Den Ausführungen in der
Begründung wird zugestimmt. Das genannte Bauwerk soll, wie in der Begründung
beschrieben, erneuert werden. Folgende Pläne werden ausgehängt und beschlossen:
- E01 Entwurfsplan Übersicht und Längsschnitte
- E02 Entwurfsplan Querschnitte und Details
Die Verwaltung wird beauftragt für die Maßnahme auszuschreiben und mit der baulichen Umsetzung Ende März 2020 zu beginnen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Durch die Teilerneuerung des Röthelheimgrabendurchlasses Äußere Brucker Straße wird bei dem genannten Durchlass die Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Bauwerk wird entsprechend dem aus der Bauwerksprüfung bekannten individuellen Schäden teilerneuert.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Verrohrung des Röthelheimgrabens verläuft teilweise im privaten Grund (Erba Gelände) sowie unter der Äußeren Brucker Straße unter öffentlicher Verkehrsfläche. Für den Teilbereich der Verrohrung unter privaten Grund liegt die Unterhaltslast beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen der Stadt Erlangen. Der Bereich unter der öffentlichen Verkehrsfläche liegt in der Unterhaltspflicht des Tiefbauamtes der Stadt Erlangen. Der Durchlass erstreckt sich in Fließrichtung von Südost nach Nordwest als unten offener Gewölberahmen in Stampfbetonbauweise l = 19,80 m. Daran folgt ein unten offener in Sandstein gemauerter Gewölberahmen l = 8,20 m. Im letzten Abschnitt ist der Durchlass auf ca. 11,50 m Länge als geschlossener Gewölberahmen in Stahlbetonbauweise mit seitlichen Flügelwänden am nordwestlichen Auslauf hergestellt l = 12,90 m.
Das Bauwerk wurde gemäß DIN 1076 regelmäßig geprüft. Dabei ergab sich ein kritischer Bau-werkszustand. Ursächlich für den schlechten Bauwerkszustand sind hauptsächlich Auskolkungen im Bereich der Wasserwechselzone, erhebliche Schäden am Natursteinmauerwerk sowie großflächige Durchfeuchtungen. Die Mängel/Schäden beeinträchtigen die Dauerhaftigkeit des Bauwerks. Eine Schadensausbreitung und daraus resultierende Folgeschäden sind zu erwarten, wodurch auch die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit gefährdet sind.
Unter Berücksichtigung der mit dem Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Gewässer-schutz abgestimmten Bemessungswassermenge ist es möglich, in den vorhandenen Durchlass zwei Rohre mit einem geringeren Durchmesser einzuziehen und den Zwischenraum kraftschlüssig zu verpressen (sog. Relining). Die stirnseitigen Rohröffnungen werden zum Schutz vor Begehung von Dritten mittels verzinktem Stahlgitter verschlossen.
Das bestehende Geländer neben dem Geh- und Fahrradweg auf der Westseite wird erneuert und auf eine Geländerhöhe von 1,30 m angehoben.
Für die im beiliegenden Plan dargestellte Sanierung ergeben sich gemäß einer Kostenschätzung Investitionskosten einschließlich Planungskosten in Höhe von ca. 473.000,00 € (inkl. MwSt.). Davon beträgt der Anteil für Amt 31 ca. 250.000,00 € und für Amt 66 ca. 223.000,00 €.
Die Maßnahme soll im Winter 2019/2020 öffentlich ausgeschrieben und ab März 2020 umgesetzt werden. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt nach Absprache mit den Erlanger Stadt-werken parallel zu deren Baumaßnahme „Erneuerung der Fernwärmeleitung in der Äußeren Brucker Straße“. Dadurch kann die für die Baumaßnahme der Erlanger Stadtwerke vorgesehene Vollsperrung beginnend ab „Äußere Brucker Straße 51“ mit genutzt werden. Die verkehrlichen Einschränkungen können durch die Zusammenlegung der Baustellen minimiert werden. Über die konkreten verkehrlichen Auswirkungen wird wie üblich rechtzeitig informiert.
Durch die Wahl einer Sanierungslösung vor einem Neubau des Durchlasses können wertvolle Ressourcen eingespart werden. Die grabenlose Instandsetzung macht darüber hinaus auch Eingriffe in die vorhandene Fahrbahn entbehrlich.
Insgesamt haben Baustellen im allgemeinen Auswirkungen auf den Klimaschutz, jedoch sind diese im vorliegenden Fall unvermeidbar und werden im Rahmen einer nachhaltigen und optimierten Planung auf das notwendige Mindestmaß reduziert.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
250.000 € |
bei IPNr.: 552.516 |
Sachkosten: |
bei Sachkonto: |
|
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.809
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
Revisionsamt gemäß Nr. 5.5.3 DA-Bau vorgelegen und wurden einer kurzen
Durchsicht unterzogen.
Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
18.11.2019, gez. Deuerling
Datum,
Unterschrift
Anlage: Übersichtskarte