Betreff
Bebauungsplan Nr. 470 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach - mit integriertem Grünordnungsplan;
hier: Billigungsbeschluss
Vorlage
611/320/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach - mit integriertem Grünordnungsplan wird insgesamt um ca. 0,93 ha erweitert. Neu hinzu kommen Teilbereiche der Flurstücke 1614, 1623 und 1624 der Gemarkung Eltersdorf für die Flächen der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Verkleinert wurde der Geltungsbereich im Bauabschnitt 1 durch einen Teilbereich des Flurstücks 737 der Gemarkung Bruck sowie Teilbereiche der Flurstücke 266/2 und 1606 der Gemarkung Eltersdorf. Im Bauabschnitt 2 werden Teilbereiche des Flurstücke 250, 259 der Gemarkung Eltersdorf und Teilbereiche der Flurstücke 160/1, 488, 500, 530 und 535 der Gemarkung Frauenaurach angepasst, neu hinzu kommen Teilbereiche der Flurstücke 251, 253 und 254 der Gemarkung Eltersdorf. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt nun 2,09 ha.

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 17.03.2020 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Bauabschnitt 1 (West-Ost Abschnitt):

Aufgrund der Schleusenerneuerung in Kriegenbrunn und der damit verbundenen Sperrung des vorhandenen Geh- und Radweges über den Rhein-Main-Donau-Kanal ab voraussichtlich 2020/‘21 ist der Bauabschnitt 1 inzwischen als Umleitungsstrecke mit neu befahrbarer Rampe zur Regnitzbrücke schon ausgebaut worden. Vor dem Bau war diese Verbindung zwischen Frauenaurach und Bruck nördlich des Bahndammes in Ost-West Richtung jedoch größtenteils nur provisorisch befestigt und die Querung der Flutbrücke über die Regnitz nur mit einer Treppe und Schieberampe möglich.

 

Bauabschnitt 2 (Nord-Süd Abschnitt):

Im Jahr 2007 musste die vorhandene Holzbrücke über die Mittlere Aurach aus Sicherheitsgründen abgebaut werden. Eine Erneuerung war aus Gründen des Natur- und Artenschutzes dort nicht mehr möglich. Seitdem kann der Talgrund zwischen dem Bahndamm und dem Herzogenauracher Damm in Nord-Süd-Richtung nicht mehr durchgängig gequert werden. In einer zweiten Phase soll daher diese fehlende Nord-Süd-Verbindung mit einer neuen Aurachbrücke wiederhergestellt werden, welche zurzeit aus Grunderwerbsgründen nicht realisiert werden kann. Zusätzlich wird dadurch der Lückenschluss im Radwegenetz des Regnitztales weiter vorangetrieben.

Weiter dient das Bebauungsplanverfahren dazu, den umweltrechtlichen Eingriff definiert festzustellen und die schon im landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) des Vorentwurfes abgestimmten Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen entsprechend festzusetzen.

 

b) Geltungsbereich

Der dem Aufstellungsbereich zugrunde gelegte Geltungsbereich wurde um Teilflächen entlang der neu befahrbaren Rampe zur Regnitzbrücke im Bauabschnitt 1 reduziert und um Flächen im Süden sowie der Flussquerung des Bauabschnittes 2 angepasst, da diese aufgrund der konkretisierten Planung nicht weiter, bzw. zusätzlich benötigt wurden. Weiterhin wurde der Geltungsbereich um die Flächen der erforderlichen Ausgleichsflächen südlich der Mittleren Aurach erweitert.

Der neue Geltungsbereich des Bauungsplanes wurde insgesamt um Flächen mit einer Größe von 0,93 ha erweitert und besteht aus den Flächen der Bauabschnitte 1 und 2 sowie der Ausgleichsflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 2,09 ha, im Einzelnen sind dies:

 

Bauabschnitt 1:

Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 214/2, 238/5, 238/6, 239/7, 241, 242, 260, 266/2, 266/10, 266/11, 266/12, 266/13, 266/14, 1606 der - Gemarkung Eltersdorf - sowie die Flst.Nr. 764, 737/6, 788/3, 796/2, 796/3 der - Gemarkung Bruck - und hat eine Fläche von 0,25 ha.

 

Bauabschnitt 2:

Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 161, 160/1, 167/4, 167/5, 167/6, 167/8, 488, 500, 501, 502, 522, 530, 535 der - Gemarkung Frauenaurach - sowie die Flst.Nr. 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 259, 260, 297/2 der - Gemarkung Eltersdorf - und hat eine Fläche von 0,81 ha.

 

Ausgleichsflächen:

Der Teil-Geltungsbereich umfasst hier die Grundstücke und Teilflächen von den Flst.Nrn. 1614, 1623 und 1624 der - Gemarkung Eltersdorf - und hat eine Fläche von 1,03 ha.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 sind die vorgesehenen Trassen prinzipiell als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP somit nicht entgegen. Ein separates Änderungsverfahren des FNP ist nicht erforderlich - die leicht abweichende Radwegtrasse (Bauabschnitt 2) wird bei einer künftigen Neuaufstellung des FNP entsprechend angepasst.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 470 der Stadt Erlangen – Geh-und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

a) Verfahren

- Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 13.03.2018 beschlossen, im Regnitzgrund zwischen dem Herzogenauracher Damm und dem Bahndamm den Bebauungsplan Nr. 470 – Geh-und Radweg Bruck-Frauenaurach – mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

 

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 02.09.2019 bis einschließlich 27.09.2019 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben keine Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen.

 

- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 02.09.2019 bis 27.09.2019 stattgefunden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden geprüft und haben zu geringen Änderungen oder Ergänzungen der Planung geführt.

Die Einzelheiten können der tabellarischen Übersicht in der Anlage 4 entnommen werden.

 

b) Städtebauliche Ziele

Die Schaffung neuer, attraktiver und sicherer Wegeverbindungen für Erlanger Bürger und Freizeitsuchende im Naherholungsgebiet Regnitzgrund fernab der Autostraßen.

 

c) Umweltprüfung

Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

Zusammenfassung Umweltbericht

Das Planungsgebiet besitzt nur eine geringe bis mittlere Wertigkeit für die zu betrachtenden Schutzgüter.

 

Im Bereich des geplanten Radwegs sind bis auf die Auswirkungen durch die Versiegelung und dem damit verbundenen Verlust an Grünland und Ackerflächen keine weiteren Umweltauswirkun­gen zu erwarten. Die Störung der Tier- und Pflanzenwelt ist als gering zu bewerten, da die Nutzung nur auf den 3,00 m breiten Fuß- und Radweg beschränkt ist und die Flächen zum Teil schon dem Fuß-, Rad- und landwirtschaftlichem Verkehr dienen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich durch die Realisierung des Bebauungsplans keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Insgesamt wird sich die Erholungsfunktion im Plangebiet und über das Plangebiet hinaus wesentlich verbessern.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

            ja, positiv*

            ja, negativ*

            nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

             ja*

             nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

- BA I  (lt. Rechnungsstand)

- BA II (lt. Kostenberechnung
        Ing.-Büro v. 31.08.2017)

 

ca. 1.400.000 €

ca.    605.000 €

bei IPNr.: 541.821

 

 

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen in noch zu beziffernder Höhe:


- Kostenbeteiligung der Wasser-
  und Schifffahrtsverwaltung des
  Bundes.

- evtl. Förderung nach FAG

bei PINr.: 541.821 ES/EDB

  Weitere Ressourcen:

 

- Planungsmittel B-Plan: 
  € 25.000 bei IPNR.: 541.821              

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind für den BA II im Investitionsprogramm zum HH 2020

derzeit bei IPNr. 541.821 wie folgt vorgesehen:

                  2021                500.000 €

                  2022                100.000 €

                  Aufgrund der aktuellen Baupreisentwicklung wird eine Anpassung zum HH 2021
                  erforderlich.

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        2. Übersichtskarte, M 1:25.000

                        3. Auszug Flächennutzungsplan (FNP)

                        4. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis