hier: Belagswechsel Ostseite GW Äußere Brucker Straße im Bereich ESTW
Die Verwaltung wird beauftragt, den Belagswechsel in
Abhängigkeit von Maßnahmenbedarf der ESTW durchzuführen und mit diesen
abzustimmen.
Der Antrag des StBR Anger-Bruck gilt hiermit als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Sitzung des StBR vom 25.06.2019 wurde
der Antrag für die Neupflasterung des ostseitigen Gehweges im Bereich der ESTW
an der Äußeren Brucker Straße zwischen Spinnerei- und Güterhallenstraße
gestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der Belag des öffentlichen Gehwegs ist materialgleich der Außenfläche des Geschäftsgebäudes und dürfte im Rahmen des seinerzeitigen Neubaus einvernehmlich aus gestalterischen Gründen verlegt worden sein. Das kleinformatige Pflaster in Palisadenform weist einen erheblichen Fugenanteil auf. Die damit verbundenen Unebenheiten schränken den Benutzungskomfort für Fußgänger, insbesondere ältere und behinderte Personen, erheblich ein. Die Belange der Verkehrssicherheit sind dabei jedoch noch nicht eingeschränkt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Belagswechsel mittels Erneuerung durch das im übrigen Stadtgebiet verwendete Standardpflaster wird seitens der Verwaltung befürwortet. In Vorabstimmung mit den ESTW wurde jedoch festgestellt, dass Erneuerungsbedarf für in diesem Abschnitt vorhandenen Mittelspannungs- und Kommunikationskabeln wie auch Wasseranschlussleitungen besteht. Nach dem Wirtschaftsplan ist die Erneuerung nach derzeitigem Stand ressourcenbedingt frühestens in 2022 möglich. Im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Synergie wird somit auch seitens der Verwaltung der Belagswechsel für diesen Zeitraum vorgemerkt und die diesbezüglichen Abstimmungen vorgenommen.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja,
positiv*
ja,
negativ*
nein
Wenn ja, negativ:
Bestehen alternative Handlungsoptionen?
ja*
nein*
*Erläuterungen dazu sind in
der Begründung aufzuführen.
Baumaßnahmen haben im allgemeinen Auswirkungen auf das Klima. Zur
Verbesserung der Nutzung im Sinne der Barrierefreiheit ist der Belagswechsel
jedoch unvermeidlich. Im Rahmen einer optimierten Maßnahmen- und
Bauvorbereitung werden die Eingriffe jedoch auf das absolut notwendige Maß
reduziert.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
ca. 30.000,- € |
bei Sachkonto: 522102 |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660260/54123010/522102
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag
Foto
Auszug Lageplan