Die Geschäftsordnung 2014 für den Stadtrat gilt bis zum
Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung unter Beachtung der am 4. Mai 2020
gefassten Einzelbeschlüsse weiter.
Die Verwaltung wird beauftragt in die Sitzung des Ältestenrates am 22. Juni 2020 einen Verfahrens- und Zeitplan für die Neufassung der Geschäftsordnung einzubringen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Stadtrat hat eine gültige Geschäftsordnung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Geschäftsordnung 2014 gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen Geschäftsordnung unter Beachtung der am 4. Mai 2020 gefassten Einzelbeschlüsse weiter.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Stadtrat gibt sich eine Geschäftsordnung (Art. 45 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung). Die Geschäftsordnung wird nach der bisherigen Praxis in der Folge der Konstituierung des neuen Stadtrates überarbeitet. Es wird vorgeschlagen, diese Verfahrensweise beizubehalten.
Ein Verfahrens- und Zeitplan für
die Überarbeitung wird in die Sitzung des Ältestenrates am
22. Juni 2020 eingebracht. Die Geschäftsordnung 2014 soll bis zum Inkrafttreten
der neuen Geschäftsordnung weitergelten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden