Betreff
neue Geh-/Radwege-Verbindung zwischen Kurt-Schumacher-Straße und Leimberger Straße
Vorlage
613/273/2019
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Buckenhofer Siedlung soll über eine neue Geh- und Radwege-Verbindung gemäß Variante 2 (Anlage 4) an die Bushaltestelle „Kurt-Schumacher-Straße“ angeschlossen werden.

 

Mit der vorliegenden Planung (Anlage 4) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte und anschließend die Umsetzung der neuen Wegeverbindung durchzuführen.

 

Die neue Geh- und Radwege-Verbindung soll trotz der fehlenden Festsetzung im rechtsverbindlichem Bebauungsplan öffentlich gewidmet werden.

 

Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 bei Referat II zum Haushalt anzumelden.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Erreichbarkeit der Bushaltestellen an der Kurt-Schumacher-Straße aus östlicher Richtung ist momentan nur über den Obi-Kreisel möglich (Anlage 2). Der Stadtteilbeirat Ost hatte die Prüfung einer direkten Wegeverbindung von der Bushaltestelle „Kurt-Schumacher-Straße“ zur Buckenhofer Siedlung über das südliche Ende des Johann-Kalb-Sportgeländes beantragt (Anlage 1: Antrag Nr. 065/2019).

Die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Kurt-Schumacher-Straße“ wurden 2019 vom UVPA und BWA beschlossen (613/210/2018 und 66/352/2019). Im Rahmen des Umbaus der Haltestelle in 2021 ist die Errichtung von Fahrradbügeln in beiden Fahrtrichtungen vorgesehen.

 

Bereits am 19.06.2001 hat der UVPA eine „Prioritätenliste Radwegeverbesserungen“ einstimmig beschlossen. Darin enthalten waren die 10 wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur in Erlangen. „Im Arbeitskreis AG Radwege […] sind 10 Punkte als dringend erforderlich bzw. als die wichtigsten und zuerst zu realisierenden angesehen
worden.“
Auf Platz 3 der 10 Maßnahmen befand sich die „Radwege-Verbindung Leimberger Str. – Querungshilfe Kurt-Schumacher-Str.“: „Die derzeitige Radwegeverbindung von Buckenhof über die Leimberger Str. zum Kreisverkehr Kurt-Schumacher-Str. ist innerhalb des Waldabschnittes regelmäßig witterungsbedingt nur schlecht befahrbar und zudem größtenteils nur 1,50 m breit. Um eine geeignete Radwegeverbindung von Osten aus Buckenhof zum neuen Radweg an der Kurt-Schumacher-Str. […] zu schaffen, ist seitens der Verwaltung eine Radwegeverbindung von der Leimberger Str. zur bereits bestehenden Querungshilfe an der Kurt-Schumacher-Str. angedacht worden. […] Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme (regelmäßige Forderungen von Bürgern) hält der Arbeitskreis AG Radwege einen Umbau bereits im Jahr 2002 für erforderlich […].“

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die neue Geh-Radwege-Verbindung wurden zwei Varianten untersucht und intensiv abgestimmt.

 

Variante 1

 

Zuerst wurde die naheliegendste Führung für die neue Wegeverbindung untersucht:

Am südlichen Ende des Johann-Kalb-Sportgeländes, welches sich in städtischem Besitz befindet, existiert bereits ein asphaltierter Weg. Dieser soll in Richtung Osten erweitert werden und an den bestehenden Forstweg zwischen Obi-Kreisel und Buckenhofer Siedlung, der derzeit auch als Geh- und Radweg genutzt wird, anschließen (siehe Anlage 3). Dieser wassergebundene / geschotterte Forstweg befindet sich im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten und liegt im Bannwald.

Aus Gründen der Nachhaltigkeit, des Nutzungskomforts und des wirtschaftlichen Unterhalts ist eine Asphaltierung des neuzubauenden Wegeabschnittes (in Anlage 3: rot) notwendig. Es soll eine durchgängig asphaltierte Geh-und-Radwege-Verbindung geschaffen werden, die ganzjährig und unabhängig von den Witterungsverhältnissen mit hohem Komfort von Radfahrern befahren werden kann.

