(Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung)
Der Wirtschaftsplan mit Stellenplan 2020 des EB 77 lt. Anlage wird – ggf. mit den Änderungen im Rahmen der Haushaltsberatungen - beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
Vollzug
der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
-
Gemeindeordnung Bayern (GO)
-
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
-
Betriebssatzung für den EB 77
hinsichtlich
Wirtschaftsführung und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2020 in den Werkausschuss für den EB 77 sowie Vorlage im Stadtrat gemäß § 3 i.V.m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
-
Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2020 im Werkausschuss EB 77 am 19.11.2019
- Beschlussfassung des Wirtschaftsplanes 2020 im Stadtrat am 16.01.2020
Beschlüsse
im Rahmen der Haushaltsberatungen mit Auswirkungen auf den EB 77 sind in den
endgültigen Wirtschaftsplan einzuarbeiten.
4. Ressourcen
s. Anlage
Anlagen: Wirtschaftsplan
mit Stellenplan 2020 des EB 77
-die
nichtöffentliche Anlage kann über Mandatos abgerufen werden-