Die Verwaltung beantragt
nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Sachmittelbudget |
Kostenstelle 511090 |
Produkt 36338110 Heimerziehung |
1.800.000 € für |
Sachkonto 530101 Zuschüsse f. Soziales / Kultur/Sport (lfd. Zwecke)
|
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Allgemeiner Haushalt |
Kostenstelle 202090 Allgem. KST Abt.
Gemeindesteuern |
in Höhe von |
1.800.000
€ bei |
Produkt 61110010 |
Sachkonto 401301 Gewerbesteuer |
1. Ressourcen
Wie bereits im Zwischenbericht des Amtes 51 zum Budget und Arbeitsprogramm 2019 - Stand 31.07.2019 - mitgeteilt (Vorlagen-Nr. 510/063/2019), reichen die Mittel im Sachkostenbudget nicht aus. Entsprechend mehrjähriger Praxis wurde der angemeldete Bedarf des Jugendamtes im Haushalt 2019 nicht vollständig berücksichtigt.
Zu dem im Zwischenbericht aufgezeigten Mehraufwendungen (voraussichtlich 2,066 Mio. €) haben sich folgende Änderungen ergeben:
1. 1 Zuschüsse an Kindertageseinrichtungen freier Träger
Bei Gegenüberstellung der Mehraufwendungen für den
Elternbeitragszuschuss ab 01.04.2019 (100 € pro Monat für die gesamte
Kindergartenzeit) sowie der Basiswerterhöhung mit den Mehreinnahmen vom
Freistaat, war ein Mehrbedarf von insgesamt 300.000 € ermittelt worden.
Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass das Jugendamt für die
U3-Kinder-Endabrechnung 2016 vom Bund eine Nachzahlung i. H. von 280.000 €
erhält. Zusätzlich fällt die qualitative Personalbezuschussung an die freien
Träger niedriger aus als angesetzt.
Diese Mehreinnahmen und Minderausgaben ergeben ein Plus von 322.500 €.
1.2 Hilfen zur Erziehung
Die erneute Hochrechnung aufgrund der aktuellen Fallzahlen und monatlichen Aufwendungen hat einen Mehrbedarf von mindestens 1,8 Mio. € ergeben. Sollten die Mehraufwendungen über diesen Betrag hinausgehen, ist eine Deckung über das Amtsbudget vorgesehen.
1.3 KiTa-Gebührenübernahmen/-befreiungen
Durch die rückwirkende
Einführung des Elternbeitragszuschusses vom Freistaat ab 01.04.2019 werden sich möglicherweise die Aufwendungen für
KiTa-Gebührenübernahmen für Kinder freier Träger verringern. Die Höhe dieser
evtl. Einsparungen ist noch nicht ermittelbar.
Des Weiteren ist zum 01.08.2019 das „Gute-Kita-Gesetz“ in Kraft getreten, das
die Rechtsgrundlage für Gebührenübernahmen und -befreiungen vereinfacht und die
Fallzahlen/Aufwendungen erhöht hat.
Beide Gesetzesänderungen haben in den letzten Monaten zu
Fallnachberechnungen/Rückforde-rungen/Neubewilligungen geführt. Wie sich diese
nun tatsächlich aufs Budget auswirken, werden erst die nächsten Monate zeigen.
1.4 Zuschüsse an freie Jugendhilfeträger
Für das Haushaltsjahr 2019 sind die Ansätze zu niedrig angesetzt. Insbesondere die Mieten an GME für den Treffpunkt Röthelheim und verschiedene Personalkostenzuschüsse an den Stadtjugendring sind nicht berücksichtigt. Der im Zwischenbericht aufgezeigte Mehrbedarf in Höhe von 266.000 € kann nun durch die in Punkt 1 genannten Mehreinnahmen innerhalb des Budgets gedeckt werden.
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Sachmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck „Hilfen zur Erziehung“ stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung (Produkte 3633 und 3634) |
13.370.307 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
€ |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
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Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen Mittel |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
15.170.307 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig für das Haushaltsjahr 2019
Nicht ausgegebene
Mittel aus der Bereitstellung werden vollständig entsprechend den
Budgetierungsregeln an den Gesamthaushalt zurückgeführt.
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung 4.442.367,45 €
Diese Mittel sind jedoch anderweitig verplant.
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Sicherstellung
der Pflichtaufgaben-Erfüllung des Jugendamtes.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Bereitstellung der Mittel.
Anlagen: