Die Tischlauflage und die mündlichen Ausführungen der
Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Der Fraktionsantrag der CSU Nr. 094/2019 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Musikvereine und die
Chöre im Landkreis Erlangen-Höchstadt, die im Nordbayerischen Musikbund
Mitglieder sind, erhalten Zuschüsse für ihre Jugendarbeit vom Musikrat des
Landkreises. Diese Zuschüsse werden ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf
und unabhängig von der finanziellen Situation der Vereine nach Mitgliedszahlen
ausgereicht.
In Erlangen sind vier Musikvereine Mitglied im Nordbayerischen Musikbund, von
denen drei regelmäßig durch die Kulturförderung unterstützt werden, ein Verein
hat bislang keine Zuschüsse beantragt.
Eine bedarfsunabhängige Bezuschussung verstieße gegen die Zuschussrichtlinien
der Stadt Erlangen und widerspricht dem Konzept der Erlanger Kulturförderung.
Die Kulturförderung prüft immer den tatsächlichen Bedarf. Ist dieser gegeben,
wird selbstverständlich auch die Jugendarbeit des jeweiligen Vereins
bedarfsgerecht gefördert.
Die Gründung eines Musikrats in Erlangen ist aus diesen Gründen nicht zielführend.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Kulturreferat lädt in
regelmäßigen Abständen die Kantoreien und die weiteren im klassischem Bereich
aktiven Vereine zu Austauschtreffen ein.
Im Einvernehmen mit dem Kreisvorsitzenden des Nordbayerischen Musikbunds sollen
solche Vernetzungstreffen künftig auch mit den Musikvereinen und Chören
stattfinden.
Auf Einladung des Kulturreferats findet im Februar 2020 ein Gespräch zur
Vorbereitung eines ersten Vernetzungstreffens der Musikvereine und Chöre statt,
an dem neben der Kulturreferentin der Kreisvorsitzende des Nordbayerischen
Musikbunds, der Vorsitzende des Sängerkreises Erlangen-Forchheim im Fränkischen
Sängerbund und die Amtsleitung Amt 41 teilnehmen werden.
3. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den
Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist
bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine
Begründung zu formulieren.
Anlagen: Antrag der CSU-Fraktion Nr. 094/2019