Der Bericht des Revisionsamtes vom 20.01.2020 über die Prüfung im EBE - Baumaßnahmen im Klärwerk ab 2016 - (Nr. 09/2019) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
der Beratung und Beschlussfassung im Revisionsausschuss wird der
Prüfungsbericht verbindlich. Der EBE hat keine
Stellungnahme abgegeben und damit signalisiert, dass mit den wesentlichen
Aussagen im Prüfungsbericht Einverständnis besteht.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die im Prüfungsbericht enthaltenen Prüfungsfeststellungen und -empfehlungen sind vom EBE umzusetzen und zu beachten.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Steht im pflichtgemäßen Ermessen des EBE.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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