Betreff
Mittel des 4. Sonderinvestitionsprogramms in Mittelfranken erschöpft
Vorlage
511/075/2019
Aktenzeichen
IV/51/511
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Mittel aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm (4. SIP) über eine bayer. Förderrichtlinie an die Kommunen ausgegeben. Die Antragsfrist für das 4. SIP endete am 31.08.2019.

 

Bereits am 01.08.2019 informierte das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales darüber, dass der Freistaat seine Kommunen auch darüber hinaus nicht im Stich lassen wolle und deshalb beabsichtigt sei, die Antragsfrist über den 31.08.2019 hinaus zu verlängern und weitere Landesmittel einzusetzen.

 

Am 9. Oktober 2019 teilte die Regierung von Mittelfranken per Mail mit, dass der Ministerrat am 03.09.2019 beschlossen hat, das Ausbauziel für das 4. SIP von 42.000 Plätze auf 50.000 Plätze anzuheben und die Antragsfrist bis zum 31.08.2020. Das Ausbauziel wurde bereits einen Monat später bayernweit fast erreicht. Der Anteil der Plätze, der auf den Regierungsbezirk Mittelfranken entfallen ist, ist vollständig verbraucht.

 

Somit stehen weitere Fördermittel nicht zur Verfügung.

 

Aufgrund dessen empfiehlt die Regierung für das städtische Projekt „BBGZ-Familienzentrum“ einen neuen Antrag auf regelhafte FAG-Förderung zu stellen und in diesem Zusammenhang auch eine neue Eigenmittelbestätigung vorzulegen. Das Stadtjugendamt ist mit dieser überraschenden Mitteilung bei einigen Projekten betroffen, für die fristgerecht zum 31.08.2019 Anträge gestellt wurden. Es ist, sollte keine zusätzliche staatliche Mittelbereitstellung erfolgen, mit erheblichen Mindereinnahmen zu rechnen. Grundsätzlich wurden die Förderanträge fristgerecht gestellt und die Bauvorhaben mit hoher Priorität versehen, damit der im 4. Sonderinvestitionsprogramm geforderte Fertigstellungstermin eingehalten werden kann.

 

Konkret betroffene städtische Maßnahmen:

 

 

Bauvorhaben

Einrichtungen

Anzahl der Gruppen

BBGZ-Familienzentrum

Spielstube

Krippe

Kindergarten

1

2

2

Rathenau

Spielstuben

2

Büchenbach-Nord

Spielstube

2

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Bauvorhaben

Gesamtkosten

Förderung mit 4. SIP

Förderung ohne 4. SIP

Differenz

BBGZ

13.431.383

5.334.671

3.992.576

1.342.095

Rathenau

  3.163.000

2.845.001

2.312,440

   533.561

Büchenbach

  3.791.407

2.312.440

2.201.000

   507.000

 

 

 

Summe

2.382.656

 

In den Baukosten für das BBGZ sind auch die Kosten für Familienpädagogische Einrichtungen, die Jugendsozialarbeit und die Familienstützpunkte enthalten

 

 

Neben den städtischen Bauprojekten sind grundsätzlich auch Bauprojekte für die bedarfsnotwendige Neuschaffung von Betreuungsplätzen freier Träger von dieser Nachricht betroffen. Hier sind aufgrund der aktuellen Planungsstände noch keine Anträge bei der Regierung gestellt. Bei einigen Maßnahmen wäre es allerdings voraussichtlich möglich, noch innerhalb der verlängerten Antragsfrist entsprechende Anträge zu stellen.

 

Herr Oberbürgermeister Dr. Janik hat sich an das Ministerium und den Ministerpräsidenten gewandt, mit der Forderung die Förderung an den tatsächlichen Bedarf, der über 50.000 Plätzen liegt, anzupassen.

 

Sollte es bei der jetzigen Situation bleiben, wären entsprechende Beschlüsse in den Beratungen zum Haushaltsabgleich herbei zu führen.


Anlagen: keine