Betreff
Weitergeltung der bisherigen Geschäftsordnung
Vorlage
13-2/312/2020
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Die Geschäftsordnung 2014 für den Stadtrat gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung unter Beachtung der am 4. Mai 2020 gefassten Einzelbeschlüsse weiter.

Die Verwaltung wird beauftragt in die Sitzung des Ältestenrates am 22. Juni 2020 einen Verfahrens- und Zeitplan für die Neufassung der Geschäftsordnung einzubringen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtrat hat eine gültige Geschäftsordnung.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Geschäftsordnung 2014 gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung unter Beachtung der am 4. Mai 2020 gefassten Einzelbeschlüsse weiter.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Stadtrat gibt sich eine Geschäftsordnung (Art. 45 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung). Die Geschäftsordnung wird nach der bisherigen Praxis in der Folge der Konstituierung des neuen Stadtrates überarbeitet. Es wird vorgeschlagen, diese Verfahrensweise beizubehalten.

Ein Verfahrens- und Zeitplan für die Überarbeitung wird in die Sitzung des Ältestenrates am
22. Juni 2020 eingebracht. Die Geschäftsordnung 2014 soll bis zum Inkrafttreten der neuen Geschäftsordnung weitergelten.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden