Die Buckenhofer Siedlung soll über eine neue Geh- und
Radwege-Verbindung gemäß Variante 2 (Anlage 4) an die Bushaltestelle
„Kurt-Schumacher-Straße“ angeschlossen werden.
Mit der vorliegenden Planung (Anlage 4) ist die Leistungsphase „Vorplanung“ gemäß DA Bau - Abschnitt 5.4 abgeschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiter notwendigen, vertiefenden Planungsschritte und anschließend die Umsetzung der neuen Wegeverbindung durchzuführen.
Die neue Geh- und Radwege-Verbindung soll trotz der fehlenden Festsetzung im rechtsverbindlichem Bebauungsplan öffentlich gewidmet werden.
Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 bei Referat II zum Haushalt anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Erreichbarkeit der Bushaltestellen an der Kurt-Schumacher-Straße aus östlicher Richtung ist momentan nur über den Obi-Kreisel möglich (Anlage 2). Der Stadtteilbeirat Ost hatte die Prüfung einer direkten Wegeverbindung von der Bushaltestelle „Kurt-Schumacher-Straße“ zur Buckenhofer Siedlung über das südliche Ende des Johann-Kalb-Sportgeländes beantragt (Anlage 1: Antrag Nr. 065/2019).
Die Planungen für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Kurt-Schumacher-Straße“ wurden 2019 vom UVPA und BWA beschlossen (613/210/2018 und 66/352/2019). Im Rahmen des Umbaus der Haltestelle in 2021 ist die Errichtung von Fahrradbügeln in beiden Fahrtrichtungen vorgesehen.
Bereits am 19.06.2001 hat der
UVPA eine „Prioritätenliste Radwegeverbesserungen“ einstimmig beschlossen.
Darin enthalten waren die 10 wichtigsten Maßnahmen zur Verbesserung der
Radverkehrsinfrastruktur in Erlangen. „Im Arbeitskreis AG Radwege […] sind 10
Punkte als dringend erforderlich bzw. als die wichtigsten und zuerst zu
realisierenden angesehen
worden.“
Auf Platz 3 der 10 Maßnahmen befand sich die „Radwege-Verbindung Leimberger
Str. – Querungshilfe Kurt-Schumacher-Str.“: „Die derzeitige Radwegeverbindung
von Buckenhof über die Leimberger Str. zum Kreisverkehr Kurt-Schumacher-Str.
ist innerhalb des Waldabschnittes regelmäßig witterungsbedingt nur schlecht
befahrbar und zudem größtenteils nur 1,50 m breit. Um eine geeignete
Radwegeverbindung von Osten aus Buckenhof zum neuen Radweg an der
Kurt-Schumacher-Str. […] zu schaffen, ist seitens der Verwaltung eine
Radwegeverbindung von der Leimberger Str. zur bereits bestehenden Querungshilfe
an der Kurt-Schumacher-Str. angedacht worden. […] Aufgrund der Dringlichkeit
der Maßnahme (regelmäßige Forderungen von Bürgern) hält der Arbeitskreis AG
Radwege einen Umbau bereits im Jahr 2002 für erforderlich […].“
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Für die neue Geh-Radwege-Verbindung wurden zwei Varianten untersucht und intensiv abgestimmt.
Variante 1
Zuerst wurde die naheliegendste Führung für die neue Wegeverbindung untersucht:
Am südlichen Ende des Johann-Kalb-Sportgeländes, welches sich in städtischem Besitz befindet, existiert bereits ein asphaltierter Weg. Dieser soll in Richtung Osten erweitert werden und an den bestehenden Forstweg zwischen Obi-Kreisel und Buckenhofer Siedlung, der derzeit auch als Geh- und Radweg genutzt wird, anschließen (siehe Anlage 3). Dieser wassergebundene / geschotterte Forstweg befindet sich im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten und liegt im Bannwald.
Aus Gründen der Nachhaltigkeit,
des Nutzungskomforts und des wirtschaftlichen Unterhalts ist eine Asphaltierung
des neuzubauenden Wegeabschnittes (in Anlage 3: rot) notwendig. Es soll eine
durchgängig asphaltierte Geh-und-Radwege-Verbindung geschaffen werden, die
ganzjährig und unabhängig von den Witterungsverhältnissen mit hohem Komfort von
Radfahrern befahren werden kann.
Vorteile:
- Minimale Inanspruchnahme von Flächen der Johann-Kalb-Sportanlage
Nachteile:
- Grunderwerb
von den Bayerischen Staatsforsten erforderlich:
Die Bayerischen Staatsforsten nehmen auf ihren eigenen Wegen grundsätzlich
keine Asphaltierung vor. Sie haben aber ihre Bereitschaft erklärt, den
benötigten Abschnitt des Forstweges an die Stadt Erlangen zu verkaufen (in
Anlage 3: türkis – Teilstück aus Flurstück 651), damit die Stadt Erlangen in
eigener Zuständigkeit diesen Weg asphaltieren kann.
- Flächen
für Ersatzaufforstungen erforderlich und Verlust von landwirtschaftlichen
Flächen:
Das zuständige bay. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürth (ALEF)
teilt mit: Die Geh-Radwege-Verbindung führt im östlichen Abschnitt durch den
Bannwald. Nach dem Bay. Waldgesetz muss die Fläche der neuen
Geh-Radwege-Verbindung, die innerhalb des Bannwaldes liegt, durch
flächengleiche Ersatzaufforstungen, die direkt an den Bannwald angrenzen,
ausgeglichen werden. Hier kommen (knappe) städtische Fläche in der Brucker
Lache in Eltersdorf infrage, die aufgeforstet werden könnten und damit nicht
mehr als landwirtschaftliche Flächen nutzbar wären.
- Rodungsgenehmigung
erforderlich:
Das zuständige ALEF teilt mit: „Eine Rodungserlaubnis ist immer dann notwendig,
wenn Wald in eine andere Bodennutzungsart geändert wird. Ein (asphaltierter)
Radweg, der ausschließlich als solcher genutzt wird, stellt eine andere
Bodennutzungsart dar.“ D.h. auch bei Verzicht auf eine Asphaltierung, ist für
den Geh-Radwege-Abschnitt innerhalb des Bannwaldes in jedem Fall eine
Rodungsgenehmigung erforderlich.
Eine Rodungsgenehmigung des zuständigen ALEF kann derzeit nicht in Aussicht
gestellt werden: „Im Bannwald sind Rodung in erster Linie grundsätzlich zu
versagen. In diesem Fall gibt es ja auch eine Alternativvariante. Hier müssen
schon sehr gute Gründe vorliegen, warum diese dann nicht genutzt wird. Rein
wirtschaftliche Gesichtspunkte dürfen hier keine Rolle spielen.“
→ Die Variante 1 hat damit keine Chance auf Realisierung.
Variante 2:
Am südlichen Ende des Johann-Kalb-Sportgeländes, welches sich in städtischem Besitz befindet, existiert bereits ein asphaltierter Weg. Dieser wird in Richtung Osten erweitert und führt stets nördlich der Waldgrenze direkt zur Leimberger Straße (s. Anlage 4).
Aus Gründen der Nachhaltigkeit, des Nutzungskomforts und des wirtschaftlichen Unterhalts ist eine Asphaltierung des neuzubauenden Wegeabschnittes (in Anlage 4: rot) notwendig. Es soll eine durchgängig asphaltierte Geh-und-Radwege-Verbindung geschaffen werden, die ganzjährig und unabhängig von den Witterungsverhältnissen mit hohem Komfort von Radfahrern befahren werden kann.
Im östlichen Abschnitt würden dadurch zwei Wege parallel, im Abstand von nur ca. 6 m nebeneinander verlaufen. Da dies den Bürgern nicht vermittelbar wäre, soll der bestehenden Forstweg in diesem Abschnitt zurückgebaut und renaturiert werden. Den Bayerischen Staatsforsten wird Fahrtrecht auf dem neuen Weg (von der Leimberger Str. bis zur Einmündung Forstweg) eingeräumt, damit für sie der Zugang zu ihren Waldflächen sichergestellt ist.
