von Stadtratsmitgliedern als Vertreter/Vertreterinnen
der Stadt Erlangen in sonstigen Gremien
Die Stadtratsausschüsse und sonstigen Gremien werden
entsprechend den Vorschlägen
gemäß beiliegendem Verzeichnis besetzt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Stadtratsausschüsse und sonstigen Gremien werden entsprechend den vorangegangenen Beschlüssen personell besetzt. Gemäß Art. 33 Abs. 2 Satz 1 GO führt der erste Bürgermeister, einer seiner Stellvertreter oder ein vom ersten Bürgermeister bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz in den Ausschüssen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die von den Fraktionen bzw. Gruppierungen und der Verwaltung vorgeschlagenen Personen werden bestätigt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Beschlussfassung gemäß § 2 Nr. 5 der Geschäftsordnung für den Stadtrat.