hier: Bebauungsplanverfahren - Bearbeitung durch Dritte
Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der FDP-Fraktion Nr. 296/2019 vom 9.12.2019 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die FDP-Fraktion bittet um Mitteilung, wie viele Bebauungsplanverfahren in den vergangenen zwei Jahren durch externe Dritte, welche durch die Verwaltung oder Vorhabenträger beauftragt worden sind, erarbeitet worden sind. Die FDP-Fraktion erhofft sich durch eine externe Bearbeitung schnellere Verfahren ebenso wie einem Entgegenwirken vorhandener personeller Engpässe.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Dass Grundleistungen für die Erarbeitung von Bebauungsplänen i.S.d. Anlage 3 zum § 19 HOAI durch beauftragte Planungs- und Ingenieurbüros erbracht werden, stellt seit ca. 20 Jahren in Erlangen den Regelfall (ca. 80%, 12 von 15 lfd. Verfahren in den vergangenen zwei Jahren) dar:
·
In den meisten Fällen werden diese direkt durch
den planbegünstigten Vorhabenträger nach Abstimmung mit der Verwaltung
beauftragt. Dies ist u.a. ein Gegenstand der sog. Grundzustimmungserklärung,
welche der Vorhabenträger gegenüber der Verwaltung im Vorfeld der Verfahren
abgibt.
Beispielhaft hierfür stehen Vorhabenträger wie Dawonia (Bebauungspläne Nr. 135
– Isarstraße – oder Nr. 345 – Hans-Geiger-Straße –) oder Siemens (div.
Bebauungspläne zum Siemens Campus)
·
Auch bedient sich die Verwaltung externer
Dritter, wenn sich hierdurch Synergien in der Planung ergeben. Dies kann u.a.
bei städtischen Verkehrsinfrastrukturvorhaben gegeben sein und wird im
Einzelfall entschieden.
Beispielhaft hierfür stehen die Planung und Errichtung des Adenauerringes
(Bebauungspläne Nrn. 420 und 421) und des Geh- und Radweges Bruck-Frauenaurach
(Bebauungsplan Nr. 470).
Darüber hinaus gibt es immer eine Reihe von Bebauungsplanverfahren, die aus zeitlichen wie sachlichen Gründen durch die Verwaltung selbst erarbeitet werden. Diese Bebauungspläne haben häufig die Um- und Durchsetzung städtischer Zielsetzungen zum Gegenstand, z.B. zur Zulässigkeit von Vergnügungsstätten, bordellartigen Betrieben oder Einzelhandelsbetrieben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Verwaltung schöpft bereits diesbezüglich alle Möglichkeiten aus, um mit den vorhandenen personellen Ressourcen so effizient und effektiv wie möglich Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Dies schließt auch die Verfahrensart mit ein. Hierbei ist im Weiteren auch zu bedenken, dass
· die materiellen wie formellen Anforderungen an Bebauungsplanverfahren in den vergangenen Jahren durch Gesetzesnovellen und Rechtsprechung stetig gestiegen sind,
· Bebauungspläne zulässigerweise in die Eigentumsfreiheit eingreifen und somit Planungs- und Investitionssicherheit rechtskonform zu geben haben.
· die eigenen fachlichen Ziele und gestiegenen Ansprüche der Stadt bzw. Bürgerschaft (z.B. zum Klimaschutz oder zur Bürgerbeteiligung) zu gewährleisten sind.
· die Gewährleistung einheitlicher Qualitätsstandards einen nicht zu unterschätzenden Betreuungsbedarf bei der Verwaltung auslöst, der jeweils nicht nur von der Komplexität der Planungsaufgabe, sondern auch von der Kompetenz des Planungs- und Ingenieurbüros abhängt.
· die Honorare für Bebauungsplanleistungen im Verhältnis zu Hochbauplanung unattraktiv sind und mithin der Markt der kundigen Planungsbüros in der Region überschaubar ist.
· sich die Besetzung von vakanten Stellen zunehmend schwieriger gestaltet (Fachkräftemangel).
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag der FDP-Fraktion Nr. 296/2019 vom 9.12.2019