Betreff
Gemeinwohl-Kommune - Erarbeitung eines Verwaltungskonzeptes
Antrag der FWG 293/2019 vom 03.12.2019
Antrag der GL 034/2020 vom 14.02.2020
Vorlage
13/370/2020
Aktenzeichen
OBM/PMA
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Stadtverwaltung Erlangen und deren Eigenbetriebe Entwässerungsbetrieb (EBE) und Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EB 77) sowie die Erlanger Stadtwerke AG (ESTW) werden nicht beauftragt ein Konzept zur Einführung der Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen.

3.    Der Antrag der FWG Nr. 293/2019 vom 03.12.2019 ist damit bearbeitet.

4.    Der Antrag der GL Nr. 034/2020 vom 14.02.2020 ist damit bearbeitet.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Wie bereits in der Stadtratsvorlage 13/272/2018 vorgetragen und beschlossen, sind Städte und Gemeinden als Teil der staatlichen Grundordnung dem Gemeinwohl verpflichtet und nicht einseitigen Interessen. Sie sind an Recht und Gesetz gebunden und handeln auf Basis der Grundwerte der Verfassung.

 

Allein durch die kommunale Daseinsvorsorge (vom öffentlichen Nahverkehr über die Abwasserentsorgung bis zu sozialen Dienstleistungen) unterscheidet sich die Stadt mit ihren Eigenbetrieben und mit dem Tochterunternehmen ESTW von privaten Wirtschaftsunternehmen, deren Zielsetzung primär die Gewinnerzielung ist.

 

 

 

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Der EBE führt dazu aus:

 

Stadtentwässerung ist in Bayern gemäß Gemeindeordnung eine hoheitliche Pflichtaufgabe der Daseinsvorsorge, was ihre Bedeutung wiederspiegelt. Stadtentwässerung ist Voraussetzung für urbanes Leben.

 

Mit Betriebssatzung vom 16.05.1995 wurde die Aufgabe Stadtentwässerung dem EBE übertragen. Der Geschäftsbetrieb des EBE wird seitdem bzgl. der Aufbau- und Ablauforganisation fortlaufend optimiert. Bestandteil des Geschäftsbetriebes ist seit mehr als 15 Jahren das Integrierte Management-system EQUS. EQUS ist die Abkürzung für Energie-Qualität-Umwelt-Sicherheit. Der EBE ist nach

DIN 50001-Energie

DIN 9001-Qualität

DIN 14001-Umwelt

sowie OHRIS-Arbeitsschutz und Anlagensicherheit zertifiziert.

 

Bestandteil von EQUS ist auch der jährlich erstellte Umweltbericht. Im März 2019 wurde der EBE als Energieeffizienz-Gewinner für seine umfassenden Maßnahmen im Bereich Energie und Klimaschutz ausgezeichnet.

 

Der EBE ist ein praktizierender Umweltbetrieb - Nachhaltigkeit und Ökologie sind Grundsätze seines Handelns. Unter Würdigung des v.g. ist deshalb festzuhalten, dass die Aufstellung einer Gemeinwohl-Bilanz zunächst nicht zur Verbesserung des Geschäftsbetriebes führt, da der EBE kein profitorientiertes Unternehmen ist (Kalkulation kostendeckender Kanalbenutzungsgebühren nach KAG) und auf Grund fehlender eigener Rechtspersönlichkeit an die städtischen Regelungen (z.B. Vergaberichtlinien) gebunden ist.

 

Seitens des EBE ist es auf Grund der knappen Personalressourcen lediglich vorstellbar, anstatt des bisher im Rahmen des integrierten Managementsystem EQUS jährlich erstellten Umweltberichts eine Gemeinwohl-Bilanz zu erstellen. Die Erstellung einer Gemeinwohlbilanz, anstatt des bisher erstellten Umweltberichts, könnte „nur ein Einstieg“ in die Thematik sein, ohne konkret umsetzbaren Nutzen.

 

Zur Umsetzung einer Gemeinwohlbilanz mit entsprechendem Nutzen für die Erlanger Bürgerinnen und Bürger wäre die Änderung vieler dem Geschäftsbetrieb zugrundeliegender Rechts- und Verwaltungsnormen notwendig (z.B. Vergaberichtlinien, Arbeitsverträge etc.). Die derzeitigen Personalressourcen reichen dazu nicht aus.

 

 

Der EB 77 führt dazu aus:

 

Als Eigenbetrieb der Stadt Erlangen sehen wir uns mit all unseren Aufgabenbereichen dem Gemeinwohl verpflichtet und richten unser Entscheiden und Handeln an den mit diesem Begriff zusammengefassten Kriterien aus.

