Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Mittel aus dem 4.
Sonderinvestitionsprogramm (4. SIP) über eine bayer. Förderrichtlinie an die
Kommunen ausgegeben. Die Antragsfrist für das 4. SIP endete am 31.08.2019.
Bereits am 01.08.2019 informierte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales darüber, dass der Freistaat seine Kommunen auch darüber hinaus nicht im Stich lassen wolle und deshalb beabsichtigt sei, die Antragsfrist über den 31.08.2019 hinaus zu verlängern und weitere Landesmittel einzusetzen.
Am 9. Oktober 2019 teilte die Regierung von Mittelfranken
per Mail mit, dass der Ministerrat am
03.09.2019 beschlossen hat, das Ausbauziel für
das 4. SIP von 42.000 Plätze auf 50.000 Plätze anzuheben und die Antragsfrist
bis zum 31.08.2020. Das Ausbauziel wurde bereits einen Monat später bayernweit
fast erreicht. Der Anteil der Plätze, der auf den Regierungsbezirk
Mittelfranken entfallen ist, ist vollständig verbraucht.
Somit stehen
weitere Fördermittel nicht zur Verfügung.
Aufgrund dessen empfiehlt die Regierung für das städtische Projekt „BBGZ-Familienzentrum“ einen neuen Antrag auf regelhafte FAG-Förderung zu stellen und in diesem Zusammenhang auch eine neue Eigenmittelbestätigung vorzulegen. Das Stadtjugendamt ist mit dieser überraschenden Mitteilung bei einigen Projekten betroffen, für die fristgerecht zum 31.08.2019 Anträge gestellt wurden. Es ist, sollte keine zusätzliche staatliche Mittelbereitstellung erfolgen, mit erheblichen Mindereinnahmen zu rechnen. Grundsätzlich wurden die Förderanträge fristgerecht gestellt und die Bauvorhaben mit hoher Priorität versehen, damit der im 4. Sonderinvestitionsprogramm geforderte Fertigstellungstermin eingehalten werden kann.
Konkret betroffene städtische Maßnahmen:
Bauvorhaben |
Einrichtungen |
Anzahl der Gruppen |
BBGZ-Familienzentrum |
Spielstube Krippe Kindergarten |
1 2 2 |
Rathenau |
Spielstuben |
2 |
Büchenbach-Nord |
Spielstube |
2 |
Finanzielle Auswirkungen:
Bauvorhaben |
Gesamtkosten |
Förderung mit 4. SIP |
Förderung ohne 4. SIP |
Differenz |
BBGZ |
13.431.383 |
5.334.671 |
3.992.576 |
1.342.095 |
Rathenau |
3.163.000 |
2.845.001 |
2.312,440 |
533.561 |
Büchenbach |
3.791.407 |
2.312.440 |
2.201.000 |
507.000 |
|
|
|
Summe |
2.382.656 |
In den Baukosten für das BBGZ sind auch die Kosten für Familienpädagogische Einrichtungen, die Jugendsozialarbeit und die Familienstützpunkte enthalten
Neben den städtischen Bauprojekten sind grundsätzlich auch Bauprojekte für die bedarfsnotwendige Neuschaffung von Betreuungsplätzen freier Träger von dieser Nachricht betroffen. Hier sind aufgrund der aktuellen Planungsstände noch keine Anträge bei der Regierung gestellt. Bei einigen Maßnahmen wäre es allerdings voraussichtlich möglich, noch innerhalb der verlängerten Antragsfrist entsprechende Anträge zu stellen.
Herr Oberbürgermeister Dr. Janik hat sich an das Ministerium und den Ministerpräsidenten gewandt, mit der Forderung die Förderung an den tatsächlichen Bedarf, der über 50.000 Plätzen liegt, anzupassen.
Sollte es bei der jetzigen Situation bleiben, wären entsprechende Beschlüsse in den Beratungen zum Haushaltsabgleich herbei zu führen.
Anlagen: keine