Der notwendigen Änderung der Satzung des ZVGN (Anlage 1) und der Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan (Anlagen 2a – 2e) wird zugestimmt.

 

Der Vertreter für die Stadt Erlangen in der Verbandsversammlung des ZVGN am 02. April 2020 wird ermächtigt, für die Änderung der Satzung und die Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan zu stimmen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit den Beschlüssen am 24.10.2019 (Vorlage VI/215/2019) und am 20.02.2020 (Vorlage 613/300/2020) wurden die Vertreter der Stadt Erlangen ermächtigt, im Grundvertragsausschuss des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg den Beschlüssen zur Tariffortschreibung 2020 / VGN-Innovationspaket sowie zum 365 Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler zuzustimmen.

 

Für die weiteren Schritte zur Umsetzung der Projekte bedarf es nun einer Anpassung der Verbandssatzung des Zweckverband Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (ZVGN) sowie eines Nachtragshaushaltes.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Vertreter des ZVGN, dessen Geschäftsführung derzeit von der Stadt Nürnberg übernommen wird, hat hierzu einen „Vertrag über die Abwicklung der Finanzierung des innovativen VGN-Maßnahmenpakets 2020 bis 2024“ erstellt. Im AK ÖPNV der Landkreise am 23.01.2020 (d.h. einem Gremium der Aufgabenträger ÖPNV) kam man aber nicht zuletzt wegen der ungeklärten umsatzsteuerrechtlichen Fragen überein, nicht den Vertragsweg zu beschreiten, sondern den Weg über eine Änderung der ZVGN-Verbandssatzung zu wählen. Dieser geänderte Satzungsentwurf liegt als Anlage 1 bei.

 

Bei der Abwicklung der Verbandswirtschaft ergeben sich gegenüber dem Haushaltsplan 2020 des ZVGN insbesondere durch die Umsetzung des VGN-Innovationspakets und die zum 01.09.2020 geplante Einführung des 365 Euro-Tickets VGN erhebliche Abweichungen. Dies betrifft den Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen hat der ZVGN eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörigen Nachtragshaushaltsplan zu erlassen. (Anlage 2). Diese wird der Verbandsversammlung ebenfalls am 2. April 2020 zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Vertreter für die Stadt Erlangen in der Verbandsversammlung des ZVGN am 02. April 2020 wird ermächtigt, für die Änderung der Satzung und die Nachtragshaushaltssatzung zu stimmen.

 

Die finanziellen Auswirkungen für den Anteil der Stadt Erlangen sind bereits mit entsprechenden einzelnen Gremienbeschlüssen gedeckt. Der Nachtragshaushalt wird als Anlage zur Kenntnis gegeben.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk  

                    sind nicht vorhanden

 

 


Anlagen:        Entwurf der Änderungssatzung

                        Nachtragshaushalt 2020