Vorteile:

-       Minimale Inanspruchnahme von Flächen der Johann-Kalb-Sportanlage

 

Nachteile:

-     Grunderwerb von den Bayerischen Staatsforsten erforderlich:
Die Bayerischen Staatsforsten nehmen auf ihren eigenen Wegen grundsätzlich keine Asphaltierung vor. Sie haben aber ihre Bereitschaft erklärt, den benötigten Abschnitt des Forstweges an die Stadt Erlangen zu verkaufen (in Anlage 3: türkis – Teilstück aus Flurstück 651), damit die Stadt Erlangen in eigener Zuständigkeit diesen Weg asphaltieren kann.

-     Flächen für Ersatzaufforstungen erforderlich und Verlust von landwirtschaftlichen Flächen:
Das zuständige bay. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth (ALEF) teilt mit: Die Geh-Radwege-Verbindung führt im östlichen Abschnitt durch den Bannwald. Nach dem Bay. Waldgesetz muss die Fläche der neuen Geh-Radwege-Verbindung, die innerhalb des Bannwaldes liegt, durch flächengleiche Ersatzaufforstungen, die direkt an den Bannwald angrenzen, ausgeglichen werden. Hier kommen (knappe) städtische Fläche in der Brucker Lache in Eltersdorf infrage, die aufgeforstet werden könnten und damit nicht mehr als landwirtschaftliche Flächen nutzbar wären.

-     Rodungsgenehmigung erforderlich:
Das zuständige ALEF teilt mit: „Eine Rodungserlaubnis ist immer dann notwendig, wenn Wald in eine andere Bodennutzungsart geändert wird. Ein (asphaltierter) Radweg, der ausschließlich als solcher genutzt wird, stellt eine andere Bodennutzungsart dar.“ D.h. auch bei Verzicht auf eine Asphaltierung, ist für den Geh-Radwege-Abschnitt innerhalb des Bannwaldes in jedem Fall eine Rodungsgenehmigung erforderlich.
Eine Rodungsgenehmigung des zuständigen ALEF kann derzeit nicht in Aussicht gestellt werden: „Im Bannwald sind Rodung in erster Linie grundsätzlich zu versagen. In diesem Fall gibt es ja auch eine Alternativvariante. Hier müssen schon sehr gute Gründe vorliegen, warum diese dann nicht genutzt wird. Rein wirtschaftliche Gesichtspunkte dürfen hier keine Rolle spielen.“
Die Variante 1 hat damit keine Chance auf Realisierung.

 

 

Variante 2:

 

Am südlichen Ende des Johann-Kalb-Sportgeländes, welches sich in städtischem Besitz befindet, existiert bereits ein asphaltierter Weg. Dieser wird in Richtung Osten erweitert und führt stets nördlich der Waldgrenze direkt zur Leimberger Straße (s. Anlage 4).

Aus Gründen der Nachhaltigkeit, des Nutzungskomforts und des wirtschaftlichen Unterhalts ist eine Asphaltierung des neuzubauenden Wegeabschnittes (in Anlage 4: rot) notwendig. Es soll eine durchgängig asphaltierte Geh-und-Radwege-Verbindung geschaffen werden, die ganzjährig und unabhängig von den Witterungsverhältnissen mit hohem Komfort von Radfahrern befahren werden kann. 

 

Im östlichen Abschnitt würden dadurch zwei Wege parallel, im Abstand von nur ca. 6 m nebeneinander verlaufen. Da dies den Bürgern nicht vermittelbar wäre, soll der bestehenden Forstweg in diesem Abschnitt zurückgebaut und renaturiert werden. Den Bayerischen Staatsforsten wird Fahrtrecht auf dem neuen Weg (von der Leimberger Str. bis zur Einmündung Forstweg) eingeräumt, damit für sie der Zugang zu ihren Waldflächen sichergestellt ist.

