Betreff
Entfernen von Fahrrädern im Bereich des Bahnhofs, Anfrage der SPD Fraktion vom 28.11.2019
Vorlage
33/034/2019
Aktenzeichen
III/33
Art
Mitteilung zur Kenntnis


Die rechtlichen Möglichkeiten, das Abstellen von Fahrrädern in zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu regulieren bzw. zu beschränken, sind je nach Fläche unterschiedlich:
Auf den privaten Flächen können Schilder festlegen, wo man sein Rad wie lange abstellen kann. Im Fall von Verstößen hiergegen können die Fahrräder entfernt werden.

 

Anders verhält es sich mit dem Bahnhofsvorplatz: Dieser ist öffentlich gewidmet und somit für die Allgemeinheit nutzbar. Da die Straßenverkehrsordnung das Abstellen von Fahrrädern nicht verbietet, gehört es zum Gemeingebrauch und ist auf öffentlich gewidmeten Flächen grundsätzlich zulässig. Die Grenze zur unzulässigen Sondernutzung wird erst dann überschritten, wenn das abgestellte Fahrrad verkehrswidrig genutzt wird. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrrad als Werbeträger dient, wenn es über einen längeren Zeitraum nicht mehr fahrbereit ist oder wenn es verkehrsbehindernd abgestellt wurde, beispielsweise im Bereich der Rampen, die für Rollstühle und Kinderwägen freizuhalten sind.

 

Der Begriff „Schrottfahrrad“ ist rechtlich nicht definiert. Nur wenn nach den Umständen im Einzelfall davon ausgegangen werden kann, dass der bisherige Eigentümer das Fahrrad aufgegeben oder verloren hat, darf die Behörde es entfernen. In der Regel wird es auf öffentlich gewidmeten Flächen erforderlich sein, dass der Nachweis erbracht werden kann, dass das Fahrrad über einen Zeitraum von vier Wochen hinweg nicht bewegt wurde. Bei privaten Flächen genügt der Nachweis der Überschreitung der dort jeweils zulässigen Höchstparkdauer.

Die Ordnungsbehörde erbringt diesen Nachweis durch das Anbringen von wetterfesten Banderolen, auf denen der Besitzer aufgefordert wird, sein Fahrrad innerhalb des jeweils relevanten Zeitraums zu entfernen.

Fahrräder, die verkehrsbehindernd abgestellt wurden werden hingegen sofort entfernt. Aus Haftungs- und Nachweisgründen ist für jedes entfernte Fahrrad eine umfangreiche Dokumentation anzufertigen.

 

Schwerpunkt der Ordnungsbehörde war in 2017 – 2019 die Überwachung der eingerichteten und ausgeschilderten Fahrrad-Abstellanlagen am Bahnhof. Durch Freihalten dieser Abstellanlagen von herrenlosen bzw. unzulässig lange abgestellten Fahrrädern wird ausreichend Abstellplatz für alle Fahrräder geschaffen, mit dem Ziel der Entlastung des Bahnhofsvorplatzes.

 

 

 

In folgendem Umfang wurden seit 2017 Fahrräder entfernt:

Markierte/ Entfernte Fahrräder öffentlicher Raum (gesamtes Stadtgebiet inkl. Bahnhofsvorplatz):                                       

 

2017:    247         /              52

2018:    562         /              223

2019:    543         /              130 (Nächste Entfernung am 17.12.)

 

Ohne Markierung entfernte Fahrräder an den Rampen:

 

2017:     78

2018:     271

2019:    332

 

Markierte Fahrräder Abstellanlagen im sonstigen Bahnhofsbereich:

 

2017:    2604      /              192

2018:    4124      /              381

2019:    3325      /              267 (Entfernung von einer Markierungsaktion noch ausstehend)

 

 

Die auf dem Bahnhofsvorplatz abgestellten Fahrräder sind ganz überwiegend regelmäßig genutzte Fahrräder; Schrotträder bzw. herrenlose Räder kommen dort nur sehr selten vor. Unzulässig abgestellte Fahrräder sind dort vor allem solche, die verkehrsbehindernd im Bereich der Rampen abgestellt werden. Hier entfernen Mitarbeiter der GGFA aufgrund langfristiger Anweisung der Ordnungsbehörde mehrmals wöchentlich Fahrräder. Die Ordnungsbehörde hat im Oktober Hinweisschilder an den Rampen anbringen lassen. Diese zeigen erkennbar Wirkung, die Anzahl der zu entfernenden Räder hat seitdem merklich abgenommen.

 

Ein unordentliches Bild entsteht nicht zuletzt auch durch umgefallene Fahrräder. Um dem entgegenzuwirken sind nun, wie bereits im UVPA am 19.02.2019 angekündigt (Vorlage Nr. 33/025/2019), mehrere Reihen von Fahrradabstellbügeln auf dem Bahnhofsvorplatz angebracht worden. Außerdem wurden die Zuwegungen zu den Behindertenrampen deutlich mit entsprechenden Bodenmarkierungen gekennzeichnet.

Durch Bodenmarkierungen ist nun auch der Bereich gekennzeichnet, der für das Abstellen von Fahrrädern vorgesehen ist.

 

Ziel ist es die weiteren vorhandenen Abstellmöglichkeiten außerhalb des Bahnhofsvorplatzes im Bahnhofsbereich besser zu bewerben, sowie weitere attraktive Abstellmöglichkeiten („Fahrradparkhaus“) zu schaffen. 


Anlage: Anfrage der SPD Fraktion