Betreff
Erlangens Beteiligung am Projekt Kulturhauptstadt Europas N2025
Vorlage
IV/076/2020
Aktenzeichen
IV
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    In Form eines Letter of Intent sichert die Stadt Erlangen zu - im Falle der Vergabe des Titels Kulturhauptstadt Europas 2025 an die Stadt Nürnberg und die Europäische Metropolregion – sich mit Projektmitteln in Höhe von insgesamt 550.000 € zu beteiligen.

 

3.    Mittel, die Erlangen bereitstellt, fließen durch die „Kickback-Garantie“ ausschließlich in Projekte mit Beteiligung Erlangens zurück. Bei der Höhe der finanziellen Beteiligung orientiert sich Erlangen an der Empfehlung der Bewerberstadt 1 Euro je Einwohner für die Jahre 2021 - 2025.

 

4.    In den Budgets der mitwirkenden Ämter vorhandene und für das Projekt Kulturhauptstadt eingeplante Budget-/ Programmmittel werden dabei berücksichtigt und eingerechnet.

 

5.    Die von der Stadt Erlangen aufgebrachten Mittel sind erst ab dem Jahr der Projektplanung und -durchführung zu leisten.

 

6.    Die notwendigen Finanzmittel sind im Bedarfsfall zu gegebener Zeit bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

 

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Eine internationale Jury hat am 12. Dezember 2019 entschieden, dass Nürnberg zusammen mit Hannover, Magdeburg, Chemnitz und Hildesheim die letzte Runde der Bewerbung um den Titel der Europäischen Kulturhauptstadt 2025 erreicht hat. Nürnberg bewirbt sich mit der gesamten Metropolregion, elf kreisfreie Städte und nahezu alle Landkreise haben ihre Beteiligung zugesagt.

 

Für die Stadt Erlangen bietet die Kulturhauptstadtbewerbung Nürnbergs die große Chance, sich mit eigenen Schwerpunktprojekten, die an den Stärken des Erlanger Kulturlebens ansetzen, eigens zu positionieren und dabei neue und möglicherweise auch bleibende Akzente zu setzen.

Die Leitthemen der Bewerbung sind:

-        Menschlichkeit

-        Weltgestaltung

-        Miteinander

 

Die Stadt Erlangen stellt mit dem vorliegenden Beschluss die konkreten Weichen, damit sie sich im Falle der Vergabe des Titels „Kulturhauptstadt Europas 2025“ an die Stadt Nürnberg und die Europäische Metropolregion mit Projekten beteiligen kann.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zeitplan der Nürnberger Kulturhauptstadtbewerbung

 

Das haben Nürnberg und die Metropolregion bereits erreicht:

 

31.07.2019                  Abgabe der 1. Absichtserklärung der Gebietskörperschaften in der EMN

30.09.2019                  Abgabe des 1. Bewerbungsbuchs bei der Europäischen Union                

11.12.2019                  1. Präsentation der Bewerbung vor Jury in Berlin   

12.12.2019                  Bekanntgabe der Shortlist durch die Europäische Kommission:

Erfolg: Nürnberg ist eine Runde weiter

bis 05.2020                 Projektentwicklungsprozess in sechs Arbeitsgruppen

 

Diese Aufgaben stehen noch an:

 

bis 31.07.2020            Abgabe der 2. Absichtserklärung der Gebietskörperschaften in der EMN

bis 21.09.2020            Abgabe des 2. Bewerbungsbuchs bei der Europäischen Union

27.10.2020                  2. Präsentation der Bewerbung vor Jury in Berlin

28.10.2020                  Tag der Entscheidung: Titelvergabe durch die Europäische Kommission

ab 2021                       Projektumsetzung mit „Kickback-Garantie“

 

 

Beteiligung Erlangens im Regionalverbund

Ref IV/Kulturreferat, Amt 47/ Kulturamt und weitere Dienststellen in Ref IV arbeiten seit Beginn der ersten Bewerbungsüberlegungen eng mit der Stadt Nürnberg zusammen und unterstützen den konsequent regionalen Ansatz, die Europäische Metropolregion in die Bewerbung einzubinden. Die Referatsleitung ist hierbei zugleich auch in ihrer Funktion als Geschäftsführung des Forums Kultur der EMN aktiv beteiligt. Die regionale Dimension der Kulturhauptstadtbewerbung ist eine große Chance den Kulturbereich in der Metropolregion gemeinsam zu entwickeln, wegweisende kulturtouristische Angebote aufzusetzen und die Region international sichtbarer zu machen.

