hier: Neuregelung der Entschädigung der Gutachter
Die Entschädigung für die Tätigkeit der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen wird gemäß der Anlage 2 neu geregelt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die Entschädigung für die Sachverständigen, die dem Gutachterausschuss
für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen angehören, ist
zu regeln.
Die Entschädigung
ist dabei gemäß §7 Abs. 2 Satz 1 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung
(BayGaV) durch die jeweilige Körperschaft, die zur Leistung der Entschädigung
verpflichtet ist und für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist,
durch Beschluss festzulegen.
Dabei
dürfen die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
geltenden Beträge (z.Zt. Honorargruppe 6 mit 90,00 Euro/Stunde) nicht
überschritten werden.
Es
werden gemäß §7 Abs. 1 BayGaV die Gutachter, die der Stadt Erlangen bzw. dem
öffentlichen Dienst angehören nur entschädigt, wenn Sie außerhalb ihrer
Dienstzeit tätig werden.
Die letzte Erhöhung der Entschädigung erfolgte vor 11 Jahren im Jahr
2008 und ist aufgrund des zwischenzeitlich erhöhten allgemeinen Lebens- und Arbeitskosten
nicht mehr zeitgemäß. Zudem ist das fachliche Know-how der Gremiumsangehörigen
entsprechend zu würdigen. Die Anhebung bzw. Anpassung der Entschädigungshöhe
ist notwendig, damit die Attraktivität einer Zugehörigkeit zum Gremium des
Gutachterausschusses für mögliche neue Gutachter/-innen gesteigert wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aktuell beträgt die festgelegte
Entschädigung für die Mitglieder im Gutachterausschuss 40,00 Euro pro Stunde.
Zur Deckung der Fahrtkosten wird ein Satz von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer
gewährt.
Ein aktueller Vergleich der
Entschädigungshöhen bei anderen und insbesondere auch bei benachbarten
Gutachterausschüssen ergab, dass ein Stundensatz zwischen 45,00 und 65,00 Euro
(bei vergleichbarer Größe der Stadt) entschädigt wird. Die Fahrtkosten werden
mit 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer erstattet.
Im Rahmen der Neuregelung durch Beschluss
sollen die Entschädigungssätze wie folgt angepasst werden:
- Die Entschädigung der Gutachter/-innen
soll zukünftig für die Erstellung von Verkehrswertgutachten je
Ortstermin und Sitzungsteilnahme 55,00 Euro pro Stunde betragen.
- Für die Teilnahme an Sitzungen zur Festlegung der Bodenrichtwerte und sonstiger für die Wertermittlung erforderlicher Daten wird zukünftig eine Entschädigung von 45,00 Euro pro Stunde gewährt (der fachliche Input der Gutachter/-innen ist hier in aller Regel geringer).
- Die
Erstattung von Fahrtkosten gemäß § 5 JVEG in Höhe von 0,30 Euro je
gefahrenen Kilometer wird beibehalten. Darüber hinaus werden bei
entsprechendem Nachweis weitere Auslagen (z.B. Parkkosten) erstattet.
Der Zeitaufwand der
Gutachter/-innen für die häusliche Vor- und Nachbereitung wird entsprechend
entschädigt. Die Abrechnungszeiteinheiten
betragen ¼, ½ oder 1 Stunde. Die Entschädigung im Einzelfall wir von
der Geschäftsstelle festgesetzt.
Die Neuregelung bedeutet eine vertretbare
Kostenerhöhung für die Geschäftsstelle pro Jahr, die aber letztendlich durch
die Neufassung der BayGaV im Jahr 2014 und den damit angehobenen Gebühren für
die Erstellung von Verkehrswertgutachten wieder neutralisiert werden können.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Neuregelung wird durch
Beschluss zum 01.03.2020 wirksam.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 612090 / 51130010 / 543195
sind nicht vorhanden
Anlagen:
1. Auszug aus der
Gutachterausschussverordnung (BayGaV)
2. Entschädigung
der ehrenamtlichen Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte
im Bereich der kreisfreien Stadt
Erlangen