Betreff
Antrag der FDP Stadtratsfraktion Nr. 296/2019 vom 9.12.2019
hier: Bebauungsplanverfahren - Bearbeitung durch Dritte
Vorlage
611/317/2020
Aktenzeichen
V/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag der FDP-Fraktion Nr. 296/2019 vom 9.12.2019 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Die FDP-Fraktion bittet um Mitteilung, wie viele Bebauungsplanverfahren in den vergangenen zwei Jahren durch externe Dritte, welche durch die Verwaltung oder Vorhabenträger beauftragt worden sind, erarbeitet worden sind. Die FDP-Fraktion erhofft sich durch eine externe Bearbeitung schnellere Verfahren ebenso wie einem Entgegenwirken vorhandener personeller Engpässe.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

      Dass Grundleistungen für die Erarbeitung von Bebauungsplänen i.S.d. Anlage 3 zum § 19 HOAI durch beauftragte Planungs- und Ingenieurbüros erbracht werden, stellt seit ca. 20 Jahren in Erlangen den Regelfall (ca. 80%, 12 von 15 lfd. Verfahren in den vergangenen zwei Jahren) dar:

·         In den meisten Fällen werden diese direkt durch den planbegünstigten Vorhabenträger nach Abstimmung mit der Verwaltung beauftragt. Dies ist u.a. ein Gegenstand der sog. Grundzustimmungserklärung, welche der Vorhabenträger gegenüber der Verwaltung im Vorfeld der Verfahren abgibt.
Beispielhaft hierfür stehen Vorhabenträger wie Dawonia (Bebauungspläne Nr. 135 – Isarstraße – oder Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße –) oder Siemens (div. Bebauungspläne zum Siemens Campus)

·         Auch bedient sich die Verwaltung externer Dritter, wenn sich hierdurch Synergien in der Planung ergeben. Dies kann u.a. bei städtischen Verkehrsinfrastrukturvorhaben gegeben sein und wird im Einzelfall entschieden.
Beispielhaft hierfür stehen die Planung und Errichtung des Adenauerringes (Bebauungspläne Nrn. 420 und 421) und des Geh- und Radweges Bruck-Frauenaurach (Bebauungsplan Nr. 470).

      Darüber hinaus gibt es immer eine Reihe von Bebauungsplanverfahren, die aus zeitlichen wie sachlichen Gründen durch die Verwaltung selbst erarbeitet werden. Diese Bebauungspläne haben häufig die Um- und Durchsetzung städtischer Zielsetzungen zum Gegenstand, z.B. zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, bordellartigen Betrieben oder Einzelhandelsbetrieben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

      Die Verwaltung schöpft bereits diesbezüglich alle Möglichkeiten aus, um mit den vorhandenen personellen Ressourcen so effizient und effektiv wie möglich Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dies schließt auch die Verfahrensart mit ein. Hierbei ist im Weiteren auch zu bedenken, dass

·         die materiellen wie formellen Anforderungen an Bebauungsplanverfahren in den vergangenen Jahren durch Gesetzesnovellen und Rechtsprechung stetig gestiegen sind,

·         Bebauungspläne zulässigerweise in die Eigentumsfreiheit eingreifen und somit Planungs- und Investitionssicherheit rechtskonform zu geben haben.

·         die eigenen fachlichen Ziele und gestiegenen Ansprüche der Stadt bzw. Bürgerschaft (z.B. zum Klimaschutz oder zur Bürgerbeteiligung) zu gewährleisten sind.

·         die Gewährleistung einheitlicher Qualitätsstandards einen nicht zu unterschätzenden Betreuungsbedarf bei der Verwaltung auslöst, der jeweils nicht nur von der Komplexität der Planungsaufgabe, sondern auch von der Kompetenz des Planungs- und Ingenieurbüros abhängt.

·         die Honorare für Bebauungsplanleistungen im Verhältnis zu Hochbauplanung unattraktiv sind und mithin der Markt der kundigen Planungsbüros in der Region überschaubar ist.

·         sich die Besetzung von vakanten Stellen zunehmend schwieriger gestaltet (Fachkräftemangel).

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag der FDP-Fraktion Nr. 296/2019 vom 9.12.2019