Betreff
Willkommenskultur in der Ausländerbehörde
Vorlage
13-3/047/2020
Aktenzeichen
OBM/13
Art
Beschlussvorlage

Der Ausländer- und Integrationsbeirat der Stadt Erlangen fordert die Stadtverwaltung auf, eine „Willkommenskultur in der Ausländerbehörde“ durch die Implementierung von dauerhaft wirksamen Strukturen sicherzustellen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der einstimmige Stadtratsbeschluss vom 28. Februar 2013 zur Ausländerbehörde, in dem diese aufgefordert wird, „ihre ausländerrechtlichen Handlungs- und Ermessensspielräume grundsätzlich – soweit als möglich – zugunsten der Betroffenen zu nutzen und ein service- und kundenorientiertes Handeln im Alltag sicherzustellen“, war der Auftakt zu einer Reihe von Maßnahmen in Sachen Willkommenskultur, an deren Entwicklung die Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde beteiligt waren.

Durch den vielfachen Personalwechsel der letzten Jahre in der Behörde sind die damals formulierten Ziele und Maßnahmen aus den Jahren 2013 -15 den aktuellen Mitarbeitern vermutlich nicht mehr umfänglich bekannt. Diese sollten anhand von geeigneten Maßnahmen regelmäßig gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen weiterentwickelt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Die Mitarbeiter*innen in der Ausländerbehörde erarbeiten gemeinsam Ziele und Maßnahmen zum Thema Willkommenskultur.

- Flankierend dazu erhalten die Mitarbeiter*innen regelmäßige interkulturelle Fortbildungsangebote. Die Teilnahme sollte auch Voraussetzung für die Übernahme höherwertiger Aufgaben und Höhergruppierungen sein.

- Durch gute Beratung sollen Ratsuchende möglichst schnell eine Niederlassungserlaubnis
oder die Möglichkeit zur Einbürgerung erhalten.

- Darüber hinaus berichtet die Ausländerbehörde in einem Monitoringsystem über eingereichte Klagen gegen die Ausländerbehörde und die Ergebnisse der daraus resultierenden Gerichtsverfahren. Ziel sollte sein, durch beständig gute Arbeit möglichst wenig Prozesse zu verlieren.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.    Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

                ja, positiv*

                ja, negativ*

                nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

                 ja*

                 nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: