1. Der Stadtrat ermächtigt den Vertreter der Stadt Erlangen im Grundvertragsausschuss des Ver-kehrsverbundes Großraum Nürnberg, dem 365 Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler zuzustimmen.
2. Der Abwicklung von Ausgleichsverpflichtungen zum 365-Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie zum VGN-Innovationspaket über den ZVGN wird zugestimmt.
3. Zu gegebener Zeit ist für das laufende HH-Jahr durch die Verwaltung eine Mittelbereitstellung zu veranlassen. Die erforderlichen Mittel für die HH-Jahre 2021ff sind zu den Haushaltsberatungen anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Vorlage 613/234/2019 wurde
am 23.07.2019 bereits ausführlich über die Planungen von VGN bzw. ZVGN zur
Einführung eines 365 Euro-Jahresticket im Erlanger ÖPNV und aktuellen
Entwicklungen im ÖPNV-Tarif berichtet. Die zugehörige Unterstützung der Stadt Erlangen
wurde einstimmig beschlossen. Darüber hinaus wurde am 24.10.2019 der Vertreter
der Stadtverwaltung durch Vorlage VI/215/2019 ermächtigt, der
Tariffortschreibung 2020 / VGN-Innovationspaket im Grundvertragsausschuss des
VGN zuzustimmen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Grundvertrags-Ausschuss des
VGN stimmte in seiner 94. Sitzung im Oktober 2019 dem innovativen
Maßnahmenpaket, wie es mit Schreiben vom 05.08.2019 beim Bayerischen
Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beantragt wurde, zu.
Darüber hinaus
haben die Grundvertragspartner in dieser 94. Sitzung erklärt, die Bestrebungen
des Freistaats Bayern, ein 365 Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und
Schüler einzuführen, grundsätzlich zu unterstützen.
Außerdem haben sich
im Rahmen einer Projektgruppensitzung die Vertreter verschiedener
Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und der Regierung von Mittelfranken am
29.10.2019 zu den tariflichen und vertrieblichen Rahmenbedingungen des 365
Euro-Tickets für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler abgestimmt. Ziel der
Sitzung war es, sich über die wesentlichen Eckpunkte dieses Tickets zu
verständigen, damit diese im weiteren Verlauf dem Freistaat Bayern mit der
Bitte um Feedback mitgeteilt werden können. Auf dieser Basis soll dann die
weitere Abstimmung mit den Aufgabenträgern erfolgen. In einem der VGN GmbH zur
Kenntnis gegebenen Schreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
vom 31.10.2019 sind die Grundlagen und Eckpunkte des Tickets benannt und damit
auch einige der in der bisherigen Abstimmung aufgeworfenen Fragestellungen
beantwortet worden.
In der 95.Sitzung
des Grundvertragsausschusses am 5.12.2019 wurde daher einstimmig beschlossen:
(1) Der Grundvertrags-Ausschuss erkennt die im Falle künftiger
Preisfortschreibungen des VGNTarifs notwendige Fortschreibung der
Ausgleichsleistungen für die entstehenden Mindereinnahmen der
Verkehrsunternehmen an.
(2) Der Abwicklung der Ausgleichsverpflichtungen über den ZVGN wird
zugestimmt.
Als ein
wesentliches Ergebnis der Projektgruppensitzung hat sich herauskristallisiert,
dass aus vertrieblichen Gründen bis zum 15.03.2020 absehbar sein muss, ob auf
Basis der bis dahin erforderlichen Klärung aller inhaltlichen, vertraglichen
und finanziellen Gesichtspunkte in den folgenden Sitzungen der
Gesellschafterversammlung (voraussichtlich 2. April 2020) und des
Grundvertrags-Ausschusses (vsl. 23. April 2020) eine Beschlussfassung zur
Einführung des Tickets im September 2020 zu erwarten ist.
Bis März 2020
sollen daher weitere vertriebliche und tarifliche Rahmenbedingungen
(insbesondere auch zwischen Verkehrsbetrieben) geklärt werden, damit die
Einführung des 365-Euro-Ticket im Grundvertragsausschuss (voraussichtlich
April) beschlossen werden. In diesem Zusammenhang bedarf es auch einer Klärung
durch den Freistaat zur Schülerbeförderung (§ 45a, PBefG).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Mittel für das
Aussetzen der Atzelsberger Beschlüsse sowie des VGN-Innovationspakets sind
vorhanden. Mittel für das 365 Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und
Schüler sind noch nicht veranschlagt. Da das Ticket bereits am 1. September
2020 eingeführt werden soll und der zugehörige Umlageschlüssel noch nicht
feststeht, bedarf es eines weiteren Beschlusses, diese Mittel im städtischen
Haushalt des Jahres 2020 bereitzustellen.
Die exakte
Kostenberechnung ist aus o. g. Gründen noch nicht abgeschlossen. Unter Berücksichtigung
der Mindereinnahmen durch das 365 Euro-Ticket sind Ausgleichszahlungen an den
ZVGN in der Größenordnung von unter 500.000 EUR jährlich zu erwarten, die aber
teilweise durch Kosteneinsparungen an anderer Stelle (z.B. Kartenverkauf)
kompensiert werden. Die tatsächlichen Kosten für die Stadt Erlangen liegen
daher voraussichtlich unter 200.000 EUR jährlich. Für das Jahr 2020, in dem das
Ticket nur für ein Drittel des Jahres wirksam ist, reduzieren sich die
Ausgleichszahlungen entsprechend.
Die weiteren
Abstimmungen zwischen Ref. VI und ESTW erfolgen im Rahmen des seit 2020
eingerichteten Lenkungskreises Stadtverkehr.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: