Betreff
Ausreichung von Genussrechtskapital an die E-Werk GmbH
Vorlage
BTM/040/2019
Aktenzeichen
II/BTM
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Genussrechtsvertrag gemäß Anlage mit der E-Werk GmbH abzuschließen und das Genussrechtskapital in Höhe von 60.000 € auszureichen.

In dem Genussrechtsvertrag dürfen im Zuge der Unterzeichnung ggf. notwendige
Änderungen vorgenommen werden, soweit die Grundlagen des vorliegenden Entwurfs
beibehalten werden.

2.    Die Stadt Erlangen wird in der Gesellschafterversammlung der E-Werk GmbH durch ein Mitglied des Beteiligungsmanagements gemäß § 2 Abs. 2 des Genussrechtsvertrags vertreten.

3.    Die Stadt Erlangen benennt als weiteres nicht-stimmberechtigtes Mitglied des Beirats der E-Werk GmbH Frau Christiane Wrede, Beteiligungsmanagement, gemäß § 2 Abs. 4 des Genussrechtsvertrags.

 


Mit einem Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat am 23.11.2017 die Verwaltung beauftragt, die Ausreichung von 60.000 € Genussrechtskapital an die E-Werk Kulturzentrum GmbH (kurz: E-Werk) vorzubereiten.

 

Aktuell verfügt das E-Werk über ein Stammkapital von 75.000 €, das sich folgendermaßen zusammensetzt:

Kommunikationszentrum E-Werk e.V.                                  30.000 € (  40%)

61 Einzelgesellschafter                                                         45.000 € (  60%) 
(4 Vereine/Einrichtungen und 57 Privatpersonen)               _____________
                                                                                               75.000 € (100%)

 

Mit dem Genussrechtskapital unterstützt die Stadt das E-Werk dabei, der Empfehlung eines externen Gutachtens zur Organisation und Wirtschaftlichkeit zu folgen und die Eigenkapitalquote (EK/Bilanzsumme) mittelfristig zu erhöhen, um die Gefahr der bilanziellen Überschuldung zu verringern. Da das Genussrechtskapital eine „Zwitterstellung“ zwischen Eigen- und Fremdkapital einnimmt, kann es in der Bilanz des E-Werks als gesonderte EK-Position ausgewiesen werden, ohne dass die Stadt die vollen Rechte und Pflichten eines Gesellschafters übernimmt (insbesondere kein Stimmrecht).

 

 

Seit dem Grundsatzbeschluss wurden auf Seiten des E-Werks verbleibende steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Genussrechtskapital geklärt. In der Gesellschafterversammlung des E-Werks am 26.11.2019 soll eine Neufassung des Gesellschaftsvertrags zum Beschluss vorgelegt werden, die die Aufnahme von Genussrechtskapital ermöglicht. Damit werden in Kürze die Voraussetzungen für den Abschluss des Genussrechtsvertrags vorliegen. Zur weiteren Verbesserung der Kapitalausstattung beabsichtigt die Geschäftsführung, zeitgleich mit der Einwerbung von weiteren Einlagen bei Einzelgesellschaftern zu beginnen. Der Gesellschafter Kommunikationszentrum E-Werk Verein e.V. hat bereits zugesagt, seine Einlage entsprechend zu erhöhen, so dass sein Anteil unverändert bei 40% bleibt.

 

Die Laufzeit des Genussrechtsvertrags beträgt zehn Jahre. Im Insolvenzfall werden die Ansprüche der übrigen Gläubiger vorrangig vor der Auszahlung des Genussrechtskapitals bedient. An Gewinnen und Verlusten nimmt das Genussrechtskapital in gleicher Weise teil wie das durch die Gesellschafter eingebrachte Stammkapital. Im Vertrag wird darauf verwiesen, dass Gewinnausschüttungen durch den Gesellschaftsvertrag des E-Werks ausgeschlossen sind. Damit sind die Bedingungen erfüllt, um das Genussrechtskapital in eigenkapitalähnlicher Funktion bilanzieren zu können (langfristige Kapitalüberlassung, Rangrücktritt im Insolvenzfall, Vergütungsregelung, Teilhabe am Verlust).

 

Der Genussrechtsvertrag sieht zudem vor, dass die Stadt in ihrer Eigenschaft als Kapitalgeberin Informationsrechte erhält und in den Gremien des E-Werks beratend vertreten ist. Beirat und Geschäftsführung des E-Werk begrüßen, dass zusätzlich zum bisher schon vertretenen Amt für Soziokultur nun mit dem Beteiligungsmanagement weitere Kompetenzen eingebracht werden.

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

60.000 €

bei IPNr.:                573.853

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 573.853     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlagen: Genussrechtsvertrag