hier: Antrag 181/2019 der SPD
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Ein Zuschuss, wie von der SPD-Fraktion beantragt, wird nicht gewährt.
3. Der Antrag Nr. 181/2019 der SPD Stadtratsfraktion ist damit abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist seit vielen Jahren erklärtes Ziel städtischer Maßnahmen.
Die Beratung von Menschen mit Behinderung hinsichtlich Mobilität ist innerhalb der Stadtverwaltung bei Amt 50/Behindertenberatung und vor allem im Stadtgebiet bei externen Trägern, wie der Offenen Behindertenarbeit oder der EUTB, angesiedelt.
Dort wird erfolgreich sowohl zur Finanzierung, wie auch zur passgenauen Mobilitätsform, die stark von individuellen Situationen abhängig ist, beraten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Mobilitätsberatung für Menschen mit Behinderung ist bereits seit 1985 ein wichtiges Thema der Behindertenberatung der Stadt Erlangen. Zum einen geht es um das Thema Hilfsmittel (u.a. Gehhilfen, Rollatoren, Rollstühle, Treppensteighilfen, Scalamobil), zum anderen hat der Markt eine unglaubliche Vielfalt an Fahrzeugen und Mobilitätshilfen für den Freizeitbereich (z.B. Handbike, E-Scooter, Rollfiets, Pino, Hase) hervorgebracht.
Die Beratung erfolgt zum Thema, welche Fahrzeuge geeignet sind, wobei es um Fragen der Kundenakzeptanz, der Unterstellmöglichkeiten, der Bedienbarkeit, der technischen Herausforderungen und natürlich der Finanzierung geht. Hier kann ein geschicktes und abgestimmtes Vorgehen gegenüber Kassen, Reha-Trägern und Sozialhilfeträgern gute Ergebnisse bringen.
Zu beobachten ist allerdings, dass sich die bayerischen Sozialhilfeträger gegenüber der bundesweitgeltenden KFZ-Hilfe-Versordnung restriktiv verhalten. Die Behindertenberatung konnte jedoch schon einige Antragsteller in der Form beraten, dass Ansprüche rechtlich durchgesetzt werden konnten. Des Weiteren gibt es bundesweit eine ganze Reihe von Stiftungen, die sich diesem Thema gegenüber aufgeschlossen zeigen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgeschlagenen Haushaltsmittel werden nicht eingestellt.
Kommune Inklusiv ist ein zeitlich begrenztes Förderprojekt und kann somit keine Spendengelder verwalten.
Unter bestimmten Umständen können mit Spenden- oder Fördermittel finanzierte Fahrzeuge zu Kürzungen von Grundsicherungsbezügen führen, auf jeden Fall aber wird es aufgrund eines gesteigerten Abstimmungsbedarfs zu einem Mehraufwand für Antragssteller und Leistungsträger kommen. Ferner ist eine Regelung der Förderberechtigung aufgrund der Informationen aus dem Behindertenausweises nicht möglich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Antrag 181/2019 der SPD-Fraktion