Betreff
Einsatz von Stiftungsmitteln im Verantwortungsbereich von Amt 50
Vorlage
50/173/2019
Aktenzeichen
V/502/MG009T 2998
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen fördert aus Mitteln der Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung, des Babette Zielbauer Vermächtnisses und der Krumbeckstiftung soziale Dienste und Einrichtungen im Jahr 2020 laut der nachfolgenden Aufstellung


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Förderung und Unterstützung der Arbeit der sozialen Dienste und Einrichtungen

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Für die institutionelle Förderung stehen im Jahr 2020 folgende Mittel zur Verfügung:

 

Wellhöfer-Feigel-Heindel Stiftung   32.700,00 € (Vorjahr 31.000,00 €)
Zielbauer Vermächtnis                                         26.000,00 € (Vorjahr 26.000,00 €)
Krumbeckstiftung                                                  18.400,00 € (Vorjahr 17.200,00 €)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Mit Hilfe der Wohlfahrtsverbände und anderer Träger ist es in der Vergangenheit gelungen, die sozialen Angebote für Senioren, Pflegebedürftige und Familien aufrecht zu erhalten. Die Stadt Erlangen hat an der Fortführung dieser Angebote und Einrichtungen Interesse, da sie sonst selbst Einrichtungen schaffen bzw. betreiben müsste. Da es sich überwiegend um Einrichtungen, Angebote und Dienste handelt, die anderweitig nicht oder nur teilweise refinanzierbar sind, wurden durch die Stadt Erlangen auch in den Vorjahren Zuschüsse geleistet.

Im Haushaltsjahr 2020 stehen neben den im Haushalt vorgesehenen Beträgen wieder Erträge aus Stiftungen zur Verfügung, über deren Verwendung zu beschließen ist. Für die Verteilung der Mittel macht die Verwaltung folgenden aus der Anlage ersichtlichen Vorschlag.

Im Jahre 2019 hat die Umweltstation Jugendfarm Erlangen das bereits bezuschusste Projekt „Stadtranderholung“ auf ein inklusives Angebot ausgeweitet. Für die Bereitstellung von Personal für die Individualbetreuung für die Kinder mit Behinderung werden weitere Mittel benötigt. Der Zuschuss aus dem Zielbauervermächtnis wird deshalb ab 2020 um 6.000,00 € auf insgesamt 16.000,00 € aufgestockt. Für das laufende Jahr 2019 wurde zusätzlich ein Zuschuss i.H.v. 2.000,00 € für die Ausweitung des Angebotes aus den Mitteln des Zielbauervermächtnisses überwiesen.

Es wird informiert, dass es sich hier um die Planung der Verteilung der Stiftungsmittel handelt. Die tatsächliche Entscheidung über die Auszahlung nach den Zuschussrichtlinien trifft die Verwaltung.

 


Anlagen:  Einsatz_Stiftungsmittel_2020