Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer (Entwurf vom 28.10.2019, Anlage) wird beschlossen.
Die Grundsteuerhebesätze sollen ab dem 01.01.2020 gesenkt
werden.
Die Hebesätze für Realsteuern können durch die Haushaltssatzung oder durch eine gesonderte Hebesatzsatzung festgesetzt werden.
Eine Veränderung der Hebesätze im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung hätte zur Folge, dass die an die neuen Hebesätze angepassten Steuerbescheide erst nach dem Wirksamwerden der Haushaltssatzung bekanntgegeben werden dürfen.
Die Hebesatzänderung (erst) durch Haushaltsbeschluss würde für die Bürger*innen zu einer unterjährigen Änderung der Grundsteuerzahllast führen. Überzahlungen wären zu erstatten bzw. zu verrechnen. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wäre zudem nicht zu unterschätzen und ließe sich so vermeiden.
Bei einer Festlegung der Hebesätze in einer gesonderten Hebesatzsatzung kann bereits direkt nach dem Stadtratsbeschluss die Satzungsänderung bekannt gemacht werden. Die Veranlagung der Steuerpflichtigen kann somit zeitnah erfolgen.
Hinweis:
Die Senkung der Grundsteuerhebesätze ist bereits im Haushaltsentwurf 2020 enthalten.
Durch die Senkung der Hebesätze
werden Mindereinnahmen erzielt. Die Umsetzung des Beschlusses bedingt neben der
Bindung von Personalressourcen zusätzlich auch den Einsatz von Sachmitteln in
Höhe von ca. 36.900,00 € für die Versendung von ca. 41.600 Steuerbescheiden
(Druck, Briefumschläge, Porto).
Die Kämmerei wird hierfür
(derzeit) keine zusätzlichen Haushaltsmittel beantragen, weil zunächst die
Budgetabrechnung abgewartet werden soll, die eventuell die Übertragung von
Restmitteln aus Vorjahren ermöglicht.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden, siehe Haushaltsentwurf 2020
sind nicht vorhanden
Anlage:
Satzung über die Festsetzung der
Hebesätze für die Grundsteuer (Entwurf vom 28.10.2019)
Fraktionsantrag der ÖDP Nr. 276/2019 vom 04.11.2019