Betreff
Antrag des StBR Anger-Bruck
hier: Belagswechsel Ostseite GW Äußere Brucker Straße im Bereich ESTW
Vorlage
66/354/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, den Belagswechsel in Abhängigkeit von Maßnahmenbedarf der ESTW durchzuführen und mit diesen abzustimmen.

Der Antrag des StBR Anger-Bruck gilt hiermit als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

In der Sitzung des StBR vom 25.06.2019 wurde der Antrag für die Neupflasterung des ostseitigen Gehweges im Bereich der ESTW an der Äußeren Brucker Straße zwischen Spinnerei- und Güterhallenstraße gestellt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Belag des öffentlichen Gehwegs ist materialgleich der Außenfläche des Geschäftsgebäudes und dürfte im Rahmen des seinerzeitigen Neubaus einvernehmlich aus gestalterischen Gründen verlegt worden sein. Das kleinformatige Pflaster in Palisadenform weist einen erheblichen Fugenanteil auf. Die damit verbundenen Unebenheiten schränken den Benutzungskomfort für Fußgänger, insbesondere ältere und behinderte Personen, erheblich ein. Die Belange der Verkehrssicherheit sind dabei jedoch noch nicht eingeschränkt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Belagswechsel mittels Erneuerung durch das im übrigen Stadtgebiet verwendete Standardpflaster wird seitens der Verwaltung befürwortet. In Vorabstimmung mit den ESTW wurde jedoch festgestellt, dass Erneuerungsbedarf für in diesem Abschnitt vorhandenen Mittelspannungs- und Kommunikationskabeln wie auch Wasseranschlussleitungen besteht. Nach dem Wirtschaftsplan ist die Erneuerung nach derzeitigem Stand ressourcenbedingt frühestens in 2022 möglich. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Synergie wird somit auch seitens der Verwaltung der Belagswechsel für diesen Zeitraum vorgemerkt und die diesbezüglichen Abstimmungen vorgenommen.

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

Baumaßnahmen haben im allgemeinen Auswirkungen auf das Klima. Zur Verbesserung der Nutzung im Sinne der Barrierefreiheit ist der Belagswechsel jedoch unvermeidlich. Im Rahmen einer optimierten Maßnahmen- und Bauvorbereitung werden die Eingriffe jedoch auf das absolut notwendige Maß reduziert.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

ca. 30.000,- €

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660260/54123010/522102

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Antrag

                        Foto
                        Auszug Lageplan