Betreff
Mittelbereitstellung für die Nachzahlung von Kanalbenutzungsgebühren an den EBE (Endabrechnung 2018)
Vorlage
66/348/2019
Aktenzeichen
VI/66
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

 

Erhöhung der Aufwendungen um 

 

Kostenstelle 660290
Allg. Kostenstelle Abt. Betrieb/Unterhalt Straßen

Produkt 54121010
Baulicher Unterhalt von Straßen

112.002,09 € für

 

Sachkonto 524341
Kanalbenutzungsgebühren an EBE f. Gemeindestraßen

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

 

Kostenstelle 202090

Allg. Kostenstelle
Abt. Gemeindesteuern

 

in Höhe von

 

 

112.002,09 € bei

 

 

Produkt 61110010
Steuern, allg. Zuweisungen, Umlagen

Sachkonto 401301
Gewerbesteuer

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck Kanalbenutzungsgebühren stehen im allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung

2.290.000,00 €

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0,-- €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

0,-- €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

0,-- €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

2.290.000,00 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)      

2.402.002,09 €

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                                einmalig im Haushaltsjahr 2019

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung            

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                                     

 Die IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 16.10.2019 teilte der EBE dem Amt 66 die Endabrechnung 2018 für den Stra-ßenentwässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) mit. Es ergibt sich eine Nachzahlung von 402.002,09 €, welche zum 13.11.2019 zur Zahlung fällig ist.

Die Mittel auf dem Konto 524341 wurden bereits in Höhe von 2.000.000,00 € für die Vorleistungen 2019 benötigt. Es sind noch 290.000,00 € verfügbar.

Daher soll der Differenzbetrag auf dem Sachkonto bereitgestellt werden.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Nachzahlung wird aus Mehreinnahmen der Gewerbesteuer (SK: 401301) gedeckt.

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Kanalbenutzungsgebühren werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln gezahlt. Daher erfolgt die Deckung der Nachzahlung ebenfalls aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Gewerbesteuermehreinnahmen).

 


Anlagen: