Betreff
Dringlichkeitsantrag Nr. 295/2019 der CSU Fraktion zum Stadtrat; hier: Baumaßnahmen Äußere Brucker Straße und Paul-Gossen-Straße - Bürger informieren, Einschränkungen auf das Notwendige reduzieren!
Vorlage
614/092/2019
Aktenzeichen
VI/614
Art
Beschlussvorlage
Referenz-Antrag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 295/2019 der CSU Fraktion ist damit abschließend bearbeitet.


Auftraggeber für die Verlegung der Fernwärmeleitung in der Äußeren Brucker Straße sind die Erlanger Stadtwerke AG (ESTW). Die Maßnahme ist erforderlich, um die neuen Wohneinheiten im Quartier Isarstraße/Neckarstraße BG 135 (Isarstraße) und weitere Neubauten entlang der Äußeren Brucker Straße bis Ende des IV. Quartals 2020 an das Fernwärmenetz anzuschließen. Näheres hierzu berichten die ESTW in eigener Zuständigkeit (siehe Anlage 2).

In Abstimmung mit ESTW und Stadtverwaltung wurde in den letzten Monaten sukzessive ein Konzept für die Durchführung der Baumaßnahme unter Berücksichtigung des vorgegebenen Zeitrahmens, der verkehrlichen Erfordernisse (Erreichbarkeit und Versorgung der angrenzenden Wohnquartiere) und der Gewährleistung des abwehrenden Brandschutzes und der Rettungsdienste erarbeitet.

 

Das Verkehrskonzept sieht folgenden Bauablauf vor:

 

1. Bauabschnitt (KW 10 bis KW 13):
Südliche Äußere Brucker Straße im Bereich Einmündungen Saale-/Wichernstraße (Bauzeit ca.  4 Wochen)

-    Die Arbeiten erfolgen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs in der Äußeren Brucker Straße in beide Fahrtrichtungen.

-    Es erfolgt keine Sperrung der Äußeren Brucker Straße; lediglich Einschränkungen in der Fahrbahnbreite, der Zufahrt zur Wichernstraße sowie der Nutzung der Fuß-/Radwege (Verlagerung von der West- auf die Ostseite) sind notwendig.

 

2. Bauabschnitt (KW 13 bis KW 38):
Äußere Brucker Straße zwischen Einmündung Michael-Vogel-Straße und Kreuzung Am Anger/Neckarstraße (Bauzeit ca. 25 Wochen)

-    Eine Vollsperrung der Äußeren Brucker Straße für den Kfz-Verkehr in beide Fahrtrichtungen wird zwischen Michael-Vogel-Straße und Kreuzung Am Anger / Neckarstraße eingerichtet (Kreuzung bleibt befahrbar).

-    Die Fuß- und Radwege bleiben in beide Richtungen benutzbar.

-    Die Umleitung für den Durchgangsverkehr erfolgt über die A 73 (zw. AS Erlangen- Zentrum und AS Erlangen-Bruck) in beide Richtungen (kürzest mögliche Verbindung).

-    Die Anliegerzufahrt für die Wohngebiete östlich der Ä.-Brucker Straße „Anger“ wird über die Michael-Vogel-Straße aus Richtung Norden und über die Straße Am Anger aus Richtung Süden eingerichtet.

-    Die Anliegerzufahrt für Wohngebiete westlich der Ä.-Brucker Straße („Isarstraße“, „Erlanger Weg“) wird aus Richtung Süden über die Neckarstraße und aus Richtung Norden über die Michael-Vogel-Straße – Resenscheckstraße – Am Anger – Neckarstraße gewährleistet.

-    Die Rettungsgasse für Feuerwehr und Rettungsdienste sowie die Zufahrt für die Entsorgungsfahrzeuge des Betriebshofes in der Äußeren Brucker Straße erfolgt von Norden nach Süden durch das Baufeld im abgesperrten Bereich.

