Prüfung einer Verordnung zum Thema Schottergärten in Neubaugebieten -
Kampagne und Beratung von Bauwerbern und Eigentümern zum blühenden Garten.
Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag Nr. 128/2019 der F.W.G.-Stadtratsfraktion vom 24.07.2019 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch den in der Beschlussfolge BWA, HFPA und Stadtrat vorgesehenen Erlass der Freiflächengestaltungssatzung ist der Antrag der F.W.G.-Stadtratsfraktion Nr. 128/2019 mit bearbeitet.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Mit
beiliegendem Antrag vom 24.07.2019 wurde beantragt, den Erlass einer Verordnung
zum Verbot sog. Schottergärten zu prüfen und in einer Kampagne zur Förderung
von insekten- und artenfreundlichen Privatgärten aufzuklären.
Im aktuellen Entwurf der sog. Freiflächengestaltungssatzung ist in § 3 Abs. 3 Satz 3 ausdrücklich ein Verbot dieser geschotterten Steingärten normiert. Ebenfalls werden durch einen begleitenden Leitfaden zur Freiflächengestaltungssatzung positive Gestaltungsbeispiele, die den Gedanken der Antragsteller aufgreifen, gezeigt. Die entsprechenden Nachweise sind zukünftig in den Bauantragsunterlagen vorzulegen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlage: Antrag der F.W.G.-Stadtratsfraktion Nr. 128/2019 vom 24.07.2019