit
2. Digitalisierung
3. Spielen
4. Diversität und Teilhabe
5. Totalitarismus und
Menschenrechte
6. Kulturtourismus
In diesen Arbeitsgruppen wurden rund 20 aussagekräftige
Projekte für das zweite Bewerbungsbuch formuliert, die für die Gebietskörperschaften in der
EMN anschlussfähig sind.
Sie alle haben einen engen Bezug zu
den o.g. Leitthemen der Bewerbung. Weitere Kriterien für die Projekte sind:
-
Regionale
Zusammenarbeit und Wissensaustausch
-
Einbeziehung
der Bevölkerung bei der Entwicklung und Durchführung
-
Internationale
Anschlussfähigkeit
Für das 2. Bewerbungsbuch wird sich Erlangen in jedem Falle
mit dem Internationalen Figuren.Theater.Festival und dem Themenkomplex
Gedenkstätte Heil- und Pflegeanstalt einbringen. Die Beteiligung an weiteren
Projekten im Kulturhauptstadtjahr kann dann mit Künstler*innen vor Ort
entwickelt werden. So könnte Erlangens öffentlicher Raum in einem weiteren
Projekt der AG Spielen zu einem großen Spielfeld für die ganze
Stadtgesellschaft werden. Die Diskussion um neue Kreativorte in Städten ist
aufgrund des Themas Kulturelle
Stadtentwicklung ebenfalls ein Baustein im Rahmen der
Kulturhauptstadtbewerbung mit Anknüpfungspotenzial für Erlangen.
Letter of Intent
Bereits im Mai 2019 hat OBM den ersten Letter of Intent unterzeichnet.
Erlangen erklärt in diesem Schreiben seine Absicht, sich an der
Kulturhauptstadtbewerbung zu beteiligen und im Jahr 2025 Teile des Programms
des Kulturhauptstadt-Jahrs vor Ort beizusteuern. Damit war zu diesem Zeitpunkt
jedoch noch keine finanzielle Beteiligung zugesichert.
40 Städte und Landkreise in der EMN haben ihre Unterstützung
bereits zugesagt. Die Gebietskörperschaften werden gebeten bis zum 31.07.2020
einen zweiten Letter of Intent abzugeben,
in dem sie das finanzielle Volumen beziffern, mit dem sie sich verbindlich
beteiligen werden (siehe Anlage „200310 Ratsvorsitz EMN_Anschreiben Kommunen
N2025“). Hier gilt ein
Orientierungswert von 1,- Euro pro Einwohner/-in und Jahr – nach Möglichkeit
und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage. Die Budgets der Unterzeichner des
zweiten Letter of Intent werden an die Kulturhauptstadt-gGmbH „übertragen“ und
zu einem späteren Zeitpunkt für die Umsetzung der Projekte vor Ort in voller
Höhe „ausbezahlt“ (Kickback-Garantie). Das Geld, das die Stadt Erlangen für die
Bewerbung bereitstellt, fließt also 1:1 in Erlanger Projekte. Mögliche
Overhead-Kosten werden von Nürnberg übernommen.
Die konkrete Planung der Projekte erfolgt nach Titelzuschlag
(Oktober 2020) in Kooperation mit der Kulturhauptstadt-gGmbH. Es ist
vorgesehen, die Zusammenarbeit im Rahmen von Kooperationsverträgen zu
gestalten. Die finanzielle Zusage mit dem zweiten Letter of Intent verliert
ihre Gültigkeit, sollte Nürnberg nicht Kulturhauptstadt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Eine Konkretisierung erfolgt zu
gegebener Zeit.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 550.000 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind noch nicht vollumfänglich vorhanden, jährliche Projektmittel in Ämterbudgets werden in Teilen eingeplant
Anlagen:
200514 N2025 Auf der Zielgeraden OBM
200507 PM N2025
Verlängerung der Fristen
200310 N2025 FAQ
Region II
200310 Ratsvorsitz EMN_Anschreiben Kommunen N2025