Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt Erlangen
für das Haushaltsjahr 2020
„Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit
festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
|
|
dem Gesamtbetrag der Erträge von |
496.236.800 Euro |
|
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
439.711.600 Euro |
|
und dem Saldo (Jahresergebnis) von |
56.525.200 Euro |
|
|
|
2. |
im Finanzhaushalt |
|
a) |
aus laufender Verwaltungstätigkeit mit |
|
|
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
487.130.600 Euro |
|
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
415.098.900 Euro |
|
und einem Saldo von |
72.031.700 Euro |
|
|
|
b) |
aus Investitionstätigkeit mit |
|
|
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
37.455.900 Euro |
|
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
63.029.000 Euro |
|
und einem Saldo von |
-25.573.100 Euro |
|
|
|
c) |
aus Finanzierungstätigkeit mit |
|
|
dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von |
0 Euro |
|
dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von |
8.970.000 Euro |
|
und einem Saldo von |
-8.970.000 Euro |
|
|
|
d) |
und einem Saldo des Finanzhaushalts von |
37.488.600 Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 des Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen (EBE) wird hiermit festgesetzt;
|
er schließt ab im Erfolgsplan |
|
|
in den Erträgen mit |
23.877.300 Euro |
|
in den Aufwendungen mit |
24.697.600 Euro |
|
|
|
|
und im Vermögensplan |
|
|
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
25.458.000 Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird hiermit festgesetzt:
|
er schließt ab im Erfolgsplan |
|
|
in den Erträgen mit |
30.342.600 Euro |
|
darin: Erlöspauschalen seitens der Stadt |
11.431.600 Euro |
|
|
|
|
in den Aufwendungen mit |
30.384.500 Euro |
|
|
|
|
und im Vermögensplan |
|
|
in den Einnahmen und Ausgaben mit |
4.221.100 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 0 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 15.483.300 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.537.800 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 37.812.000 Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 0 Euro festgesetzt.
(3) Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des
Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf
0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b) für die Grundstücke (B) 425 v. H.
2. Gewerbesteuer 440 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan wird auf 96.000.000 Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 3.979.500 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Florian Janik
Oberbürgermeister
Anlagen: