Betreff
Annahmegenehmigung Spende Defibrillator
Vorlage
52/242/2019
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

Die Annahme der Spende der BBBank in Höhe von 1.500 € für die Anschaffung eines Defibrillators wird genehmigt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gemäß Stadtratsbeschluss vom 31.7.2008 mit Änderungen vom 18.12.2009 ist festgelegt worden, die Annahme von Spenden im Wert ab 500 € und bis zu 5.000 € der Zuständigkeit des HFPA zu übertragen. Um die Spende der BBBank rechtswirksam annehmen zu können, ist daher ein Beschluss des HFPA erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Spende wird angenommen. Es wurde geprüft, ob die Annahme mit den inhaltlichen Vorgaben der DA Spenden und den Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Spenden, Geschenken und ähnlichen Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke kollidieren könnte. Hierbei konnte festgestellt werden, dass keine Rechts- bzw. Vertragsbeziehungen zwischen Stadtverwaltung und Zuwendungsgeberin bestehen, die in Verbindung mit der Spende gebracht werden können. Es ist auch nicht erkennbar, dass die Zuwendungsgeberin durch die Spende Einfluss auf laufende bzw. künftige Genehmigungsverfahren, Aufträge o.ä. nehmen will.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit der Anschaffung eines Defibrillators kann im Notfall die Wahrscheinlichkeit zur Lebensrettung erhöht werden. Amt 52 sieht vor den Defibrillator in einer Großsporthalle zu verorten.