Die vorliegenden Richtlinien der Stadt Erlangen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds „Soziale Stadt“ Erlangen-Südost werden beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Am 04.12.2018 wurde im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss
die Leistungsbeschreibung für das Quartiersmanagement Erlangen-Südost
beschlossen. Sowohl die Leistungsbeschreibung als auch die
Verwaltungsvereinbarung der Städtebauförderung sehen die Einrichtung eines
Verfügungsfonds vor.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Im Stadterneuerungsgebiet Erlangen-Südost soll durch finanzielle Zuschüsse privates Engagement für die Erhaltung, Stärkung und Entwicklung des Gebietes unterstützt werden. Durch einen Verfügungsfonds sollen kleinere Aktionen, Maßnahmen und Projekte (z.B. Festivitäten, Mitmachaktionen, Öffentlichkeitsarbeit etc.) angestoßen und umgesetzt werden und somit die Teilnahme engagierter Bewohner und Akteure an der Gebietsentwicklung gestärkt werden. Zugleich eröffnet der Fonds die Möglichkeit, finanzielle Mittel flexibler und lokal angepasster einzusetzen.
Das Thema Verfügungsfonds wurde am 25.10.2019 in der Lenkungsgruppe „Soziale Stadt“ Erlangen-Südost vorgestellt und positiv aufgenommen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
Nach Beschlussfassung über die Richtlinien der Stadt Erlangen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ ist folgender Zeitplan vorgesehen:
· Einrichtung eines Gremiums/Beirates in der ersten Sitzung des im Aufbau befindlichen Meinungsträgerkreises
· Nach der Festlegung des Gremiums entscheidet dieses über die Förderung von Maßnahmen aus dem Verfügungsfonds
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
im Budget auf Kst: 610390 / KTr: 511000610
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Richtlinien der Stadt Erlangen zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds „Soziale Stadt“ Erlangen-Südost