Für die Werbung für die AIB-Wahl 2020 soll ein Budget in Höhe von bis zu 2.500 Euro bereitgestellt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Interessierte Bürger*innen sollen über die Möglichkeit zu kandidieren aufmerksam gemacht werden. Die Öffentlichkeit soll weiterhin über die Aufgaben und Aktivitäten des Beirats informiert werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
Plakate, Infomappen, Flyer, Buswerbung und Give-Aways werden für die Wahl grafisch gestaltet, be- bzw. gedruckt und verteilt bzw. die Buswerbung für einen Monat auf einem Linienbus seitlich platziert.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
Bei allen Druckerzeugnissen
und Werbeprodukten wird auf möglichst umweltfreundliche Erzeugung bzw.
Materialien geachtet.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ 2.500 |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 130390/11110010/versch. Sachkonten
sind nicht vorhanden
Anlagen: