Antrag der FWG 293/2019 vom 03.12.2019
Antrag der GL 034/2020 vom 14.02.2020
1.
Der
Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2.
Die
Stadtverwaltung Erlangen und deren Eigenbetriebe Entwässerungsbetrieb (EBE) und
Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Stadtreinigung (EB 77) sowie die
Erlanger Stadtwerke AG (ESTW) werden nicht beauftragt ein Konzept zur
Einführung der Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen.
3.
Der
Antrag der FWG Nr. 293/2019 vom 03.12.2019 ist damit bearbeitet.
4.
Der
Antrag der GL Nr. 034/2020 vom 14.02.2020 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Wie bereits in der Stadtratsvorlage 13/272/2018
vorgetragen und beschlossen, sind Städte und Gemeinden als Teil der staatlichen
Grundordnung dem Gemeinwohl verpflichtet und nicht einseitigen Interessen. Sie
sind an Recht und Gesetz gebunden und handeln auf Basis der Grundwerte der
Verfassung.
Allein durch die
kommunale Daseinsvorsorge (vom öffentlichen Nahverkehr über die
Abwasserentsorgung bis zu sozialen Dienstleistungen) unterscheidet sich die
Stadt mit ihren Eigenbetrieben und mit dem Tochterunternehmen ESTW von privaten
Wirtschaftsunternehmen, deren Zielsetzung primär die Gewinnerzielung ist.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der EBE führt dazu aus:
Stadtentwässerung
ist in Bayern gemäß Gemeindeordnung eine hoheitliche Pflichtaufgabe der
Daseinsvorsorge, was ihre Bedeutung wiederspiegelt. Stadtentwässerung ist
Voraussetzung für urbanes Leben.
Mit Betriebssatzung
vom 16.05.1995 wurde die Aufgabe Stadtentwässerung dem EBE übertragen. Der
Geschäftsbetrieb des EBE wird seitdem bzgl. der Aufbau- und Ablauforganisation
fortlaufend optimiert. Bestandteil des Geschäftsbetriebes ist seit mehr als 15
Jahren das Integrierte Management-system EQUS. EQUS ist die Abkürzung für
Energie-Qualität-Umwelt-Sicherheit. Der EBE ist nach
DIN 50001-Energie
DIN 9001-Qualität
DIN 14001-Umwelt
sowie
OHRIS-Arbeitsschutz und Anlagensicherheit zertifiziert.
Bestandteil von
EQUS ist auch der jährlich erstellte Umweltbericht. Im März 2019 wurde der EBE
als Energieeffizienz-Gewinner für seine umfassenden Maßnahmen im Bereich
Energie und Klimaschutz ausgezeichnet.
Der EBE ist ein
praktizierender Umweltbetrieb - Nachhaltigkeit und Ökologie sind Grundsätze
seines Handelns. Unter Würdigung des v.g. ist deshalb festzuhalten, dass
die Aufstellung einer Gemeinwohl-Bilanz zunächst nicht zur Verbesserung des
Geschäftsbetriebes führt, da der EBE kein profitorientiertes Unternehmen ist
(Kalkulation kostendeckender Kanalbenutzungsgebühren nach KAG) und auf Grund
fehlender eigener Rechtspersönlichkeit an die städtischen Regelungen (z.B.
Vergaberichtlinien) gebunden ist.
Seitens des EBE ist es auf Grund der knappen Personalressourcen lediglich vorstellbar, anstatt des bisher im Rahmen des integrierten Managementsystem EQUS jährlich erstellten Umweltberichts eine Gemeinwohl-Bilanz zu erstellen. Die Erstellung einer Gemeinwohlbilanz, anstatt des bisher erstellten Umweltberichts, könnte „nur ein Einstieg“ in die Thematik sein, ohne konkret umsetzbaren Nutzen.
Zur Umsetzung einer Gemeinwohlbilanz mit entsprechendem Nutzen für die Erlanger Bürgerinnen und Bürger wäre die Änderung vieler dem Geschäftsbetrieb zugrundeliegender Rechts- und Verwaltungsnormen notwendig (z.B. Vergaberichtlinien, Arbeitsverträge etc.). Die derzeitigen Personalressourcen reichen dazu nicht aus.
Der EB 77 führt dazu aus:
Als Eigenbetrieb
der Stadt Erlangen sehen wir uns mit all unseren Aufgabenbereichen dem
Gemeinwohl verpflichtet und richten unser Entscheiden und Handeln an den mit
diesem Begriff zusammengefassten Kriterien aus.
Eine tatsächliche
Steigerung des Gemeinwohls bzw. ein spürbarer Mehrwert für die Erlanger
Bürger*innen wäre folglich bei Erarbeitung und Realisierung eines
entsprechenden Konzeptes und der Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz durch die
städtischen Betriebe nicht zu erwarten.
Der enorme
Mehraufwand, den ein solches Vorhaben bei der Realisierung verursachen würde,
wäre dem sehr geringen Nutzen nicht angemessen und überdies mit den ohnehin
stark ausgelasteten Verwaltungsbereichen des EB 77 auch nicht leistbar.
Die ESTW führen dazu aus:
Das Bestreben des
Wohles einer Gemeinde, sollte im Interesse und Sinne aller Bürgerinnen und
Bürger sein und besitzt somit enorme Wichtigkeit. Daher setzen sich die ESTW,
durch ein verantwortungsbewusstes und transparentes Handeln, für eine
nachhaltigere sowie zufriedenere Gesellschaft ein. Nicht allein durch die
Schaffung sicherer Arbeitsplätze, die Unterstützung caritativer Zwecke, die
kontinuierliche Weiterentwicklung erneuerbarer Energien sowie den Ausbau des ÖPNVs,
tragen die ESTW hierzu bei.
Die Matrix der
Gemeinwohlökonomie nimmt sich zum Ziel, finanzielles Gewinnstreben und
bestehende rechtlichen Rahmen zu ändern. Dies soll insbesondere durch eine neue
Form der Bilanzierung geschehen. Da in der Gemeinwohlökonomie nicht mehr
Finanz-Kennzahlen und Gewinn das Ziel der Unternehmen sein sollen, sondern das
„Gemeinwohl“, würde die Finanzbilanz durch eine Gemeinwohlbilanz ersetzt
werden.
Erfolgreich wären
Unternehmen in der Gemeinwohlökonomie folglich nicht mehr, wenn sie einen hohen
finanziellen Gewinn erzielen, sondern demnach nur, wenn sie einen
größtmöglichen Beitrag zum „Gemeinwohl“ leisten. Bereits die Festlegung und
Formulierung des „Gemeinwohls“ stellt eine große Herausforderung dar.
Es kann bezweifelt
werden, ob es denn möglich sein kann, angesichts der enormen Komplexität
unseres Wirtschafts- und Gesellschaftslebens, das „Gemeinwohl“ zu erkennen und
es für die Gesamtheit aller Gesellschaftsmitglieder zu formulieren.
Darüber hinaus
existieren keine adäquaten sowie quantifizierbaren Größen die Gemeinwohl
statistisch prüfen oder belegen können.
Die ESTW hegen
Bedenken gegenüber einer Matrix, deren Erfolg weder quantifizier noch messbar
ist und zudem mit einem hohen Verwaltungs- als auch Abstimmungsaufwand zwischen
der Stadt und den städtischen Unternehmen verbunden wäre.
Daher bitten wir um
Verständnis, dass wir die Umsetzung der Gemeinwohlbilanz
ablehnen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Derzeit wird in der
Stadtverwaltung die Agenda 2030 mit den 17 Zielen für eine nachhaltige
Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) verankert. Das Amt für
Umweltschutz und Energiefragen baut aktuell mit dem Bereich Statistik und
Stadtforschung ein indikatorengestütztes Monitoring auf, mit dem die Erreichung
der Nachhaltigkeitsziele abgebildet und überprüft werden kann.
Verabschiedet wurde
die Agenda 2030 im September 2015 von den Mitgliedstaaten der Vereinten
Nationen. Sie ist gültig für alle Staaten dieser Welt – unabhängig davon, ob es
sich um Entwicklungs-, Schwellen- und Industrieländer handelt.
Die Ziele beziehen
sich auf unterschiedliche Themen wie Armut, Gesundheit, Bildung, Energie,
Arbeit und internationale Partnerschaft und sind so in einem hohen Maße
gemeinwohlorientiert.
Auch der bisherige
Agenda 21-Beirat befindet sich gerade mit intensiver Unterstützung des
Bürgermeister- und Presseamtes sowie des Amtes für Umweltschutz und
Energiefragen in einem Umorientierungsprozess hin zu einem Nachhaltigkeitsbeirat,
der die SDGs als Grundlage hat.
Im Rahmen der
Ausrufung des Klimanotstandes wurde in den Beschlussvorlagen für die
städtischen Gremien die Rubrik „Klimaauswirkungen“ eingeführt.
Zusätzlich ein
Konzept zur Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen wird unter diesen Umständen und
auch unter Berücksichtigung der nicht vorhandenen Personalressourcen als nicht
zielführend angesehen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den
Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung
aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der FWG Nr. 293/2019 vom 03.12.2019 und Antrag der GL Nr. 034/2020 vom 14.02.2020