Betreff
Markierung von beidseitigen Radfahrstreifen in der Zeppelinstraße;
Antrag Nr. 068/2019 des Stadtteilbeirates Süd vom 06.05.2019
Vorlage
613/283/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Antrag Nr. 068/2019 des Stadtteilbeirates Süd vom 06.05.2019 ist bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Zeppelinstraße wurde in die umliegende Tempo-30-Zone integriert. In diesem Zusammenhang wurden die baulichen Radwege, die sich aufgrund des Baumbewuchses und des Wurzelwachstums in sehr schlechtem Zustand befanden, aufgelassen und rückgebaut. Der

Radverkehr wird seitdem auf der Fahrbahn geführt.
Siehe UVPA-Beschluss 613/062/2015 vom 15.09.2015 „Zeppelinstraße (zw. Komotauer- u. Schenkstraße): Einführung Tempo-30-Zone u. Rückbau Radwege“

 

Durch die Maßnahme hat sich das Verkehrsaufkommen durch motorisierten Kfz-Verkehr in der Zeppelinstraße um 50% reduziert, die gefahrenen Geschwindigkeiten sind deutlich gesunken.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Tempo-30-Zonen sind Markierungen für den Radverkehr in der Regel und bei geringen Verkehrsstärken entbehrlich. Zudem ist die Fahrbahn in der Zeppelinstraße mit ca. 5,60 m so schmal, dass die Markierung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen nicht zulässig ist, da die verbleibende Restfahrbahn selbst für Pkw im Begegnungsfall zu schmal wäre. Daher wird die Markierung von Radfahrstreifen oder Schutzstreifen entlang der Zeppelinstraße als nicht möglich erachtet.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vorstellbar wäre die Ausweisung der Zeppelinstraße als Fahrradstraße. Die Verwaltung wird dies im Rahmen der Ausweisung von Fahrradstraßen im Stadtgebiet prüfen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    sind nicht vorhanden


Anlage:  Antrag Nr. 068/2019