Der Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Erlangen fordert die Stadtverwaltung auf, eine „Willkommenskultur in der Ausländerbehörde“ durch die Implementierung von dauerhaft wirksamen Strukturen sicherzustellen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Der einstimmige Stadtratsbeschluss vom 28.
Februar 2013 zur Ausländerbehörde, in dem diese aufgefordert wird, „ihre
ausländerrechtlichen Handlungs- und Ermessensspielräume grundsätzlich – soweit
als möglich – zugunsten der Betroffenen zu nutzen und ein service- und
kundenorientiertes Handeln im Alltag sicherzustellen“, war der Auftakt zu einer
Reihe von Maßnahmen in Sachen Willkommenskultur, an deren Entwicklung die
Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde beteiligt waren.
Durch den vielfachen Personalwechsel der
letzten Jahre in der Behörde sind die damals formulierten Ziele und Maßnahmen
aus den Jahren 2013 -15 den aktuellen Mitarbeitern vermutlich nicht mehr
umfänglich bekannt. Diese sollten anhand von geeigneten Maßnahmen regelmäßig
gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen weiterentwickelt werden.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu
erzielen?)
- Die Mitarbeiter*innen in der
Ausländerbehörde erarbeiten gemeinsam Ziele und Maßnahmen zum Thema
Willkommenskultur.
- Flankierend dazu erhalten die
Mitarbeiter*innen regelmäßige interkulturelle Fortbildungsangebote. Die
Teilnahme sollte auch Voraussetzung für die Übernahme höherwertiger Aufgaben
und Höhergruppierungen sein.
- Durch gute Beratung sollen Ratsuchende
möglichst schnell eine Niederlassungserlaubnis
oder die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten.
- Darüber hinaus berichtet die
Ausländerbehörde in einem Monitoringsystem über eingereichte Klagen gegen die
Ausländerbehörde und die Ergebnisse der daraus resultierenden
Gerichtsverfahren. Ziel sollte sein, durch beständig gute Arbeit möglichst
wenig Prozesse zu verlieren.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative
Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und
eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht
zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: