1. Der
festgestellte Jahresüberschuss 2017 des Kernhaushaltes der Stadt Erlangen (ohne
nicht rechtsfähige Stiftungen) in Höhe von 21.346.778,62 EUR wird zunächst mit
dem Verlustvortrag aus 2016 in Höhe von 10.188.705,16 EUR verrechnet und der
überstehende Betrag in die Ergebnisrücklage eingestellt. Die Ergebnisrücklage
weist hierdurch einen Bestand von 11.158.073,46 EUR aus.
2. Die Jahresergebnisse 2017 der nicht rechtsfähigen Stiftungen werden wie folgt verwendet bzw. ausgeglichen:
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(1) |
(2) |
(3) |
(4)=(1)-(3) |
(5) |
Stiftung |
Jahresergebnis 2017 in EUR nach Bildung
Mittelverwendungsrückstellung |
Mittelverwendungs- |
Zuführung/ |
Zuführung/ |
Verlustausgleich Vorjahre in EUR |
Vermächtnis Babette Zielbauer |
25.714,66 |
28.602,61 |
|
25.714,66 |
|
Auguste-Killinger‘sche-Waisenstiftung |
7.380,77 |
0 |
0 |
5.008,89 |
2.371,88 |
Josefine-Riha-Stiftung |
1.028,50 |
5.143,29 |
|
1.028,50 |
|
Krumbeck-Stiftung |
7.926,83 |
13.906,40 |
-4.208,66 |
7.926,83 4.208,66 |
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Marianne-Seltner-Stiftung |
350,00 |
|
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350,00 (davon 223,85 an Zweckrücklage) |
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Ilse-Kosmol-Stiftung |
-52,60 |
|
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-52,60 |
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1. Ausgangslage
In der heutigen Sitzung hat der Stadtrat das
Jahresergebnis 2017 der Stadt Erlangen mit einem Überschuss von 21,389 Mio. EUR
(Überschuss Stadt-Kernhaushalt 21,347 Mio. EUR, Überschuss nicht rechtsfähige
Stiftungen 0,042 Mio. EUR) festgestellt. Auf die Vorlage 14/253/2020 wird
verwiesen.
Auch wenn § 24 Abs. 2 KommHV-Doppik vorgibt,
einen Jahresüberschuss, der nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Defizits
benötigt wird, zwingend der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen
Rücklage zuzuführen und somit der Stadtrat bei seinem Votum keine
Wahlmöglichkeit hat, empfiehlt der BKPV auch unter diesen Umständen eine
ausdrückliche Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung.
Die Bilanzen der nicht rechtsfähigen
Stiftungen sind in der Bilanz der Stadt Erlangen im Treuhandkapital enthalten.
Die ausgewiesenen Jahresergebnisse 2017 der
Stiftungen sind, sofern Mittelverwendungsrückstellungen zu bilden waren, die
Jahresergebnisse nach Bildung der Mittelverwendungsrückstellungen.
Bei der Auguste-Killinger`schen Waisenstiftung beträgt die Zuführung an die freie Rücklage (Kapitalerhaltungsrücklage) 5.003,66 EUR, davon entfallen 3.702,62 EUR auf das Jahr 2017 und 1.301,04 EUR auf das Jahr 2016 (Nachholung wegen eines Fehlbetrages im Jahr 2016); hinzu kommt ein in der Bilanz auszuweisender Ergebnisvortrag von 5,23 EUR. Somit errechnet sich ein Gesamtbetrag von 5.008,89 EUR.
Ein Betrag von 2.371,88 EUR wird auf den Ausgleich der Fehlbeträge 2014 (-684,33 EUR), 2015 (-754,99 EUR) und 2016 (-932,56 EUR) verwendet.
Bei der Marianne-Seltner-Stiftung werden die nicht ausgeschütteten Erträge einer Zweckrücklage zugeführt. Die Mittel der Zweckrücklage werden alle 6 Jahre zur Förderung der naiven Kunst entnommen.
Bei der Ilse-Kosmol-Stiftung handelt es sich um eine Verbrauchsstiftung. Ein Kapitalerhalt ist nicht erforderlich.
2. Ergebnis/Wirkung
Nach Verrechnung mit dem Verlustvortrag aus 2016 von 10,189 Mio. EUR weist die Ergebnisrücklage für den Kernhaushalt einen Stand von 11,158 Mio. EUR aus.
3. Ressourcen
Der vorgeschlagene Beschluss führt zu einem Ausweis von 11,158 Mio. EUR in der
Ergebnisrücklage des Kernhaushalts. Dies geschieht durch eine Buchung innerhalb
der Bilanzposition „Eigenkapital“ – wobei der Verlustvortrag von 10,189 Mio. EUR
mit dem Jahresergebnis von 21,347 Mio. EUR verrechnet wird -, hat aber keinen
Einfluss auf die anderen Ressourcen der Stadt oder die Aktiva und Passiva der
städtischen Bilanz.
Anlagen: