Betreff
Ernst-Penzoldt-Mittelschule, Beschlussfassung nach DA- Bau 5.4 Vorentwurfsplanung und 5.5.3 Entwurfsplanung für die energetische Fenstersanierung
Vorlage
242/392/2020
Aktenzeichen
Ref. VI/24
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der vorliegenden Vor- bzw. Entwurfsplanung mit Kostenberechnung für die energetische Fenstersanierung der Ernst-Penzoldt-Mittelschule in Spardorf wird zugestimmt. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.

Die fehlenden Haushaltsmittel sollen für das GME-Budget als Sondermaßnahme der Folgejahre beantragt werden.


 

1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die bestehenden Fenster sind in ihrer Substanz verbraucht und zum größten Teil nicht mehr funktionsfähig. Die bauzeitlichen energetischen Vorgaben an die vorhandenen Fenster sind aktuell völlig unzureichend.

Mit dem Fensteraustausch werden die gesetzlichen Vorgaben der EnEV unterschritten.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Im gesamten Schulgebäude werden sämtlich bauzeitlichen Fenster ausgetauscht. Rahmenprofile und Verglasung (3- Scheiben-Isolierverglasung) der neuen Fenster unterschreiten die aktuellen Werte der geltenden Energieeinsparverordnung.

 

Die Arbeiten erfolgen in mehreren Abschnitten. Ab November 2020 soll mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden. In Abstimmung mit der Schule sind bisher 21 Teilbauabschnitte geplant, um den Auslagerungsaufwand möglichst gering zu halten. Auf diese Weise ist es für die Dauer der Maßnahme lediglich erforderlich, dass für ca. drei Schulklassen der Unterricht jeweils bis zu zwei Wochen in Containern stattfindet. Der Abschluss der Maßnahme ist für Februar 2022 vorgesehen.

 

Im Zuge des Fensteraustausches werden zudem der außenliegende Sonnenschutz (Raffstoreanlagen) und die Verdunkelungsanlagen in den Fachräumen der Schule erneuert.

Baukosten:

 

KGR 300 Baukonstruktionen                             2.694.700,00 €

KGR 400 Technische Anlagen                               169.200,00 €

KGR 500 Freianlagen                                                  26.000,00 €

KGR 600 Containeranlage                      133.051,00 €

KGR 700 Nebenkosten                                            410.800,00 €
Summe netto                                                           3.433.751,00 €

MwSt.                                                                        652.412,69 €

Summe brutto                                                         4.086.163,69 €
gerundet                                                                   4.100.000,00 €

 

Das Ergebnis der Kostenberechnung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10 % ermittelt werden.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Projektleitung durch Amt 24/GME, Sachgebiet Bauunterhalt

 

Termine:

Baubeginn                  Nov. 2020 (geplant)

Fertigstellung:          Feb. 2022 (geplant)

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Durch den Einbau von Fensterprofilen mit mindestens zwei Dichtungsebenen und drei- Scheiben- Verglasungen wird der aktuell geforderte Wärmdurchgangskoeffizient nach Energieeinsparverordnung für Fenster um ca. 18 % unterschritten. Der Transmissionswärmeverlust durch die Fenster wird gegenüber dem heutigen Stand deutlich reduziert.

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

4.100.000 €

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 650.000 € sind vorhanden im GME- Budget 2019 und 2020
auf Kst 920461/KTr 21210010/Sk 521112

                 3.450.000 € sind nicht vorhanden. Diese Mittel werden in den Jahren 2021 und 2022 im GME-Budget veranschlagt

 

Fragen der Bezuschussung:

Die vorgesehene Unterhaltsmaßnahme der Fenstersanierung stehen keine Drittmittel zur Verfügung.

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                                 nicht veranlasst

                                 veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

                                                                                                      19.02.20               gez. Auernhammer

                                                                                              ……………………………………………….

                                                                                                                              Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlage:-