- Noetherstraße - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Billigungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. E 466 der Stadt Erlangen – Noetherstraße – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 17. März 2020 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
a)
Anlass und Ziel der Planung
Das am südlichen Ortsrand von Bruck gelegene Grundstück, das bis dato für Gartenzwecke genutzt wurde, soll im Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum bzw. Deckung des in Erlangen vorhandenen Bedarfs nach Wohneigentum in Wohnbauland umgewandelt werden. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten und die bauplanungsrechtliche Grundlage für das von der Deutschen Reihenhaus AG geplante Vorhaben zu schaffen, wird ein Bebauungsplan aufgestellt.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 1058/21 der Gemarkung Bruck und
Fl.-Nr. 1154/2 der Gemarkung Eltersdorf (Anlage 1). Die Fläche beträgt ca. 0,8
ha.
c) Planungsrechtliche
Grundlagen
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ und teilweise als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP entgegen. Der FNP wird im Wege der Berichtigung gemäß §§13 b, 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst. Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 466 der Stadt Erlangen – Noetherstraße – mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
Aufstellung und Verfahrenswechsel
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 15.11.2016 beschlossen, für das Gebiet nördlich des Herbstwiesenwegs, östlich des Emmy-Noether Gymnasiums und südlich der Noetherstraße den Bebauungsplan Nr. E 466 – Noetherstraße – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
In der Sitzung vom 19.11.2019 hat der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss der Stadt Erlangen den Verfahrenswechsel zum beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB beschlossen. Gemäß § 13 b BauGB i. V. m.§ 13 a Abs. 2 und § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Die Eingriffsregelung findet gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB keine Anwendung.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 15.05.2017 bis einschließlich 23.06.2017 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben etwa 12 Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen.
Am 30.05.2017 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an der etwa 50 Personen teilnahmen.
Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
Entwässerung Private
Stellplätze Verkehrssituation Spielplatz Freiraum
/Bäume Technische
Erschließung/ Technikzentrale |
Dass
anfallende Oberflächenwasser ist im Plangebiet zu versickern. Die Menge des
einzuleitenden Abwassers sowie das Erfordernis etwaiger
Rückhaltungseinrichtungen wird vom Entwässerungsbetrieb (EBE) vorgegeben. Die
Noetherstraße ist als öffentlich gewidmete Verkehrsfläche von jedermann
nutzbar. Der ruhende Verkehr stellt eine übliche Nutzung dar. Die
mögliche Anzahl der privaten Stellplätze im Bebauungsplanentwurf entspricht
den Vorgaben der Erlanger Stellplatzsatzung. Außerdem werden zwei zusätzliche
Stellplätze im Plangebiet bereitgestellt. Entsprechend
der Auswertung der Zählgerätzählung in der Eythstraße aus dem Jahr 2011 liegt
die 24-h-Verkerhsbelastung auf beiden Spuren bei insgesamt 855 Kfz. Durch das
Vorhaben wird die Verkehrsbelastung nicht signifikant erhöht. Der
Herbstwiesenweg ist ein öffentlicher Feld- und Wirtschaftsweg. Der Ausbau ist
nicht geplant. Eine Verbindung zum Plangebiet erfolgt nur über Fuß- und
Radwege. Der
Spielplatz ist privat. Über den städtebaulichen Vertrag wird er zum Zweck der
öffentlichen Nutzung der Allgemeinheit zugänglich gemacht. Es werden
neun Bäume erhalten. Für die entfallenden Bäume muss der Vorhabenträger
Ersatzpflanzungen vornehmen (nach derzeitigem Planungsstand 16 Bäume). Blockheizkraftwerke
(BHKW) nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung wurden in Erlangen bereits
an anderen Stellen eingerichtet. Ihr Vorteil gegenüber des herkömmlichen
Mischbetriebs aus lokaler Heizung und zentraler Stromversorgung durch ein
Kraftwerk liegt darin, dass die Abwärme, die bei der Stromerzeugung anfällt,
genutzt werden kann und dank der kurzen Wege die transportbedingten
Energieverluste minimiert werden. Die gesetzlichen Vorgaben sind einzuhalten. |
Weitere Fragen von Bürgern bezogen sich auf die Erschließung, das Bebauungskonzept, der Dauer der Bauzeit und zur Nahversorgung.
Zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. E 466 haben 2 Bürgerinnen und Bürger schriftliche Stellungnahmen abgegeben. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft.
Durch Wechsel des Verfahrens zum beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB entfällt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, zudem ist kein Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich.
Frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 15.05.2017 bis 23.06.2017 stattgefunden. Die vorgebrachten Äußerungen haben zu Änderungen der Planung geführt (siehe Anlage 2), sofern sie nicht durch die Besonderheiten des § 13 b BauGB außer Betracht bleiben können.
b)
Städtebauliche Ziele
Nutzungskonzept
Planerisches Ziel ist eine ortsbildverträgliche Erweiterung des Siedlungsgebietes im Bereich Noetherstraße. Die Bebauung orientiert sich an den Strukturen der vorhandenen nördlich benachbarten Wohnbebauung, welche durch zweigeschossige Reihenhausgruppen geprägt ist. Es ist eine Bebauung mit 23 zweigeschossigen Reihenhäusern und ausgebautem Satteldach vorgesehen.
Geförderter Wohnraum
Es wird derzeit eine Bebauung mit insgesamt 23 förderfähigen Reihenhäusern vorgesehen, so dass der Beschluss vom 27.11.2014 (Vorlagennummer 611/019/2014) greift. Dieser sieht vor, dass bei neuen Wohngebieten ein Anteil von 25 % für geförderte Eigenheime (Doppelhaushälften und Reihenhäuser) gesichert werden muss, wenn das Baugebiet mindestens 16 Doppelhaushälften und/oder Reihenhäuser umfasst. Im städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin sechs Wohneinheiten für den geförderten Eigenheimbau zu sichern.
Schallimmissionsschutz
Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass die durch die Schallemissionen der BAB A 3, A 73 und der DB-Strecke Nürnberg-Bamberg hervorgerufenen Grenzwertüberschreitungen bewältigt werden. Eine attraktive Ortsrandeingrünung zum Landschaftsraum ist erforderlich.
Verkehr
Die äußere Erschließung des Baugebietes erfolgt über die Noetherstraße. Die innere Erschließung wird über öffentliche und private Verkehrsflächen in Form eines verkehrsberuhigten Bereichs geregelt. Zum Herbstwiesenweg sind Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr vorgesehen, um eine direkte Nord-Süd-Verbindung von der Noetherstraße zu schaffen.
Energie und Klimaschutz
Zur Reduzierung der CO2 –Emissionen und Senkung des Energieverbrauchs werden die geplanten Gebäude als Niedrigenergiehäuser mit KfW-Standard 55 gebaut. Darüber hinaus erfolgt die Nahwärmeversorgung über ein Blockheizkraftwerk, dass sich im Nordosten des Plangebietes in der sogenannten Technikzentrale befindet. Im Hinblick auf Energieeffizienz und Klimaschutz ist diese Form der Wärmeversorgung als positiv zu bewerten, da ein BHKW einen höheren Wirkungsgrad erreicht als sonstige Heizungen.
Weiterhin sind extensive und intensive Dachbegrünung sowie Fassadenbegrünung festgesetzt.
Darüber hinaus wird durch den Bebauungsplan die aktive und passive Nutzung von Solarenergie ermöglicht.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
x
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
Falls es
sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative
Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung
vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
x werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 B-Plan E 466 Lageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2 B-Plan E 466 Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis