Betreff
Wiederverwendung gebrauchter Elektrogeräte dauerhaft ermöglichen & fördern;
Antrag der Erlanger Linke Nr. 161/2019 vom 14.10.2019
Vorlage
55/049/2019
Aktenzeichen
Amt 55
Art
Beschlussvorlage

1. Die Erhöhung des Zuschusses für die GGFA, um mehr Elektrogeräte zum Zweck der Wiederverwendung oder zum Verkauf an zur Reparatur zugelassene Betriebe aus der Müllumladestation zu generieren, ist nicht sinnvoll.

Die Verwaltung wird nicht beauftragt, gebrauchte Elektrogeräte zum Zweck der Wiederverwendung oder zum Verkauf an zur Reparatur zugelassene Betriebe zu erfassen.

 

2. Der Antrag Nr. 161/2019, Ziffer 1 vom 14.10.2019 der Erlanger Linke zum Arbeitsprogramm des Jobcenters und Amt 31 ist hiermit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Aus den bisherigen Erfahrungen des Sozialkaufhauses der GGFA AöR hat sich ein „erster Zugriff“ auf gebrauchte Elektro-Geräte an der Müllumladestation nicht als nötig, sinnvoll oder für das Sozialkaufhaus nutzbar erwiesen. Der bisherige Verlauf der Vorhaltung eines gesonderten Containers für die GGFA hat gezeigt, dass die darin abgelegten Geräte oftmals defekt sind oder im Sozialkaufhaus auf keine Nachfrage treffen. Eine Reparatur oder Abgabe defekter Geräte durch die GGFA an Dritte steht aus haftungsrechtlichen Aspekten außer Frage. Dieses Risiko kann in absehbarer Zukunft vom Sozialkaufhaus auch aus Gründen fehlenden, fachlichen Know-Hows nicht verringert werden. Die GGFA erfüllt ihren Beitrag zur Müllvermeidung bereits dadurch, dass sie geeignete Gebrauchtwaren von Eigentümern direkt, auch aus deren Wohnungen, entgegennimmt und so vor einer Entsorgung bewahrt.

     

Eine Abstimmung zur Frage alternativer Lösungen konnte wegen fehlender Bearbeitungszeit nicht abschließend erfolgen. Nach Rücksprache mit dem Zweckverband für Abfallwirtschaft (ZVA) soll der Modellversuch mit Vorhaltung eines Containers zur Bereitstellung von gebrauchten, auch leicht defekten Elektrogeräten für alle Bürgerinnen und Bürger über das Jahresende hinaus verlängert werden, um weitere Erfahrungen sammeln zu können. Darüber wird der Verbandsausschuss in seiner Sitzung im Dezember abstimmen. Auch der zur Abgabe von Geräten an das Sozialkaufhaus der GGFA bereitgestellte Container wird beibehalten. Nach der Beendigung des Modellversuchs wird die Verwaltung gemeinsam mit dem ZVA eine sinnvolle und praktikable Lösung für die Wiederverwendung von gebrauchten Elektrogeräten vorschlagen.

 

      Eine Abstimmung zu Ziffer 2 des Antrags kann durch das Jobcenter nicht erfolgen

 


Anlagen:             Antrag der Erlanger Linke Nr. 161/2019 vom 14.10.2019 „Wiederverwendung gebrauchter Elektrogeräte dauerhaft ermöglichen & fördern“