Betreff
Haushalt 2020: Fraktionsantrag der SPD Nr.: 205/2019 zum Arbeitsprogramm Amt 61/EB 77 Sitzgelegenheiten in der Innenstadt und in der Gesamtstadt und Fraktionsantrag Bündnis 90, Die Grünen, Grüne Liste Nr. 271/2019 Neue Sitzbänke kurzfristig in der Innenstadt aufstellen
Vorlage
610.3/083/2019
Aktenzeichen
RefVI/61
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung von Sitzbänken in der Innenstadt wie dargestellt in den folgenden Jahren umzusetzen.

Die erforderlichen Mittel für Sitzbänke, die nicht über Gesamtmaßnahmen abgedeckt sind, sind entsprechend der Zuständigkeiten (EB77 und Amt 66) in die Haushaltberatungen einzubringen.

Die Deckung erfolgt aus der Budgetrücklage des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung. Der Verwendungsbeschluss des UVPA vom 14.05.2019 wird insoweit (betr. Nr. 2.5.9 und 2.5.10) geändert. 

 

Der Antrag der SPD-Fraktion 205/2019 zum Arbeitsprogramm Amt 61/EB77 Sitzgelegenheiten in der Innenstadt und Gesamtstadt und der Antrag der Bündnis 90, Die Grünen/ Grüne Liste Stadtratsfraktion Nr. 271/2019 sind damit abschließend bearbeitet.


  1. In der UVPA-Sitzung am 24.09.2019 wurde ein Plan mit vorhandenen und zukünftig möglichen Sitzbänken als MzK (Vorlage 610.3/069/2019/1) vorgestellt.                                           Von den vorgeschlagenen Standorten zur Aufstellung weiterer Sitzmöbel können im Jahr 2020 (möglichst im ersten Halbjahr) folgende Standorte realisiert werden, wenn die erforderlichen Mittel in der Höhe von 42.000 € (18 Sitzbänke als Seniorenbänke aus Holz oder Metallbänke inkl. 8 Abfallbehälter) hierzu bei EB77 und Amt 66 bereitgestellt werden:

 

-       zehn Sitzbänke entlang der Schwabach  plus 5 Abfallbehälter (EB77)                                                                                 

-       zwei zusätzliche Sitzbänke auf dem Schlossplatz  (Amt 66)                                         

-       zwei neue Sitzbänke am Kurt-Eisner-Platz plus 1 Abfallbehälter (Amt 66)                                       

-       vier neue Sitzbänke nördlich der Henkestraße  plus 2 Abfallbehälter (Amt 66)                             

 

            Weitere Standorte zur Aufstellung von Sitzmöbeln sollen im Zusammenhang mit der jewei-
            ligen Gesamtmaßnahem voraussichtlich ab 2020 und folgende Jahre erfolgen:

 

-       neue Sitzbänke im Eingangsbereich E-Werk                                                                    finanziert über Gesamtmaßnahme GME

-       neue Sitzbänke am Gerbereitunnel                                                                                    finanziert im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Gerbereitunnel und Paulistraße/Westliche Stadtmauerstraße bis 2022 bei 66

 

-       Sitzbänke in der Raumerstraße/am KUBIC                                                                       finanziert im Zusammenhang mit bzw. nach der Baumaßnahme KuBiC über GME

-       Zollhausplatz                                                                                                                        finanziert im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Klimaplatz“ ab 2021

-       Sitzbänke Bismarckstraße/Lorlebergplatz                                                                        finanziert im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Bismarckstraße frühestens ab 2023

Die personellen Ressourcen des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung sowie des EB77 sind mit bereits beschlossenen Planungen und Projekten vollständig ausgelastet. Daher ist eine Überprüfung des gesamten Stadtgebietes zu weiteren Sitzmöglichkeiten derzeit nicht möglich.

Die Abbildung dieser Aufgabe im Arbeitsprogramm 2020 erforderte demnach eine veränderte Prioritätensetzung oder zusätzliche personelle Ressourcen.

 

Die Deckung erfolgt aus der Budgetrücklage des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung. Der Verwendungsbeschluss des UVPA vom 14.05.2019 wird insoweit geändert:

Nr. 2.5.9      Neukonzeptionierung Parkgebührenerhebung (10.201,37 € komplett)

Nr. 2.5.10    Maßnahmen zur Verbesserung der Büroraumsituation und Einrichtung (31.798,63 € von 40.000 €)

 

2.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 25.000

 

 

€ 17.000

bei IPNr.: 551.K588 – Aufbauten an Grünanlagen (EB 77)

bei IPNr.: 541.K.359-Stadtmöblierung (Amt 66)

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

€ 1.300 / Jahr

bei Sachkonto: EB77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden in der Budgetrücklage Amt 61      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:             Anlage 1: Antrag Nr. 205/2019

                               Anlage 2: Antrag Nr. 271/2109