Änderung der Stellplatzsatzung bezüglich Stellplatznachweis oder Stellplatzablöse im innerstädtischen Bereich
Die weitere Bearbeitung des Antrages der ödp-Stadtratsgruppe
Nr. 278/2019 vom 30.10.2019 zur Änderung der Stellplatzsatzung erfolgt im Zuge
der Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) für den ruhenden Verkehr.
Der Antrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 278/2019 ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Antrag vom 30.10.2019 beantragt die ÖDP Stadtratsgruppe
die Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Erlangen. Insbesondere im
Innenstadtbereich soll in den Fällen, bei denen Wohnraum in einem klar
definierten Maße neu geschaffen (z.B. 1 bis 3 Wohneinheiten pro Objekt) wird,
a) der nachzuweisende Stellplatz bis zu 700 m entfernt liegen können oder
b) die Stellplatzablöse auf 25% der regulären Höhe reduziert werden.
Auf den beiliegenden Antrag und Begründung wird verwiesen.
Ähnlich gelagerte Gedanken zur Änderung der Stellplatzsatzung, die den ruhenden Verkehr betreffen, wurden in die Bearbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) integriert. Nach Abstimmung mit dem Referat für Planen und Bauen soll dies gleichfalls für den vorliegenden Antrag so gehandhabt werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv*
ja, negativ*
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.
Anlage: Antrag der ödp-Stadtratsgruppe Nr. 278/2019 vom 30.10.2019