Der Stadtrat genehmigt folgende Beschlussfassung der von der
Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte des gemeinsamen Kommunalunternehmens
„KommunalBIT AöR“ im Verwaltungsrat:
Der von KommunalBIT vorgelegte Wirtschaftsplan 2020 (s. Anlage 1) wird beschlossen. Die mittelfristige Finanzplanung (s. Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Feststellung des Wirtschaftsplans liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats der KommunalBIT AöR. Der Stadtrat der Stadt Erlangen hat sich mit Beschluss vom 21.06.2016 vorbehalten, den von ihm entsandten Mitgliedern des Verwaltungsrats gemäß § 6 Abs. 3 der Satzung hierzu Weisung zu erteilen.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In der KommunalBIT-Verwaltungsratssitzung am 19.12.2019 wurde die Feststellung des von KommunalBIT vorgelegten Wirtschaftsplans für 2020 (s. Anlage 1) beschlossen und die mittelfristige Finanzplanung (s. Anlage 2) zur Kenntnis genommen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gremien der Trägerstädte übereinstimmend keine anderslautenden Weisungen an ihre Verwaltungsratsmitglieder erteilen. Aufgrund der Sitzungstermine war eine Vorab-Einbringung in HFPA und Stadtrat nicht möglich.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Der Wirtschaftsplan 2020 besteht aus Plan-GuV (= Erfolgsplan) und Kapitalflussrechnung (= Vermögensplan), ergänzt um einen Stellenplan (s. Anlage 1).
Der Planung liegen, im Vergleich zu den Jahren 2019 (Plan-Zahlen) und 2018 (Ist-Zahlen), folgende Eckwerte zugrunde (in T€):
|
2020 |
2019 |
2018 |
KommunalBIT-Umsatzerlöse |
21.283 |
17.148 |
15.127 |
davon Anteil der Stadt Erlangen |
11.772 |
9.312 |
8.271 |
Der von KommunalBIT geplante Anteil der Stadt Erlangen am Gesamtumsatz berücksichtigt die seitens der Stadt Erlangen geplanten Mengenänderungen sowie die erwarteten Kostensteigerungen und entspricht dem Haushaltsansatz 2020. Er setzt sich wie folgt zusammen (s. dazu im Einzelnen S. 2 und 3 der Wirtschaftsplanung):
Umsatzanteil der Stadt Erlangen (in T€) |
2020 |
2019 |
2018 |
Kerngeschäft: |
|
|
|
- Standardleistungen |
7.138 |
6.681 |
6.023 |
- Projekte der Stadt Erlangen |
360 |
168 ) |
288 |
- Strategische KommunalBIT-Projekte (anteilig) |
|
) |
|
Schul-IT: |
|
|
|
- Standardleistungen |
2.569 |
2.268 ) |
1.960 |
- Projekte (v.a. staatlich geförderte Glasfaseranbindung der Schulen) |
|
) |
|
|
11.772 |
9.312 |
8.271 |
Inzwischen werden fast alle von KommunalBIT erbrachten Leistungen auf Grundlage der von den Kommunen beauftragten Mengen verrechnet - anhand eines detaillierten Bestellkatalogs mit zu Selbstkosten kalkulierten Verrechnungssätzen. Ob die von KommunalBIT geplanten Umsatzerlöse in der prognostizierten Höhe realisiert werden können, hängt v.a. davon ab, in welcher Höhe die Kommunen in 2020 tatsächlich Leistungen beauftragen und in welchem Umfang die geplanten Projekte umgesetzt werden können.
Zur Finanzierung der von KommunalBIT für 2020 geplanten Investitionen von insgesamt 6,5 Mio. € (davon 1,9 Mio. € für Schul-IT) ist eine Kreditaufnahme von 4,3 Mio. € vorgesehen. Der Restbetrag kann voraussichtlich aus dem nach Tilgung der vorhandenen Kredite verbliebenen Cash Flow finanziert werden. Der Stellenplan wächst um 4,3 Vollzeitäquivalente auf 80,6 VZÄ (davon 13 BeamtInnen).
Gemäß vorgelegter mittelfristiger Finanzplanung (Anlage 2) geht KommunalBIT davon aus, dass der Umsatz mit der Stadt Erlangen im Kerngeschäft aufgrund von Preis- und Mengeneffekten jährlich um ca. 4 – 5 % steigen wird. Der auf die Schul-IT entfallende Umsatz wird in den Jahren 2020 und 2021 durch Sondereffekte aufgrund der staatlich geförderten Glasfaseranbindung beeinflusst.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative
Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption
nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen
werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
5. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
1.566.000 € |
bei IPNr.: 210.800 |
Sachkosten: |
10.206.000€ |
bei Sachkonto: 531.601 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 210.800
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 175 100 / 1115 0010 / 531 601
408 010 / 2100 0010 / 531 601
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1:
Wirtschaftsplanung 2020
Anlage 2: Mittelfristige Finanzplanung 2020