Betreff
365 Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler
Vorlage
613/300/2020
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Stadtrat ermächtigt den Vertreter der Stadt Erlangen im Grundvertragsausschuss des Ver-kehrsverbundes Großraum Nürnberg, dem 365 Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler zuzustimmen.

2.    Der Abwicklung von Ausgleichsverpflichtungen zum 365-Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sowie zum VGN-Innovationspaket über den ZVGN wird zugestimmt.

3.    Zu gegebener Zeit ist für das laufende HH-Jahr durch die Verwaltung eine Mittelbereitstellung zu veranlassen. Die erforderlichen Mittel für die HH-Jahre 2021ff sind zu den Haushaltsberatungen anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Vorlage 613/234/2019 wurde am 23.07.2019 bereits ausführlich über die Planungen von VGN bzw. ZVGN zur Einführung eines 365 Euro-Jahresticket im Erlanger ÖPNV und aktuellen Entwicklungen im ÖPNV-Tarif berichtet. Die zugehörige Unterstützung der Stadt Erlangen wurde einstimmig beschlossen. Darüber hinaus wurde am 24.10.2019 der Vertreter der Stadtverwaltung durch Vorlage VI/215/2019 ermächtigt, der Tariffortschreibung 2020 / VGN-Innovationspaket im Grundvertragsausschuss des VGN zuzustimmen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Grundvertrags-Ausschuss des VGN stimmte in seiner 94. Sitzung im Oktober 2019 dem innovativen Maßnahmenpaket, wie es mit Schreiben vom 05.08.2019 beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr beantragt wurde, zu.

 

Darüber hinaus haben die Grundvertragspartner in dieser 94. Sitzung erklärt, die Bestrebungen des Freistaats Bayern, ein 365 Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler einzuführen, grundsätzlich zu unterstützen.

 

Außerdem haben sich im Rahmen einer Projektgruppensitzung die Vertreter verschiedener Verkehrsunternehmen, Aufgabenträger und der Regierung von Mittelfranken am 29.10.2019 zu den tariflichen und vertrieblichen Rahmenbedingungen des 365 Euro-Tickets für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler abgestimmt. Ziel der Sitzung war es, sich über die wesentlichen Eckpunkte dieses Tickets zu verständigen, damit diese im weiteren Verlauf dem Freistaat Bayern mit der Bitte um Feedback mitgeteilt werden können. Auf dieser Basis soll dann die weitere Abstimmung mit den Aufgabenträgern erfolgen. In einem der VGN GmbH zur Kenntnis gegebenen Schreiben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 31.10.2019 sind die Grundlagen und Eckpunkte des Tickets benannt und damit auch einige der in der bisherigen Abstimmung aufgeworfenen Fragestellungen beantwortet worden.

 

In der 95.Sitzung des Grundvertragsausschusses am 5.12.2019 wurde daher einstimmig beschlossen:

(1)  Der Grundvertrags-Ausschuss erkennt die im Falle künftiger Preisfortschreibungen des VGNTarifs notwendige Fortschreibung der Ausgleichsleistungen für die entstehenden Mindereinnahmen der Verkehrsunternehmen an.

(2)  Der Abwicklung der Ausgleichsverpflichtungen über den ZVGN wird zugestimmt.

 

Als ein wesentliches Ergebnis der Projektgruppensitzung hat sich herauskristallisiert, dass aus vertrieblichen Gründen bis zum 15.03.2020 absehbar sein muss, ob auf Basis der bis dahin erforderlichen Klärung aller inhaltlichen, vertraglichen und finanziellen Gesichtspunkte in den folgenden Sitzungen der Gesellschafterversammlung (voraussichtlich 2. April 2020) und des Grundvertrags-Ausschusses (vsl. 23. April 2020) eine Beschlussfassung zur Einführung des Tickets im September 2020 zu erwarten ist.

 

Bis März 2020 sollen daher weitere vertriebliche und tarifliche Rahmenbedingungen (insbesondere auch zwischen Verkehrsbetrieben) geklärt werden, damit die Einführung des 365-Euro-Ticket im Grundvertragsausschuss (voraussichtlich April) beschlossen werden. In diesem Zusammenhang bedarf es auch einer Klärung durch den Freistaat zur Schülerbeförderung (§ 45a, PBefG).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Mittel für das Aussetzen der Atzelsberger Beschlüsse sowie des VGN-Innovationspakets sind vorhanden. Mittel für das 365 Euro-Ticket für Auszubildende, Schülerinnen und Schüler sind noch nicht veranschlagt. Da das Ticket bereits am 1. September 2020 eingeführt werden soll und der zugehörige Umlageschlüssel noch nicht feststeht, bedarf es eines weiteren Beschlusses, diese Mittel im städtischen Haushalt des Jahres 2020 bereitzustellen.

 

Die exakte Kostenberechnung ist aus o. g. Gründen noch nicht abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Mindereinnahmen durch das 365 Euro-Ticket sind Ausgleichszahlungen an den ZVGN in der Größenordnung von unter 500.000 EUR jährlich zu erwarten, die aber teilweise durch Kosteneinsparungen an anderer Stelle (z.B. Kartenverkauf) kompensiert werden. Die tatsächlichen Kosten für die Stadt Erlangen liegen daher voraussichtlich unter 200.000 EUR jährlich. Für das Jahr 2020, in dem das Ticket nur für ein Drittel des Jahres wirksam ist, reduzieren sich die Ausgleichszahlungen entsprechend.

 

Die weiteren Abstimmungen zwischen Ref. VI und ESTW erfolgen im Rahmen des seit 2020 eingerichteten Lenkungskreises Stadtverkehr.


 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: