Betreff
Antrag 236/2019 CSU: Haushalt 2020 - Zuschuss für Sportvereine erhöhen
Vorlage
52/241/2019
Aktenzeichen
I/52
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Änderung der Richtlinien der städtischen Sportförderung unter Abschnitt B Nr. 2.3.5 (Allgemeine Bau- und Sanierungsmaßnahmen) in den Wortlaut - „Der Zuschuss beträgt bis zu 40 v.H. der Gesamtkosten.“ wird abgelehnt.

 

2. Der Fraktionsantrag 236/2019 der CSU-Fraktion ist damit bearbeitet.


Die aktuell geltende Regelung sieht einen Zuschuss der 30 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtkosten vor.

 

Es erfolgt immer eine Prüfung der Förderfähigkeit aller eingereichten Rechnungen.

 

Die beantragte Veränderung von 30 v.H. auf 40 v.H. der prozentualen Zuschusshöhe würde zu höheren Förderungssummen für Sportvereine führen.

Zusammen mit der Zuschussgewährung eines anerkannten Fachverbandes (z.B. Staatsmittelzuschuss des BLSV: 20 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten), könnten so zukünftig 60 v.H. der Bau- und Sanierungsmaßnahmen von Sportvereinen gefördert werden.

 

Ohne eine dauerhafte Erhöhung der Investitionsmittel würde die beantragte Erhöhung jedoch zu längeren Auszahlungszeiten, eventuell auch über mehrere Haushaltsjahre, führen.

 

Die Verwaltung wird für die nächste Sportausschusssitzung im Jahr 2002 eine neue Fassung der Sportförderrichtlinien vorlegen. Darin soll auch ein erhöhter Fördersatz für Bau- und Sanierungsmaßnahmen enthalten sein. Die geänderten Richtlinien sollen mit dem Vorstand des Sportverbandes, dem BLSV, den sportpolitischen Sprechern*innen und der Sportverwaltung diskutiert und abgestimmt werden.


Anlage: CSU Antrag 236