Betreff
Bebauungsplan Nr. T 247,1. bzw. 2. Deckblatt,
Erschließung Stichstraßen Rotkappenweg
Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/356/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur straßenbaulichen Erschließung der beiden Stichstraßen Rotkappenweg gemäß

            1 Übersichtslageplan             Pl.-Nr.:            2-1909.0E

            1 Lageplan                              Pl.-Nr.:            2-1909.1E

            2 Höhenpläne                         Pl.-Nr.:            2-1909.3E

            1 Regelquerschnitt                 Pl.-Nr.:            2-1909.4E

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die verkehrstechnische Erschließung Baugebiet BP T 247 soll abgeschlossen werden. Die beiden fehlenden Stichwege vom Rotkappenweg dienen der Erschließung der jeweils südlich anliegenden Baugrundstücke.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. T 247 mit 1. und 2. Deckblatt wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die beiden Stichwege Rotkappenweg erstellt.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung sind auf den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die Beleuchtungsanlage im Rotkappenweg wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Vorschriften für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung sowie unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Umweltfreundlichkeit neu konzipiert. Grundsätzlich ist der Einsatz von energieeffizienten LED-Leuchten mit warmweißem Licht vorgesehen.

Die Montage der Leuchten erfolgt auf Stahlrohrmasten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen.

Die Kostenberechnung auf Basis der Entwurfsplanung ergibt für die Erschließung ein Investi-
tionsvolumen in Höhe von insgesamt ca. 180.000 € (einschließlich Beleuchtung). Der Bau der Stichwege Rotkappenweg soll in 2020 erfolgen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

  ja, positiv*

  ja, negativ*

  nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

   ja*

   nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

Begründungen:

In der Regel haben Baustellen immer negative Auswirkungen auf das Klima. Mit dem geplanten Vorhaben werden jedoch die Festsetzungen eines rechtskräftigen Bebauungsplanes umgesetzt und Baugrundstücke erschlossen und somit die Schaffung von Wohnraum ermöglicht.

 

Alternative Handlungsoption:
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit auf die Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten Erschließungsanlagen zu verzichten, und somit die Bebauung der Grundstücke nicht zu ermöglichen

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Straßen- und Wegebau einschl. Beleuchtung

 

ca. 180.000 €

 

bei IPNr.: 541.500

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

- jährliche Unterhaltskosten

  Straße:

  Beleuchtung:

 

 

450 €

750 €

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind im Entwurf des Investitionsprogramms zum HH 2020 bei IVP Nr. 541.500
                  „Erschließungsstraßen“ i.V.m. zu übertragenden HH- Resten aus 2019 vorgesehen

                  bzw. sollten durch entsprechende Mittelumschichtungen noch ergänzt werden.

              sind nicht vorhanden

 

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren

 

                          nicht veranlasst

                          veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 

 

                                                                                   24.02.2020, gez. Deuerling

                                                                                               Datum, Unterschrift

 

 

 


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)

                        Lageplan (Anlage 2)

                        Querschnitt (Anlage 3)

                        1. Deckblatt BP T 247 (Anlage 4)

                        2. Deckblatt BP T 247 (Anlage 5)

                        BP T 247 (Anlage 6)