hier: Billigungsbeschluss
1. Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach - mit
integriertem Grünordnungsplan wird insgesamt um ca. 0,93 ha erweitert. Neu
hinzu kommen Teilbereiche der Flurstücke 1614, 1623 und 1624 der Gemarkung
Eltersdorf für die Flächen der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Verkleinert wurde der Geltungsbereich im Bauabschnitt 1 durch einen
Teilbereich des Flurstücks 737 der Gemarkung Bruck sowie Teilbereiche der
Flurstücke 266/2 und 1606 der Gemarkung Eltersdorf. Im Bauabschnitt 2
werden Teilbereiche des Flurstücke 250, 259 der Gemarkung Eltersdorf und Teilbereiche
der Flurstücke 160/1, 488, 500, 530 und 535 der Gemarkung Frauenaurach
angepasst, neu hinzu kommen Teilbereiche der Flurstücke 251, 253 und 254 der
Gemarkung Eltersdorf. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt nun 2,09 ha.
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 17.03.2020 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Bauabschnitt 1 (West-Ost Abschnitt):
Aufgrund der Schleusenerneuerung in
Kriegenbrunn und der damit verbundenen Sperrung des vorhandenen Geh- und
Radweges über den Rhein-Main-Donau-Kanal
ab voraussichtlich 2020/‘21 ist
der Bauabschnitt 1 inzwischen als Umleitungsstrecke mit neu befahrbarer
Rampe zur Regnitzbrücke schon ausgebaut
worden. Vor dem Bau war diese Verbindung zwischen Frauenaurach und Bruck
nördlich des Bahndammes in Ost-West Richtung jedoch größtenteils nur
provisorisch befestigt und die Querung der Flutbrücke über die Regnitz nur mit
einer Treppe und Schieberampe möglich.
Bauabschnitt 2 (Nord-Süd Abschnitt):
Im Jahr 2007 musste die
vorhandene Holzbrücke über die Mittlere Aurach aus Sicherheitsgründen abgebaut
werden. Eine Erneuerung war aus Gründen des Natur- und Artenschutzes dort nicht
mehr möglich. Seitdem kann der Talgrund zwischen dem Bahndamm und dem
Herzogenauracher Damm in Nord-Süd-Richtung nicht mehr durchgängig gequert
werden. In einer zweiten Phase soll daher diese fehlende Nord-Süd-Verbindung
mit einer neuen Aurachbrücke wiederhergestellt werden, welche zurzeit aus
Grunderwerbsgründen nicht realisiert werden kann. Zusätzlich wird dadurch der
Lückenschluss im Radwegenetz des Regnitztales weiter vorangetrieben.
Weiter dient das
Bebauungsplanverfahren dazu, den umweltrechtlichen Eingriff definiert
festzustellen und die schon im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) des
Vorentwurfes abgestimmten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen entsprechend
festzusetzen.
b) Geltungsbereich
Der dem Aufstellungsbereich zugrunde gelegte
Geltungsbereich wurde um Teilflächen entlang der neu befahrbaren Rampe zur
Regnitzbrücke im Bauabschnitt 1 reduziert und um Flächen im Süden sowie der
Flussquerung des Bauabschnittes 2 angepasst, da diese aufgrund der
konkretisierten Planung nicht weiter, bzw. zusätzlich benötigt wurden.
Weiterhin wurde der Geltungsbereich um die Flächen der erforderlichen
Ausgleichsflächen südlich der Mittleren Aurach erweitert.
Der neue Geltungsbereich des Bauungsplanes wurde insgesamt um Flächen mit
einer Größe von 0,93 ha erweitert und besteht aus den Flächen der Bauabschnitte
1 und 2 sowie der Ausgleichsflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 2,09 ha, im
Einzelnen sind dies:
Bauabschnitt 1:
Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 214/2,
238/5, 238/6, 239/7, 241, 242, 260, 266/2, 266/10, 266/11, 266/12, 266/13,
266/14, 1606 der - Gemarkung Eltersdorf - sowie die Flst.Nr. 764, 737/6, 788/3, 796/2,
796/3 der - Gemarkung Bruck - und hat eine Fläche von 0,25 ha.
Bauabschnitt 2:
Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 161, 160/1, 167/4,
167/5, 167/6, 167/8, 488, 500, 501, 502, 522, 530, 535 der - Gemarkung Frauenaurach - sowie
die Flst.Nr. 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 259, 260, 297/2 der - Gemarkung
Eltersdorf - und hat eine Fläche von 0,81 ha.
Ausgleichsflächen:
Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 1614, 1623 und 1624 der - Gemarkung Eltersdorf - und hat eine Fläche von 1,03 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 sind die vorgesehenen Trassen prinzipiell als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP somit nicht entgegen. Ein separates Änderungsverfahren des FNP ist nicht erforderlich - die leicht abweichende Radwegtrasse (Bauabschnitt 2) wird bei einer künftigen Neuaufstellung des FNP entsprechend angepasst.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen – Geh-und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
- Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 13.03.2018 beschlossen, im Regnitzgrund zwischen dem Herzogenauracher Damm und dem Bahndamm den Bebauungsplan Nr. 470 – Geh-und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 02.09.2019 bis einschließlich 27.09.2019 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben keine Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen.
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 02.09.2019 bis 27.09.2019 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen oder Ergänzungen der Planung geführt.
Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 4 entnommen werden.
b) Städtebauliche Ziele
Die Schaffung neuer, attraktiver und sicherer Wegeverbindungen für Erlanger Bürger und Freizeitsuchende im Naherholungsgebiet Regnitzgrund fernab der Autostraßen.
c) Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Zusammenfassung Umweltbericht
Das
Planungsgebiet besitzt nur eine geringe bis mittlere Wertigkeit für die zu
betrachtenden Schutzgüter.
Im Bereich des geplanten Radwegs sind bis auf die Auswirkungen durch die Versiegelung und dem damit verbundenen Verlust an Grünland und Ackerflächen keine weiteren Umweltauswirkungen zu erwarten. Die Störung der Tier- und Pflanzenwelt ist als gering zu bewerten, da die Nutzung nur auf den 3,00 m breiten Fuß- und Radweg beschränkt ist und die Flächen zum Teil schon dem Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichem Verkehr dienen.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und
zum Ausgleich durch die Realisierung des Bebauungsplans keine erheblichen
Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Insgesamt wird sich die Erholungsfunktion
im Plangebiet und über das Plangebiet hinaus wesentlich verbessern.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: - BA I (lt. Rechnungsstand) - BA II
(lt. Kostenberechnung |
ca.
1.400.000 € ca. 605.000 € |
bei IPNr.: 541.821 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen in
noch zu beziffernder Höhe:
- evtl. Förderung nach FAG |
€ |
bei PINr.: 541.821 ES/EDB |
-
Planungsmittel B-Plan: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind für den BA II im Investitionsprogramm zum HH 2020
derzeit bei IPNr. 541.821 wie folgt
vorgesehen:
2021 500.000 €
2022 100.000 €
Aufgrund
der aktuellen Baupreisentwicklung wird eine Anpassung zum HH 2021
erforderlich.
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
2. Übersichtskarte, M 1:25.000
3. Auszug Flächennutzungsplan (FNP)
4. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis