Betreff
ÖDP-Antrag zum StR am 16.01.20: Jede Wählerstimme hat den gleichen Wert - auch bei den Stadtteil- und Ortsbeiräten
Vorlage
33/037/2020
Aktenzeichen
III/33
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Antrag der ÖDP-Stadtratsgruppe Nr. 003/2020 vom 13.01.2020 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung der Stadt Erlangen über Ortsbeiräte werden die Mitglieder der Ortsbeiräte durch den Stadtrat nach den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen berufen. Jede Fraktion oder Gruppe hat dabei so viele Personen vorzuschlagen, wie ihr nach dem Verhältnis ihrer Stärke im Ortsteil bei der jeweils vorausgegangenen Stadtratswahl an Sitzen zustehen würde. Für die Stadtteilbeiräte wurde diese Regelung bisher entsprechend angewandt. Um dieses Verhältnis nicht nur näherungsweise, sondern exakt feststellen zu können, müssten die Briefwahlstimmen nach Stadtteil bzw. Ortsteil getrennt ausgezählt werden, was gesetzlich nicht vorgesehen ist.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Wahlamt wird bei der anstehenden Kommunalwahl eine nach Stadtteil bzw. Ortsteil getrennte Auszählung der Briefwahlstimmen vornehmen. Dies ist möglich, da die (zusammengefassten) Grenzen der Stimmbezirke und der Orts- bzw. Stadtteile übereinstimmen. Diese zusätzliche Anforderung an die Auszählung wird allerdings zu einem – derzeit noch nicht bezifferbaren – Mehraufwand hinsichtlich der Logistik und des Personalbedarfs führen.
  

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage: ÖDP-Antrag zum StR am 16.01.20 vom 13.01.20