Sowohl bei Variante 1 als auch
bei Variante 2 ist zudem folgendes vorgesehen:
Zum Schutz der Nutzer der neuen Wegeverbindung und zur Absicherung der
Sportanlage wird in diesem Zuge zwischen der neuen Wegeverbindung und der
Sportanlage auf der gesamten Länge ein neuer Stabgitterzaun errichtet bzw. der
alte Zaun ersetzt. Dieser soll aus lärmgeminderten Stabgittermatten bestehen,
da in östlicher Richtung Wohnbebauung angrenzt. In diesem Zuge ist auch die Schaffung
einer neuen Eingrünung am Waldrand vorgesehen.
Vorteile:
- Kein
Grunderwerb erforderlich: Die neue Geh-Radwege-Verbindung verläuft
ausschließlich auf städtischem Grund.
- Keine
Flächen für Ersatzaufforstungen erforderlich, kein Verlust von landwirtschaftlichen
Flächen: Die neue Geh-Radwege-Verbindung verläuft außerhalb des Bannwaldes.
- Keine
Rodungsgenehmigung erforderlich:
Die neue Geh-Radwege-Verbindung verläuft außerhalb des Bannwaldes. Das
zuständige ALEF hat dieser Variante ohne Auflagen zugestimmt.
→ Die Variante 2 ist damit realisierbar.
Nachteile:
- Inanspruchnahme
von Flächen der Johann-Kalb-Sportanlage:
Die Sportfläche für das angrenzende „kleine“ Baseballfeld wird im Randbereich
etwas verkleinert. Es ist aber weiterhin nutzbar.
Direkt nördlich davon befindet sich im Übrigen noch ein weiteres, „großes“
Baseballfeld.
Fazit:
Von allen beteiligten Fach- und
Dienststellen – ausgenommen Amt 52 – wird die Variante 2 favorisiert. Amt 52
sieht die Variante 2 aus vorgenannten Gründen kritisch und favorisiert
verständlicher Weise Variante 1.
In der Gesamtabwägung (siehe oben) und nachdem Variante 1 keine
Realisierungschance hat, soll die neue
Geh-Radwege-Verbindung gemäß Variante 2 hergestellt werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Aufgrund der Nähe zum Buckenhofer Forst und aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes ist eine Beleuchtung des neuzubauenden Weges nicht vorgesehen. Die Kosten für einen Neubau bzw. eine vollständige Erneuerung der Wegeabschnitte sowie für die Renaturierung des bestehenden Forstweges belaufen sich auf ca. 180.000 Euro. Die Kosten für den Neubau des Stabgittermattenzauns mit Eingrünung belaufen sich auf etwa 110.000 Euro.
Nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln wäre eine Umsetzung dieser Maßnahme frühestens 2022 möglich.
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 352 ist die Fläche der Johann-Kalb-Sportanlage als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz festgesetzt. Der Bebauungsplan 352 steht einer Widmung der neuen Geh-Radwege-Verbindung grundsätzlich nicht entgegen - auch in öffentlichen Grünflächen sind gewidmete Wege möglich.
4. Klimaschutz:
Entscheidungsrelevante
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
ja, positiv* - Förderung umweltfreundliche Mobilität
ja, negativ* - Versiegelung und Bauaktivität
nein
Wenn ja,
negativ:
Bestehen
alternative Handlungsoptionen?
ja* - Verzicht auf Herstellung
der neuen (kurzen) Wegeverbindung;
Beibehaltung bestehende
(umwegige) Wegeverbindung: s. Anlage 2
nein*
*Erläuterungen
dazu sind in der Begründung aufzuführen.
5. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Neubau Weg einschl. Renaturierung best. Forstweg |
180.000 € |
bei IPNr.: 541.856 (Amt 66) |
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Neubau Zaun mit Eingrünung |
110.000 € |
bei IPNr.: 424.K410 (Amt 52) |
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Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
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Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
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Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
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Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Antrag Nr. 065/2019
Anlage 2: aktueller Fuß- und Radweg zwischen Bushaltestelle und Buckenhofer Siedlung
Anlage 3: neue Geh-/Radwege-Verbindung - Variante 1
Anlage 4: neue Geh-/Radwege-Verbindung - Variante 2