 

Eine tatsächliche Steigerung des Gemeinwohls bzw. ein spürbarer Mehrwert für die Erlanger Bürger*innen wäre folglich bei Erarbeitung und Realisierung eines entsprechenden Konzeptes und der Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz durch die städtischen Betriebe nicht zu erwarten.

 

Der enorme Mehraufwand, den ein solches Vorhaben bei der Realisierung verursachen würde, wäre dem sehr geringen Nutzen nicht angemessen und überdies mit den ohnehin stark ausgelasteten Verwaltungsbereichen des EB 77 auch nicht leistbar.

 

 

Die ESTW führen dazu aus:

 

Das Bestreben des Wohles einer Gemeinde, sollte im Interesse und Sinne aller Bürgerinnen und Bürger sein und besitzt somit enorme Wichtigkeit. Daher setzen sich die ESTW, durch ein verantwortungsbewusstes und transparentes Handeln, für eine nachhaltigere sowie zufriedenere Gesellschaft ein. Nicht allein durch die Schaffung sicherer Arbeitsplätze, die Unterstützung caritativer Zwecke, die kontinuierliche Weiterentwicklung erneuerbarer Energien sowie den Ausbau des ÖPNVs, tragen die ESTW hierzu bei.

 

Die Matrix der Gemeinwohlökonomie nimmt sich zum Ziel, finanzielles Gewinnstreben und bestehende rechtlichen Rahmen zu ändern. Dies soll insbesondere durch eine neue Form der Bilanzierung geschehen. Da in der Gemeinwohlökonomie nicht mehr Finanz-Kennzahlen und Gewinn das Ziel der Unternehmen sein sollen, sondern das „Gemeinwohl“, würde die Finanzbilanz durch eine Gemeinwohlbilanz ersetzt werden.

 

Erfolgreich wären Unternehmen in der Gemeinwohlökonomie folglich nicht mehr, wenn sie einen hohen finanziellen Gewinn erzielen, sondern demnach nur, wenn sie einen größtmöglichen Beitrag zum „Gemeinwohl“ leisten. Bereits die Festlegung und Formulierung des „Gemeinwohls“ stellt eine große Herausforderung dar.

 

Es kann bezweifelt werden, ob es denn möglich sein kann, angesichts der enormen Komplexität unseres Wirtschafts- und Gesellschaftslebens, das „Gemeinwohl“ zu erkennen und es für die Gesamtheit aller Gesellschaftsmitglieder zu formulieren.

 

Darüber hinaus existieren keine adäquaten sowie quantifizierbaren Größen die Gemeinwohl statistisch prüfen oder belegen können.

 

Die ESTW hegen Bedenken gegenüber einer Matrix, deren Erfolg weder quantifizier noch messbar ist und zudem mit einem hohen Verwaltungs- als auch Abstimmungsaufwand zwischen der Stadt und den städtischen Unternehmen verbunden wäre.

 

Daher bitten wir um Verständnis, dass wir die Umsetzung der Gemeinwohlbilanz

ablehnen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Derzeit wird in der Stadtverwaltung die Agenda 2030 mit den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verankert. Das Amt für Umweltschutz und Energiefragen baut aktuell mit dem Bereich Statistik und Stadtforschung ein indikatorengestütztes Monitoring auf, mit dem die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele abgebildet und überprüft werden kann.

 

Verabschiedet wurde die Agenda 2030 im September 2015 von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen. Sie ist gültig für alle Staaten dieser Welt – unabhängig davon, ob es sich um Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer handelt.

Die Ziele beziehen sich auf unterschiedliche Themen wie Armut, Gesundheit, Bildung, Energie, Arbeit und internationale Partnerschaft und sind so in einem hohen Maße gemeinwohlorientiert.

 

Auch der bisherige Agenda 21-Beirat befindet sich gerade mit intensiver Unterstützung des Bürgermeister- und Presseamtes sowie des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen in einem Umorientierungsprozess hin zu einem Nachhaltigkeitsbeirat, der die SDGs als Grundlage hat.

 

Im Rahmen der Ausrufung des Klimanotstandes wurde in den Beschlussvorlagen für die städtischen Gremien die Rubrik „Klimaauswirkungen“ eingeführt.

 

 

Zusätzlich ein Konzept zur Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen wird unter diesen Umständen und auch unter Berücksichtigung der nicht vorhandenen Personalressourcen als nicht zielführend angesehen.

 

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: Antrag der FWG Nr. 293/2019 vom 03.12.2019 und Antrag der GL Nr. 034/2020 vom 14.02.2020