Betreff
Beitritt der Stadt Erlangen zur Initiative StUB Ostast; Vorfinanzierungszusage
Vorlage
VI/234/2020
Aktenzeichen
Referat VI
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen unterstützt die Initiative StUB Ostast zur Förderung des ÖPNV und im Hinblick auf künftigen Klimaschutz.

 

Für die zu beauftragenden notwendigen Planungsleistungen gibt die Stadt Erlangen dem Zweckverband StUB eine Vorfinanzierungszusage für die beteiligten Kommunen der Initiative StUB Ostast.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im April 2018 schlossen sich 14 Gemeinden aus den Landkreisen Erlangen-Höchstadt, Forchheim sowie die Stadt Erlangen zusammen, um den Ostast der Stadt-Umland-Bahn erneut untersuchen zu lassen (LIBOS – landkreisübergreifendes interkommunales Bündnis für den Ostast der Stadt-Umland-Bahn).

 

Die LIBOS-Initiative fordert eine zusätzliche StUB-Strecke von Erlangen in Richtung Osten über Neunkirchen bis nach Eschenau mit dortiger Anbindung an die Gräfenbergbahn. Seit der Kosten-Nutzen-Untersuchung aus dem Jahr 2012 haben sich mit Blick auf die Prognosen der Bevölkerungs- und Pendlerzahlen Veränderungen ergeben. Aus diesem Grund soll eine neue Kosten-Nutzen-Untersuchung in Auftrag gegeben werden.

 

Die Initiative hat sich das Ziel gesetzt, den Ostast in den Fokus zu stellen, zu untersuchen und eine Chance zur Förderung weiterhin aufrecht zu erhalten. Dies ist vor allem aufgrund der künftigen Verkehrsentwicklung wichtig, denn für den Ostast der StUB als zukunftsträchtiges ÖPNV-Konzept sprechen viele Fakten:

-       Stetige Entwicklung der Gemeinden im Erlanger Osten

-       Steigende Fahrgastzahlen im ÖPNV

-       Steigende Zahl der Einpendler nach Erlangen und somit Lösung von Verkehrsproblemen (Penderströme, Staus, etc.)

-       Mobilitätsbedürfnis bei allen Gesellschaftsschichten und Altersklassen

-       Fahrverbote für den Individualverkehr in Städten, insbesondere für Diesel-KFZ

-       Verkehrswende hin zum Umweltverbund für den Klimaschutz

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aktueller Sachstand:

In einer Arbeitssitzung der LIBOS-Initiative am 14.11.2018 haben sich die 14 Bürgermeister/
innen bzw. deren Vertreter für die hälftige Übernahme der Planungskosten für eine Vorstudie und im Nachgang eine standardisierte Bewertung zum sogenannten Ostast der Stadt-Umland-Bahn ausgesprochen. Der Zweckverband VGN hat zugesichert, 50 % der Kosten zu übernehmen (30.000 €, netto). Die übrigen 50 % sind von den 14 Kommunen zu tragen.

Die Stadt Erlangen, Referat für Planen und Bauen, hat sich bereit erklärt, die anteiligen Kosten der Gemeinden zu verwalten und bei Bedarf die Rechnungen zu begleichen bzw. zurückzuzahlen. Die Gelder wurden bereits vereinnahmt bzw. stehen im Haushalt zur Verfügung und stehen für die Abrechnung zur Verfügung.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Am Mittwoch, 24.07.2019 war Herr Umweltminister Thorsten Glauber zu Besuch in einer Sitzung der Initiative und informierte sich über die anvisierte Streckenverlängerung der Stadt-Umland-Bahn in den Erlanger Osten.

 

Für die weiteren Planungen und Beauftragungen sind weitere Finanzmittel notwendig. Eine anteilige Finanzierung durch den ZVGN/VGN ist nicht möglich.

 

1.    Kommunikationsstrategie
Für den StUB Ostast soll eine Kommunikationsstrategie entwickelt werden. Die Kommunikationsstrategie hat das Ziel, die Bürger professionell, einheitlich und umfassend über den StUB Ostast und deren Planungen zu informieren.

 

 

2.    Planungsleistungen

Für den StUB Ostast sollen weitere Beauftragungen/Planungen im Jahr 2020 erfolgen:

o   Nutzen-Kosten-Untersuchung in drei Varianten i. H. v. Kosten von ca. 50.000 €
(netto)

o   eine technische Planung i. H.v. Kosten von ca. 95.000 € (netto)

 

Die Vergabe der Planungsleistungen soll im Rahmen eines Vergabeverfahrens des Zweckverbandes Stadt-Umland-Bahn erfolgen. Die Bietergespräche finden Mitte Februar 2020 statt. Um die Vergabe und die Zeitschiene des Zweckverbandes StUB nicht zu gefährden gibt die Stadt Erlangen dem Zweckverband StUB für den 50 %-Anteil der Mitgliedskommunen eine Vorfinanzierungszusage.

 

Die Kostenteilung ist wie folgt geplant:
50 % der Kosten trägt die Stadt Erlangen und 50 % des Kosten tragen die Kommunen. Der 50%-Anteil wird auf die Kommunen auf Grundlage eines Umlageschlüssels berechnet und umgelegt. Soweit die Kostenfinanzierung einzelner Kommunen einen Beschluss erforderlich machen, soll dieser im laufenden Jahr von den jeweiligen Mitgliedskommunen gefasst werden.


Im Nachgang der o.g. Beauftragungen vereinnahmt die Stadt Erlangen die erforderlichen Mittel von den Kommunen und zahlt diese an den jeweiligen Auftraggeber. Sollten nicht alle Finanzmittel benötigt werden, werden diese anteilig an die jeweiligen Kommunen zurückgezahlt.


Insgesamt werden für die drei o. g. Maßnahmen Kosten von insgesamt ca. 195.000 € (netto) bzw. ca. 233.000 € (brutto) erwartet.

 

Die Koordinierung des StUB Ostastes wurde u. a. in das Arbeitsprogramm 2020 des Referates für Planen und Bauen aufgenommen.

 

In den Haushaltsanmeldungen wurden bereits für den Ergebnishaushalt 2020 Mittel für den Anteil der Stadt Erlangen in Höhe von 116.500 € auf der Kostenstelle 618090 – 543192 – 51100010 beantragt (siehe Haushaltsberatungen). Zusätzlich zu den im Rahmen der Haushaltsberatungen beantragten Mittel im Ergebnishaushalt 2020 (Anteil der Stadt Erlangen) und für die Vorfinanzierungszusage eventuell erforderliche Mittel stehen im Budget zur Verfügung.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   618090, 51100010, 543192

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: