Antrag der Erlanger Linke Nr. 161/2019 vom 14.10.2019
1. Die Erhöhung des
Zuschusses für die GGFA, um mehr Elektrogeräte zum Zweck der Wiederverwendung
oder zum Verkauf an zur Reparatur zugelassene Betriebe aus der
Müllumladestation zu generieren, ist nicht sinnvoll.
Die Verwaltung wird
nicht beauftragt, gebrauchte Elektrogeräte zum Zweck der Wiederverwendung oder
zum Verkauf an zur Reparatur zugelassene Betriebe zu erfassen.
2. Der Antrag Nr. 161/2019, Ziffer 1 vom 14.10.2019 der Erlanger Linke zum Arbeitsprogramm des Jobcenters und Amt 31 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?)
Aus
den bisherigen Erfahrungen des Sozialkaufhauses der GGFA AöR hat sich ein
„erster Zugriff“ auf gebrauchte Elektro-Geräte an der Müllumladestation nicht
als nötig, sinnvoll oder für das Sozialkaufhaus nutzbar erwiesen. Der bisherige
Verlauf der Vorhaltung eines gesonderten Containers für die GGFA hat gezeigt,
dass die darin abgelegten Geräte oftmals defekt sind oder im Sozialkaufhaus auf
keine Nachfrage treffen. Eine Reparatur oder Abgabe defekter Geräte durch die
GGFA an Dritte steht aus haftungsrechtlichen Aspekten außer Frage. Dieses
Risiko kann in absehbarer Zukunft vom Sozialkaufhaus auch aus Gründen
fehlenden, fachlichen Know-Hows nicht verringert werden. Die GGFA erfüllt ihren
Beitrag zur Müllvermeidung bereits dadurch, dass sie geeignete Gebrauchtwaren
von Eigentümern direkt, auch aus deren Wohnungen, entgegennimmt und so vor
einer Entsorgung bewahrt.
Eine Abstimmung zur
Frage alternativer Lösungen konnte wegen fehlender Bearbeitungszeit nicht
abschließend erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Zweckverband für
Abfallwirtschaft (ZVA) soll der Modellversuch mit Vorhaltung eines Containers
zur Bereitstellung von gebrauchten, auch leicht defekten Elektrogeräten für alle
Bürgerinnen und Bürger über das Jahresende hinaus verlängert werden, um weitere
Erfahrungen sammeln zu können. Darüber wird der Verbandsausschuss in seiner
Sitzung im Dezember abstimmen. Auch der zur Abgabe von Geräten an das
Sozialkaufhaus der GGFA bereitgestellte Container wird beibehalten. Nach der
Beendigung des Modellversuchs wird die Verwaltung gemeinsam mit dem ZVA eine
sinnvolle und praktikable Lösung für die Wiederverwendung von gebrauchten
Elektrogeräten vorschlagen.
Eine
Abstimmung zu Ziffer 2 des Antrags kann durch das Jobcenter nicht erfolgen
Anlagen: Antrag der Erlanger Linke Nr. 161/2019 vom 14.10.2019 „Wiederverwendung gebrauchter Elektrogeräte dauerhaft ermöglichen & fördern“