-    Sukzessive erfolgt eine Freigabe der Äußeren Brucker Straße für den Anliegerverkehr je nach Baufortschritt, beginnend aus Richtung Norden.

 

3. Bauabschnitt (KW 39 – KW 48):
Äußere Brucker Straße zwischen Kreuzung Am Anger / Neckarstraße und Einmündung Wichernstraße (Bauzeit ca. 10 Wochen)

-    Es wird in der Äußeren Brucker Straße zwischen Kreuzung Neckarstr./ Am Anger und Wichernstraße ein Einbahnverkehr in Fahrtrichtung Süden eingerichtet (Kreuzung Am Anger / Neckarstraße bleibt befahrbar).          

-    Die Äußere Brucker Straße nördlich der Kreuzung Am Anger / Neckarstraße bleibt in beiden Fahrtrichtungen frei befahrbar.

-    Die Umleitungsempfehlung für den Durchgangsverkehr von Süd nach Nord führt über die A 73 (zw. AS Erlangen-Bruck und AS Erlangen-Zentrum).

-    Die Anliegerzufahrt für Wohngebiete östlich und westlich der Ä.-Brucker Straße erfolgt aus Richtung Norden über die Äußere Brucker Straße. Aus Richtung Süden ist die Anliegerzufahrt nur über die Paul-Gossen-Straße – Hertleinstraße möglich. 

 

Die einzelnen Fragen des Fraktionsantrages wurden durchnummeriert und mit nachfolgenden Ergebnissen geprüft:                      

     

Zu Punkt 1.:

Die Komplettsperrung der Äußeren Brucker Straße beschränkt sich auf den Bereich zwischen der Einmündung Michael-Vogel-Straße und der Kreuzung Am Anger /Neckarstraße. In diesem Streckenabschnitt beträgt die Fahrbahnbreite im Durchschnitt teilweise weniger als 8 m. Die Verlegung der Fernwärmeleitung bedingt eine offene Bauweise mit einer Grabenbreite von mind. 2,50 m. Die Lage der Leitungstrasse ist abhängig von den bereits bestehenden Versorgungsleitungen in der Straße und kann deshalb nicht frei gewählt und nicht unmittelbar am Fahrbahnrand verlegt werden. Neben den zu sichernden Graben sind auch Baufelder und Arbeitsräume zu sperren und zu sichern. Hierbei sind arbeitsschutzrechtliche Vorgaben (Schutz-und Schwenkbereiche von Arbeitsmaschinen, Arbeitsräume) zu berücksichtigen. Die vorhandene Straßenbreite reicht in diesem Straßenabschnitt nicht aus, um einspurigen Verkehr durchzuleiten. Die Vollsperrung ist dort alternativlos.
Um den Zeitraum der Sperrung so zu kurz wie möglich zu halten, wird mit 2 Baukolonnen auf einander zu gearbeitet.

 

Zu Punkt 2.:

Das Ziel der Verkehrsführung während der Vollsperrung ist es, den Durchgangsverkehr der Äußeren Brucker Straße auf die parallel in Nord-Südrichtung verlaufende Autobahn A 73 zu leiten. Dies ist für den Verkehrsteilnehmer die streckenmäßig und auch zeitlich kürzeste Alternative. Vorgesehen sind hier der Einsatz von Plantafeln mit grafischen Darstellungen sowie von auffälligen LED-Tafeln mit wechselnden Schriften und Bildern an relevanten Kreuzungs- und Einmündungsbereichen.
Der innerörtliche Verkehr, der nicht die BAB nutzen darf (Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit unter 60 km/h), wird über die Paul-Gossen-Straße – Koldestraße – Hilpertstraße – Nürnberger Straße – Werner-von-Siemens-Straße – Münchener Straße – Am Ehrenfriedhof in beide Richtungen geführt.

 

Zu Punkt 3.:

Die Anliegerzufahrten zu den Wohngebieten östlich und westlich der Äußeren Brucker Straße sind während des Vollsperrungszeitraumes (KW 13 – KW 38) von Norden über die Michael-Vogel-Straße und von Süden über den Kreuzungsbereich Am Anger/Neckarstraße/Äußere Brucker Straße möglich.

