Für die Dauer der Wahlzeit des Oberbürgermeisters 2020 bis
2026 wird eine weitere Bürgermeisterin oder ein weiterer Bürgermeister gewählt.
Das Amt wird berufsmäßig als Beamtin bzw. Beamter auf Zeit nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) wahrgenommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Vertretung des Oberbürgermeisters für die Wahlzeit 2020 bis 2026 wird geregelt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach Art. 35 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung wählt der Stadtrat für die Dauer seiner Wahlzeit einen oder zwei weitere Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister. Die Anzahl der zu Wählenden wird vor der Wahl durch Stadtratsbeschluss festgelegt.
Weitere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig, wenn nicht der Stadtrat bestimmt, dass sie Beamte auf Zeit sein sollen (Berufsmäßige weitere Bürgermeisterin oder Berufsmäßiger weiterer Bürgermeister). Für eine solche Regelung ist eine Satzung erforderlich. Diese wird in die Konstituierende Stadtratssitzung eingebracht (Beschlussvorlage 30/135/2020).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Es wird eine weitere Bürgermeisterin oder ein weiterer Bürgermeister gewählt. Die Amtszeit beginnt mit der Annahme der Wahl.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (jährlich,
brutto): |
€ 135.272,45 € |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt (für Wahl)
sind vorhanden
sind nicht vorhanden