Betreff
Antrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 278/2019 vom 30.10.2019;
Änderung der Stellplatzsatzung bezüglich Stellplatznachweis oder Stellplatzablöse im innerstädtischen Bereich
Vorlage
63/284/2019
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

Die weitere Bearbeitung des Antrages der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 278/2019 vom 30.10.2019 zur Änderung der Stellplatzsatzung erfolgt im Zuge der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) für den ruhenden Verkehr.

Der Antrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 278/2019 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Antrag vom 30.10.2019 beantragt die ÖDP Stadtratsgruppe die Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen. Insbesondere im Innenstadtbereich soll in den Fällen, bei denen Wohnraum in einem klar definierten Maße neu geschaffen (z.B. 1 bis 3 Wohneinheiten pro Objekt) wird,

 

a)       der nachzuweisende Stellplatz bis zu 700 m entfernt liegen können oder

b)      die Stellplatzablöse auf 25% der regulären Höhe reduziert werden.

 

Auf den beiliegenden Antrag und Begründung wird verwiesen.

 

Ähnlich gelagerte Gedanken zur Änderung der Stellplatzsatzung, die den ruhenden Verkehr betreffen, wurden in die Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) integriert. Nach Abstimmung mit dem Referat für Planen und Bauen soll dies gleichfalls für den vorliegenden Antrag so gehandhabt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

 

 

 

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.


Anlage:          Antrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 278/2019 vom 30.10.2019