Betreff
Budgetierungsregeln 2020
Vorlage
113/084/2019
Aktenzeichen
III/113
Art
Beschlussvorlage

Die Regelungen für die Budgetierung gelten ab dem Haushaltsjahr 2020 in der vorgelegten
angepassten Fassung (siehe Anlage).


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aktualisierung der Budgetierungsregeln.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Neben redaktionellen Überarbeitungen sind folgende inhaltlichen Änderungen enthalten:

 

·         Die Übersicht über die Sonderbudgets, die nicht Bestandteil der abzurechnenden Sachmittelbudgets sind, wurde um die Kostenstelle „Digitalisierungsoffensive“,
KST 175200 ergänzt (vgl. Ziffer 1.1.2).

·         Es wurde klargestellt, dass die Einhaltung des Budgets Vorrang vor der Erfüllung des Arbeitsprogramms hat. Sollte sich herausstellen, dass das Budget für die Erfüllung des Arbeitsprogramms nicht ausreicht, so ist die Erfüllung des Arbeitsprogramms an das vorhandene Budget anzupassen. Der Fachausschuss ist entsprechend zu informieren (vgl. Ziffer 1.2.5).

·         Die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde den aktuellen steuerrechtlichen Wertgrenzen angepasst (vgl. Ziffer 2.3.1 und Ziffer 2.3.3).

·         Die Zuständigkeiten für Beschaffungen und Finanzierungen in den Bereichen Telefonie, Kopieren und Drucken sowie IT-Technik und Software wurden neu geregelt (vgl. Ziffer 2.11 – 2.14).

·         Es wurde ergänzend der Hinweis auf die Vollzugsbestimmungen aufgenommen, wie
mit Anträgen der Fraktionen zu den Arbeitsprogrammen der Ämter im Haushaltsaufstellungsverfahren umzugehen ist. Diese sind eigenverantwortlich von den Fachämtern, nicht aber von der Kämmerei, in die Fachausschüsse einzubringen (vgl. Ziffer 4).

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Veröffentlichung der neuen Budgetregeln nach Beschlussfassung in den betreffenden internen Medien der Verwaltung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:        Budgetierungsregeln 2020