Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem
Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten
angepassten Fassung (siehe Anlage).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aktualisierung der Budgetierungsregeln.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Neben redaktionellen Überarbeitungen sind folgende inhaltlichen Änderungen enthalten:
·
Die Übersicht über die Sonderbudgets, die nicht
Bestandteil der abzurechnenden Sachmittelbudgets sind, wurde um die
Kostenstelle „Digitalisierungsoffensive“,
KST 175200 ergänzt (vgl. Ziffer 1.1.2).
· Es wurde klargestellt, dass die Einhaltung des Budgets Vorrang vor der Erfüllung des Arbeitsprogramms hat. Sollte sich herausstellen, dass das Budget für die Erfüllung des Arbeitsprogramms nicht ausreicht, so ist die Erfüllung des Arbeitsprogramms an das vorhandene Budget anzupassen. Der Fachausschuss ist entsprechend zu informieren (vgl. Ziffer 1.2.5).
· Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde den aktuellen steuerrechtlichen Wertgrenzen angepasst (vgl. Ziffer 2.3.1 und Ziffer 2.3.3).
· Die Zuständigkeiten für Beschaffungen und Finanzierungen in den Bereichen Telefonie, Kopieren und Drucken sowie IT-Technik und Software wurden neu geregelt (vgl. Ziffer 2.11 – 2.14).
·
Es wurde ergänzend der Hinweis auf die
Vollzugsbestimmungen aufgenommen, wie
mit Anträgen der Fraktionen zu den Arbeitsprogrammen der Ämter im
Haushaltsaufstellungsverfahren umzugehen ist. Diese sind eigenverantwortlich
von den Fachämtern, nicht aber von der Kämmerei, in die Fachausschüsse
einzubringen (vgl. Ziffer 4).
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Veröffentlichung der neuen Budgetregeln nach Beschlussfassung in den betreffenden internen Medien der Verwaltung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Budgetierungsregeln 2020