 

In sechs Arbeitsgruppen haben von November 2019 bis Mai 2020 Vertreter/-innen aus der ganzen Metropolregion gemeinsam Projekte zu den folgenden Themen entwickelt, die 2025 in mehreren Städten und Gebietskörperschaften stattfinden sollen. Erlangen ist in einigen Arbeitsgruppen bereits vertreten und wird sich an Projekten der übrigen Arbeitsgruppen, soweit sinnvoll, beteiligen.

 

Die sechs Arbeitgruppen:

1.    Handwerk, Industriekultur, Zukunft der Arbeit

2.    Digitalisierung

3.    Spielen 

4.    Diversität und Teilhabe

5.    Totalitarismus und Menschenrechte 

6.    Kulturtourismus

In diesen Arbeitsgruppen wurden rund 20 aussagekräftige Projekte für das zweite Bewerbungsbuch formuliert, die für die Gebietskörperschaften in der EMN anschlussfähig sind.

Sie alle haben einen engen Bezug zu den o.g. Leitthemen der Bewerbung. Weitere Kriterien für die Projekte sind:

-        Regionale Zusammenarbeit und Wissensaustausch

-        Einbeziehung der Bevölkerung bei der Entwicklung und Durchführung

-        Internationale Anschlussfähigkeit

 

Für das 2. Bewerbungsbuch wird sich Erlangen in jedem Falle mit dem Internationalen Figuren.Theater.Festival und dem Themenkomplex Gedenkstätte Heil- und Pflegeanstalt einbringen. Die Beteiligung an weiteren Projekten im Kulturhauptstadtjahr kann dann mit Künstler*innen vor Ort entwickelt werden. So könnte Erlangens öffentlicher Raum in einem weiteren Projekt der AG Spielen zu einem großen Spielfeld für die ganze Stadtgesellschaft werden. Die Diskussion um neue Kreativorte in Städten ist aufgrund des Themas Kulturelle Stadtentwicklung ebenfalls ein Baustein im Rahmen der Kulturhauptstadtbewerbung mit Anknüpfungspotenzial für Erlangen.

 

Letter of Intent

Bereits im Mai 2019 hat OBM den ersten Letter of Intent unterzeichnet. Erlangen erklärt in diesem Schreiben seine Absicht, sich an der Kulturhauptstadtbewerbung zu beteiligen und im Jahr 2025 Teile des Programms des Kulturhauptstadt-Jahrs vor Ort beizusteuern. Damit war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine finanzielle Beteiligung zugesichert. 

40 Städte und Landkreise in der EMN haben ihre Unterstützung bereits zugesagt. Die Gebietskörperschaften werden gebeten bis zum 31.07.2020 einen zweiten Letter of Intent abzugeben, in dem sie das finanzielle Volumen beziffern, mit dem sie sich verbindlich beteiligen werden (siehe Anlage „200310 Ratsvorsitz EMN_Anschreiben Kommunen N2025“). Hier gilt ein Orientierungswert von 1,- Euro pro Einwohner/-in und Jahr – nach Möglichkeit und unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltslage. Die Budgets der Unterzeichner des zweiten Letter of Intent werden an die Kulturhauptstadt-gGmbH „übertragen“ und zu einem späteren Zeitpunkt für die Umsetzung der Projekte vor Ort in voller Höhe „ausbezahlt“ (Kickback-Garantie). Das Geld, das die Stadt Erlangen für die Bewerbung bereitstellt, fließt also 1:1 in Erlanger Projekte. Mögliche Overhead-Kosten werden von Nürnberg übernommen.

 

Die konkrete Planung der Projekte erfolgt nach Titelzuschlag (Oktober 2020) in Kooperation mit der Kulturhauptstadt-gGmbH. Es ist vorgesehen, die Zusammenarbeit im Rahmen von Kooperationsverträgen zu gestalten. Die finanzielle Zusage mit dem zweiten Letter of Intent verliert ihre Gültigkeit, sollte Nürnberg nicht Kulturhauptstadt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Eine Konkretisierung erfolgt zu gegebener Zeit.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 550.000

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind noch nicht vollumfänglich vorhanden, jährliche Projektmittel in Ämterbudgets werden in Teilen eingeplant


Anlagen:


200514 N2025 Auf der Zielgeraden OBM

 

200507 PM N2025 Verlängerung der Fristen

 

200310 N2025 FAQ Region II

 

200310 Ratsvorsitz EMN_Anschreiben Kommunen N2025