Um den Durchgangsverkehr aus den Wohngebieten fernzuhalten ist angedacht, weiche Durchfahrtssperren (Sperrung Kfz-Verkehr, ausgenommen Anlieger) einzurichten. Eine Umleitungsbeschilderung durch das Wohngebiet östlich der Äußeren Brucker Straße (Am Anger) ist nicht einzurichten, um den Durchgangsverkehr nicht in das Wohngebiet zu leiten.

 

Zu Punkt 4.:

Das Konzept zur Führung des ÖPNV während der Baumaßnahme ist derzeit noch in Aufstellung und noch nicht abschließend abgestimmt. Ziel ist es eine Anbindung der Wohngebiete „Anger“ und „Isarstraße“ an den ÖPNV sicherzustellen. Gegebenenfalls müssen hierzu Halteverbotszonen zur Führung des Buslinienverkehrs in den Wohngebieten eingerichtet werden. Näheres kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht mitgeteilt werden.

 

Zu Punkt 5.:

In Abstimmung mit der Feuerwehr wird in der Äußeren Brucker Straße während der Straßenvollsperrung zwischen Einmündung Michael-Vogel-Straße und Kreuzung Am Anger/Neckarstraße immer eine Rettungsgasse mit einer Breite von mind. 3,50 m von Nord nach Süd zur Verfügung stehen. Diese Trasse können ggf. auch Rettungsdienste oder Entsorgungsfahrzeuge befahren. Der berechtigte Personenkreis wird jedoch so gering wie möglich gehalten, um die Ausführung der Bauarbeiten nicht nachhaltig zu beeinträchtigen und somit die Bauzeit zu verlängern.

 

Zu Punkt 6.:

Baubedingte Verkehrssperrungen und Umleitungen bedingen immer einen Verdrängungseffekt in andere Bereiche und Straßen. Wichtig wird in vorliegenden Fall sein, den Durchgangsverkehr, der den Hauptverkehrsanteil am Aufkommen in der Äußeren Brucker Straße ausmacht, auf die A 73 zu verlagern. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass ortskundiger Durchgangsverkehr durch Wohngebiete ausweicht, auch wenn verkehrsrechtliche Sperrungen der angrenzenden Wohngebiete durch entsprechende Beschilderungen vorhanden sind.

 

Zu Punkt 7.:

Der Straßenbau Knotenpunkt Paul-Gossen-Straße / Günther-Scharowsky-Straße im Zuge der Verkehrserschließung Siemens-Campus wird voraussichtlich am 30.03.2020 beginnen und bis etwa Mitte November 2020 abgeschlossen sein. Fahrbeziehungen werden an der Kreuzung nicht gesperrt. Temporär werden während der verschiedenen Bauphasen einzelne Fahrspuren eingezogen bzw. verengt.

Da zu erwarten ist, dass sich der Umleitungsverkehr der Sperrung Äußere Brucker Straße zum Großteil auf die A 73 verlagern wird, werden nachhaltige negative Auswirkungen für die Paul-Gossen-Straße dort nicht erwartet.

 

Derzeit sind die Abstimmungen zwischen den Fachdienststellen und der Erlanger Stadtwerken zum Verkehrskonzept und der Führung des ÖPNV noch nicht abgeschlossen. Informationen an die betroffenen Anwohner und die Bevölkerung sollten erst nach Vorliegen abschließender Ergebnisse veröffentlicht werden. Dies wird durch den Vorhabenträger, die ESTW übernommen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv*

             ja, negativ*

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

              ja*

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

Falls es sich um negative Auswirkungen auf den Klimaschutz handelt und eine alternative Handlungsoption nicht vorhanden ist bzw. dem Stadtrat nicht zur Entscheidung vorgeschlagen werden soll, ist eine Begründung zu formulieren.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 295/ 2019

                        Stellungnahme der ESTW