Eindämmung von Steingärten - Artenvielfalt stärken auch in Bebauungsplänen
1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
2. Der Fraktionsantrag Nr. 157/2019 der SPD-Fraktion und der Grünen Liste ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die SPD-Fraktion und die Grünen Liste beantragen, dass zukünftigen in Bebauungsplänen eine Pflicht zur Bepflanzung der Vorgärten aufgenommen wird, so dass geschotterte oder gekieste Steingärten ohne Bepflanzung unzulässig werden. Diese Festsetzung soll eine Begrünung von Gärten und das Verbot einer Versiegelung der Fläche, soweit nicht andere Nutzungen (Zufahrten, Abstellfläche Mülltonnen u. a.) dem entgegenstehen beinhalten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Freiraumgestaltung ist in der Stadt Erlangen ein sehr wichtiges Handlungsfeld und Aufgabe, um nicht nur das qualitätsvolle Stadtbild mit seinem Grünanteil zu erhalten und weiter zu entwickeln, sondern vielmehr auch einen Beitrag zur Verbesserung der ökologischen und kleinklimatischen Verhältnisse zu leisten. Um dies sicherzustellen, werden bereits verschiedene Instrumente genutzt:
- Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen ist es bereits Praxis, dass parallel Grünordnungspläne aufgestellt werden, um besondere Anforderungen an die Freiflächengestaltung bei der Neuerrichtung von baulichen Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung Grün, insbesondere auch die Begrünung von Dächern und Fassaden zu steuern.
- Alle am Bau Beteiligten, insbesondere Genehmigungsbehörden, Entwurfsverfasser und Bauherren sind für die gestalterische Qualität ihrer Umwelt verantwortlich. Daher wird im Rahmen von Bauberatungen Wert auf die Gestaltung der Freianlagen gelegt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Das Handeln der Stadt Erlangen ist bereits auf konstruktive Beratung von Bauherren auf Basis von Grundsatzbeschlüssen zur Sicherung einer guten Gestaltung ausgerichtet. Diese wird durch die Freiflächengestaltungssatzung nochmals eine Ergänzung erfahren. Es besteht fachlich und rechtlich kein weiteres Handlungsbedürfnis, da die Freiflächengestaltungssatzung (gleiche Sitzungskette, Vorlagennummer 30/124/2019) dies für das ganze Stadtgebiet einheitlich regelt.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag Nr. 157/2019