 

Sowohl bei Variante 1 als auch bei Variante 2 ist zudem folgendes vorgesehen:
Zum Schutz der Nutzer der neuen Wegeverbindung und zur Absicherung der Sportanlage wird in diesem Zuge zwischen der neuen Wegeverbindung und der Sportanlage auf der gesamten Länge ein neuer Stabgitterzaun errichtet bzw. der alte Zaun ersetzt. Dieser soll aus lärmgeminderten Stabgittermatten bestehen, da in östlicher Richtung Wohnbebauung angrenzt. In diesem Zuge ist auch die Schaffung einer neuen Eingrünung am Waldrand vorgesehen.

 

Vorteile:

 

-       Kein Grunderwerb erforderlich: Die neue Geh-Radwege-Verbindung verläuft ausschließlich auf städtischem Grund.

-       Keine Flächen für Ersatzaufforstungen erforderlich, kein Verlust von landwirtschaftlichen Flächen: Die neue Geh-Radwege-Verbindung verläuft außerhalb des Bannwaldes.

-       Keine Rodungsgenehmigung erforderlich:
Die neue Geh-Radwege-Verbindung verläuft außerhalb des Bannwaldes. Das zuständige ALEF hat dieser Variante ohne Auflagen zugestimmt.
Die Variante 2 ist damit realisierbar.

 

Nachteile:

 

-     Inanspruchnahme von Flächen der Johann-Kalb-Sportanlage:
Die Sportfläche für das angrenzende „kleine“ Baseballfeld wird im Randbereich etwas verkleinert. Es ist aber weiterhin nutzbar.
Direkt nördlich davon befindet sich im Übrigen noch ein weiteres, „großes“ Baseballfeld.

 

 

 

 

Fazit:

 

Von allen beteiligten Fach- und Dienststellen – ausgenommen Amt 52 – wird die Variante 2 favorisiert. Amt 52 sieht die Variante 2 aus vorgenannten Gründen kritisch und favorisiert verständlicher Weise Variante 1.
In der Gesamtabwägung (siehe oben) und nachdem Variante 1 keine Realisierungschance hat, soll die neue Geh-Radwege-Verbindung gemäß Variante 2 hergestellt werden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aufgrund der Nähe zum Buckenhofer Forst und aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes ist eine Beleuchtung des neuzubauenden Weges nicht vorgesehen. Die Kosten für einen Neubau bzw. eine vollständige Erneuerung der Wegeabschnitte sowie für die Renaturierung des bestehenden Forstweges belaufen sich auf ca. 180.000 Euro. Die Kosten für den Neubau des Stabgittermattenzauns mit Eingrünung belaufen sich auf etwa 110.000 Euro.

 

Nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln wäre eine Umsetzung dieser Maßnahme frühestens 2022 möglich.

 

Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 352 ist die Fläche der Johann-Kalb-Sportanlage als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz festgesetzt. Der Bebauungsplan 352 steht einer Widmung der neuen Geh-Radwege-Verbindung grundsätzlich nicht entgegen - auch in öffentlichen Grünflächen sind gewidmete Wege möglich.

 

 

4.   Klimaschutz:

 

Entscheidungsrelevante Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

             ja, positiv* - Förderung umweltfreundliche Mobilität

             ja, negativ* - Versiegelung und Bauaktivität

             nein

 

Wenn ja, negativ:

Bestehen alternative Handlungsoptionen?

 

               ja* - Verzicht auf Herstellung der neuen (kurzen) Wegeverbindung;
        Beibehaltung bestehende (umwegige) Wegeverbindung: s. Anlage 2

              nein*

 

*Erläuterungen dazu sind in der Begründung aufzuführen.

 

 

5.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Neubau Weg einschl.

Renaturierung best. Forstweg

 

180.000 €

  

 

bei IPNr.: 541.856 (Amt 66)

 

Neubau Zaun mit Eingrünung

110.000 €

bei IPNr.: 424.K410 (Amt 52)

Sachkosten:

bei Sachkonto:

 

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

 

Folgekosten

bei Sachkonto:

 

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

 

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden                     

                    sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Antrag Nr. 065/2019

Anlage 2: aktueller Fuß- und Radweg zwischen Bushaltestelle und Buckenhofer Siedlung

Anlage 3: neue Geh-/Radwege-Verbindung - Variante 1

Anlage 4: neue Geh-/Radwege-Verbindung - Variante 2