Die Verwaltung beantragt nachfolgende überplanmäßige
Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Aufwendungen um
Kostenstelle 660290 |
Produkt 54121010 |
112.002,09 € für |
|
Sachkonto 524341 |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
|
Kostenstelle 202090 Allg. Kostenstelle |
in Höhe
von |
112.002,09 € bei |
Produkt 61110010 |
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck Kanalbenutzungsgebühren stehen im allgemeinen Haushalt (Ansatz) zur Verfügung |
2.290.000,00 € |
Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0,-- € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
0,-- € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von |
0,-- € |
|
|
Summe der bereits vorhandenen Mittel |
2.290.000,00 € |
Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung) |
2.402.002,09 € |
Die Mittel werden
benötigt auf
Dauer
einmalig im Haushaltsjahr 2019
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis €
Die
IP-Nummer ist keinem Budget bzw. Deckungskreis zugeordnet.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
Schreiben vom 16.10.2019 teilte der EBE dem Amt 66 die Endabrechnung 2018 für
den Stra-ßenentwässerungsanteil (Kanalbenutzungsgebühr öffentlicher Grund) mit.
Es ergibt sich eine Nachzahlung von 402.002,09 €, welche zum 13.11.2019 zur
Zahlung fällig ist.
Die Mittel auf dem Konto 524341 wurden bereits in Höhe von 2.000.000,00 € für die Vorleistungen 2019 benötigt. Es sind noch 290.000,00 € verfügbar.
Daher soll der Differenzbetrag auf dem Sachkonto bereitgestellt werden.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Nachzahlung wird aus Mehreinnahmen der
Gewerbesteuer (SK: 401301) gedeckt.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Kanalbenutzungsgebühren werden aus allgemeinen Haushaltsmitteln
gezahlt. Daher erfolgt die Deckung der Nachzahlung ebenfalls aus allgemeinen
Haushaltsmitteln (Gewerbesteuermehreinnahmen).
Anlagen: