Betreff
Anträge mit finanzieller Auswirkung auf den Haushalt 2020
Vorlage
201/057/2019
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2020, die mittelfristige Finanzplanung 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten die Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2020, den Haushaltsplan 2020, der mittelfristigen Finanzplanung 2019 – 2023 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2020 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten, werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.


 

 


Anlagen: